Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05   

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https://dejure.org/2006,774
BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05 (https://dejure.org/2006,774)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - III ZR 209/05 (https://dejure.org/2006,774)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 (https://dejure.org/2006,774)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 677, 812, 1960
    Kein Vergütungsanspruch des Erbenermittlers gegen die ermittelten Erben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche eines gewerblichen Erbensuchers gegenüber von ihm ermittelten Erben; Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch unterschiedliche Verjährungsregelungen der Vergütungsansprüchen in nationalen Regelungen; Schutz von Honoraransprüchen Gewerbetreibender ...

  • unalex.eu
  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 812

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Kein Vergütungsanspruch des Erbensuchers aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677 § 812
    Ansprüche des gewerblichen Erbensuchers gegen ermittelte Erben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Vergütungsanspruch des gewerblichen Erbensuchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erbensucher

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbensucher - Kann der gewerbliche Erbensucher von den ermittelten Erben eine Vergütung fordern?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbensucher

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungsanspruch eines Erbensuchers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbenermittler hat keinen Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Erben - Erbenermittler geht leer aus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Vergütung - Der gewerbliche Erbensucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 656
  • MDR 2006, 917
  • FamRZ 2006, 775
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
    Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72).

    Der Senat hat sie in seinem Urteil vom 23. September 1999 im Hinblick auf die im Gefüge des Privatrechts angelegte Risikoverteilung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen sowie auf sonst mögliche nicht sach- und interessengerechte Ergebnisse verneint (III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 = LM Nr. 40 zu § 677 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Ehmann = JZ 2000, 521 mit ebenfalls im Ergebnis zustimmender Anmerkung Schultze = JuS 2000, 603 [LS] mit Besprechung Emmerich; ebenso BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 143/00 - NJW 2003, 3046, 3048; OLG Frankfurt OLG-Report 1998, 375; Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 677 Rn. 12; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677 Rn. 4; Jauernig/Mansel, BGB 11. Aufl., Rn. 7 vor § 677; MünchKomm/Seiler, BGB, 4. Aufl., § 677 Rn. 12; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. § 677 Rn. 7a; s. auch Falk, JuS 2003, 833, 838; Hau, NJW 2001, 2863, 2864; abweichend noch OLG Celle ZEV 1999, 449).

    Dieses Geschäftsrisiko folgt letztlich aber aus den für alle geltenden Grundsätzen der Privatautonomie (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) und ist damit, ähnlich wie etwa beim Maklergeschäft, Teil des von Art. 12 GG geschützten Berufsbildes selbst.

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
    Der Senat hat sie in seinem Urteil vom 23. September 1999 im Hinblick auf die im Gefüge des Privatrechts angelegte Risikoverteilung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen sowie auf sonst mögliche nicht sach- und interessengerechte Ergebnisse verneint (III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 = LM Nr. 40 zu § 677 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Ehmann = JZ 2000, 521 mit ebenfalls im Ergebnis zustimmender Anmerkung Schultze = JuS 2000, 603 [LS] mit Besprechung Emmerich; ebenso BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 143/00 - NJW 2003, 3046, 3048; OLG Frankfurt OLG-Report 1998, 375; Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 677 Rn. 12; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677 Rn. 4; Jauernig/Mansel, BGB 11. Aufl., Rn. 7 vor § 677; MünchKomm/Seiler, BGB, 4. Aufl., § 677 Rn. 12; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. § 677 Rn. 7a; s. auch Falk, JuS 2003, 833, 838; Hau, NJW 2001, 2863, 2864; abweichend noch OLG Celle ZEV 1999, 449).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
    Die Tätigkeit des Klägers als gewerblicher Erbenermittler fällt zwar unter den Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG NJW 2002, 3531).
  • OLG Celle, 11.02.1998 - 21 U 49/97

    Ermittlung von Erben als Geschäftsbesorgung; Vergütung für die Erbenermittlung

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
    Der Senat hat sie in seinem Urteil vom 23. September 1999 im Hinblick auf die im Gefüge des Privatrechts angelegte Risikoverteilung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen sowie auf sonst mögliche nicht sach- und interessengerechte Ergebnisse verneint (III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 = LM Nr. 40 zu § 677 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Ehmann = JZ 2000, 521 mit ebenfalls im Ergebnis zustimmender Anmerkung Schultze = JuS 2000, 603 [LS] mit Besprechung Emmerich; ebenso BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 143/00 - NJW 2003, 3046, 3048; OLG Frankfurt OLG-Report 1998, 375; Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 677 Rn. 12; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677 Rn. 4; Jauernig/Mansel, BGB 11. Aufl., Rn. 7 vor § 677; MünchKomm/Seiler, BGB, 4. Aufl., § 677 Rn. 12; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. § 677 Rn. 7a; s. auch Falk, JuS 2003, 833, 838; Hau, NJW 2001, 2863, 2864; abweichend noch OLG Celle ZEV 1999, 449).
  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15

    Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die

    Diese Regelung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach sich der Erbenermittler auf eigenes Risiko durch seine Ermittlungstätigkeit das Material verschafft, das er den Erben gegen Entgelt überlassen will, und ihm ein Vergütungsanspruch gegen die Erben nur dann und insoweit zusteht, als er eine entsprechende Vereinbarung mit ihnen schließt, wohingegen gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag, ausscheiden (s. Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72, 73 sowie Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656 Rn. 5 und vom 18. Juni 2014 - III ZR 537/13, ZEV 2015, 231 Rn. 2; vgl. auch BGH, Urteile vom 13. März 2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046, 3048 und vom 1. Juni 2006 - I ZR 143/03, NJW 2006, 3568, 3569 Rn. 14).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • BFH, 03.04.2008 - V R 62/05

    Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als

    Der Erbenermittler erhält von dem Erben eine Vergütung dafür, dass er ihm den Erbfall offenlegt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263; BGH-Urteil vom 23. September 1999 III ZR 322/98, NJW 2000, 72, Der Betrieb --DB-- 2000, 1560; BGH-Beschluss vom 23. Februar 2006 III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656).
  • BGH, 18.06.2014 - III ZR 537/13

    Vergütung des Erbenermittlers: Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Einen Aufwendungsersatzanspruch des beklagten Erbenermittlers gegen die Klägerinnen (Erbinnen) aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656) zutreffend abgelehnt.
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 143/03

    Erbenermittler als Rechtsbeistand

    Er hat gegen den ermittelten Erben insbesondere keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus ungerechtfertigter Bereicherung (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f.; BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, GRUR 2003, 886, 888 = WRP 2003, 1103 - Erbenermittler; BGH, Beschl. v. 23.2.2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656 Tz 5 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14

    Nachlassverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines gewerblichen

    Zwar hat dieser gegen den von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung (z. B. BGH, BGH NJW 2000, 72; FamRZ 2006, 775).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2024 - 1 UF 273/23

    Einleitung eines sorgerechtlichen Abänderungsverfahrens

    Gegen eine als Verfügung bezeichnete und abgefasste Entscheidung findet jedoch dann die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statt, wenn sich die Entscheidung nicht lediglich als eine auf verfahrensrechtliche Vorfragen beschränkte Zwischenentscheidung, sondern als eine über den materiellen Verfahrensgegenstand befindende Sachentscheidung darstellt (Göbel, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 58 Rn. 19; vgl. BGH NJW-RR 2006, 656).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2007 - 10 O 7175/06
    a) Zwar hat der gewerbliche Erbensucher gegen die von ihm emmittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72).
  • LG München I, 30.07.2021 - 31 O 3460/21

    Anspruch auf Maklerprovision

    Dieses Ergebnis korrespondiert auch mit der Rechtsprechung zur Geschäftsführung ohne Auftrag, wonach durch deren Regelungen Aufwendungen, die erbracht wurden, um einen tatsächlich nicht geschlossenen Vertrag anzubahnen, nicht ersatzfähig sind (BeckOGK/Meier, aao mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656, Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5635
OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts; Voraussetzungen für die nicht ausreichende Begründung der Verweigerung; Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    ErbbauVO § 7 Abs. 1

  • rewis.io
  • ibr-online

    Erbbaurecht - Veräußerung: Wann muss Grundstückseigentümers zustimmen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 656
  • NZM 2006, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.07.1995 - 15 W 187/95

    Voraussetzungen für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05
    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJWE-MietR 1996, 58; Ingenstau/Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rdnr. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rdnr. 191).
  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07

    Ausreichender Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Erbbaurechtsveräußerung

    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJW-RR 2006, 656 = JMBl NW 2006, 91; DNotZ 2006, 206 = Rpfleger 2006, 259; Ingenstau/ Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rn. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rn. 191).
  • OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

    Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei

    38 Die Ersetzung der Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen hinsichtlich der in § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG genannten Kriterien voraus (OLG Hamm NJW-RR 2006, 656/657).

    Denkbar ist dies etwa durch eine Bürgschaft des bisherigen Erbbauberechtigten für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag durch den Nachfolger (OLG Hamm NJW-RR 2006, 656/658; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 308).

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