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   OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04   

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https://dejure.org/2005,1460
OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04 (https://dejure.org/2005,1460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2005 - 12 U 391/04 (https://dejure.org/2005,1460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2005 - 12 U 391/04 (https://dejure.org/2005,1460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis von Arglist bei objektiv unvollständigen Angaben in einem Antragsformular auf Grund der Auswahl der angegebenen und verschwiegenen Tatsache; Anspruch auf eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Rücktritt von einem Vertrag über eine ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; VVG § 22

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Nachweis einer arglistigen Täuschung bei objektiv unvollständiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; VVG § 22
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Versicherungsleistung bei unvollständigen Angaben zu Vorerkrankungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Berufsunfähigkeitsrente bei unvollständigen Angaben zu Vorerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 463
  • MDR 2005, 1410
  • VersR 2006, 205
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04
    Für die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (BGH VersR 1995, 1496; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22 Rn. 6).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04
    Ihre Begründung, es habe sich insgesamt immer nur um belanglose Beschwerden gehandelt, erweist sich im Rahmen der hier vorzunehmenden Gesamtschau des Verhaltens des Versicherungsnehmers (BGH VersR 1994, 1457) als eine im Prozess vorgeschobene Ausrede.
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Der Begriff der Arglist erfasst nicht nur ein von betrügerischer Absicht getragenes Handeln, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Für die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung genügt es, dass einerseits der Getäuschte Umstände darlegt, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und andererseits die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, NJW 1995, 2361, 2362; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1975 - V ZR 34/74, VersR 1995, 1496; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. April 2005 - 12 U 391/04, NJW-RR 2006, 463, 464; MüKoBGB/Armbrüster, 8. Aufl., BGB, § 123 Rn. 95).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Der Begriff der Arglist erfasst nicht nur ein von betrügerischer Absicht getragenes Handeln, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss einer

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; Senat NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (Senat NJW-RR 2006, 463; Senat NJW-RR 2013, 869).

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht (BGH, a. a. O.. VersR 2008, 809. OLG Karlsruhe VersR 2006, 205. OLG Koblenz VersR 2004, 849. NJW-RR 2003, 1114. OLGR 2002, 339. NVersZ 2001, 503).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Der Begriff der Arglist erfasst nicht nur ein von betrügerischer Absicht getragenes Handeln, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15

    Privater Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen einer wirksamen Belehrung

    Arglist umfasst dabei auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. Senat, aaO und NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 4 U 41/16

    Unklarheit der Frage nach Vorschäden bei Abschluss einer

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 12 U 159/13

    Arglistanfechtung bei Falschangaben im Antrag auf eine Zusatzkrankenversicherung:

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

  • LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12

    Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem

  • OLG Bamberg, 21.09.2015 - 1 U 35/15
  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer

  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • LG Offenburg, 11.10.2019 - 2 O 49/19

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wegen arglistiger

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