Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.09.2005

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05   

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https://dejure.org/2006,1626
BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05 (https://dejure.org/2006,1626)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - VI ZB 49/05 (https://dejure.org/2006,1626)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05 (https://dejure.org/2006,1626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung: Einlegung druch Partei und Streithelfer; Einlegung der Berufung durch die Hauptpartei und die Nebenintervenientin; Klage aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen ärztlichem Kunstfehler; Zurückweisung des Beitritts als Nebenintervenientin; Befugnis zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 522

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 66; ZPO § 522
    Keine isolierte Verwerfung der Berufung nur der Streithelferin als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 § 522
    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Getrennte Berufungen von Hauptpartei und Streithelfer sind dennoch einheitliches Rechtsmittel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufungspraxis - Berufung von Hauptpartei und Streithelfer ist nur eine Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 644
  • MDR 2006, 944
  • FamRZ 2006, 548
  • VersR 2006, 862
  • BB 2006, 577
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist - obwohl die Beklagte und der Streithelfer unabhängig voneinander Beschwerde erhoben haben - als ein Rechtsbehelf zu behandeln, über den einheitlich zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92, NJW 1993, 2944; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05, NJW-RR 2006, 644 Rn. 6).
  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Die Rechtsbeschwerde des Nebenintervenienten ist zulässig, da er im Streit um seine Parteifähigkeit jedenfalls parteifähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944, st. Rspr.) und auch die Zurückweisung seines Beitritts als Nebenintervenient anfechten kann (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05, NJW-RR 2006, 644 Rn. 6).

    Soweit der Beklagte ebenfalls Rechtsbeschwerde eingelegt hat, handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel, über das nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92, NJW 1993, 2944; BGH, NJW-RR 2006, 644 Rn 7).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    Reichen sowohl die Hauptpartei als auch ihr Streithelfer (§ 67 ZPO) Rechtsmittelschriften ein, liegt ein einheitliches Rechtsmittel vor, über das auch nur einheitlich entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05 - NJW-RR 2006, 644, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03   

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https://dejure.org/2005,2394
BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03 (https://dejure.org/2005,2394)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2005 - IV ZR 288/03 (https://dejure.org/2005,2394)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2005 - IV ZR 288/03 (https://dejure.org/2005,2394)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen zivilrechtlichen Vergleich; Vorliegen eines zivilrechtlichen Vergleichs bei Einigung über die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheids im öffentlichen Rechtsstreit; Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach ...

  • Judicialis

    BGB § 779; ; BRAGO § 23

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 779; BRAGO § 23
    Vergleich durch Einigung über Aufhebung eines durch Bescheidungsklage angegriffenen Widerspruchsbescheids

  • rechtsportal.de

    BGB § 779; BRAGO § 23
    Begriff des Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Vergleich bei Einigung im öffentlich-rechtlichem Streit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 644
  • MDR 2006, 391
  • VersR 2006, 67
  • Rpfleger 2006, 98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03
    Dem Berufungsgericht ist zwar darin zu folgen, dass nach dem hier gemäß den §§ 116 Abs. 2 BRAGO, 197a Abs. 1, 183 SGG anwendbaren § 23 BRAGO eine Vergleichsgebühr nur dann entsteht, wenn der Vergleich die Voraussetzungen des § 779 BGB erfüllt (vgl. BGHZ 39, 60, 62).

    Geringes Nachgeben auch im kleinsten Streitpunkt reicht insoweit aus (BGHZ 39, 60, 62 f. m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des

    Auszug aus BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03
    Denn der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur, weil er sowohl eine Prozesshandlung ist als auch ein Rechtsgeschäft im sachlich-rechtlichen Sinne (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - X ZR 16/83 - WM 1985, 673 unter I 1; BGHZ 79, 71, 74 m.w.N.; BVerwGE 84, 157 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03
    Denn der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur, weil er sowohl eine Prozesshandlung ist als auch ein Rechtsgeschäft im sachlich-rechtlichen Sinne (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - X ZR 16/83 - WM 1985, 673 unter I 1; BGHZ 79, 71, 74 m.w.N.; BVerwGE 84, 157 ff.).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 28.09.2005 - IV ZR 288/03
    Denn der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur, weil er sowohl eine Prozesshandlung ist als auch ein Rechtsgeschäft im sachlich-rechtlichen Sinne (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - X ZR 16/83 - WM 1985, 673 unter I 1; BGHZ 79, 71, 74 m.w.N.; BVerwGE 84, 157 ff.).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 167/15

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung von Gesamtgläubigern

    Geringes Nachgeben auch im kleinsten Streitpunkt reicht insoweit aus (BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 288/03, NJW-RR 2006, 644, 645).
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