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   BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03   

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BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03 (https://dejure.org/2005,3578)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - X ZR 108/03 (https://dejure.org/2005,3578)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03 (https://dejure.org/2005,3578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung einer Schenkung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung; Übertragung eines Wertpapierdepots durch den Erben; Bestehen einer Erbschaftssteuerschuld; Pflicht zur Versteuerung des Vermögens und der Erträge aus dem Wertpapierdepot; Regelungslücke im ...

  • Judicialis

    BGB § 527; ; BGB § 528 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 530

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 699
  • FamRZ 2006, 473
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Eine ergänzende Vertragsauslegung, die Vorrang vor der Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage hätte (BGH, Urt. v. 01.02.1984 - VIII ZR 54/83, BGHZ 90, 69, 74), ist nicht möglich.

    In einem solchen Fall scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ergänzende Vertragsauslegung aus (BGHZ 90, 69, 80).

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 196/01

    Voraussetzungen und Umfang des Rückgewähranspruchs wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Abgesehen davon, dass dieser Anspruch, der den Unterhaltsbedarf des Schenkers schützt, sich nicht auf einen Gesamtbetrag richtet, sondern auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Schenkungswert erschöpft ist (BGH, Urt. v. 17.09.2002 - X ZR 196/01, NJW-RR 2003, 53), fehlt es zur Zeit an der Bedürftigkeit des Klägers.
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlass eines Feststellungsurteils dem Interesse des Klägers, so kann das Gericht dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist (BGH, Urt. v. 09.04.1992 - IX ZR 304/90, BGHZ 118, 70, 81 f.).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt geregelt haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (st. Rspr. des BGH, vgl. Urt. v. 21.09.1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138, 142).
  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 18/89

    Verkauf eines Pfandrechts ohne die zugrundeliegende Forderung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Denn diese gesetzliche Regelung der Steuerpflicht widerspricht dem mutmaßlichen Parteiwillen, weil sie der Interessenlage offensichtlich nicht gerecht wird; deshalb ist anzunehmen, dass die Parteien sie nicht wollten (BGH, Urt. v. 14.03.1990 - VIII ZR 18/89, NJW-RR 1990, 817).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Eine Regelungslücke liegt vor, wenn die Parteien einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben (BGH, Urt. v. 19.12.2001 - XII ZR 281/99, NJW 2002, 1260).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist daneben das allgemeine Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar, soweit der Sachverhalt außerhalb des Bereichs der speziellen Herausgabeansprüche des Schenkers liegt (BGH, Urt. v. 17.01.1990 - XII ZR 1/89, NJW-RR 1990, 386).
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    aa) Bei unerwarteten Vor- oder Nachteilen kann vielfach eine Halbteilung die angemessene Vertragsergänzung sein (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2000 - V ZR 334/98, NJW-RR 2000, 894).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Diese Vorstellung des Klägers war auch für die Beklagte erkennbar und wurde von ihr nicht beanstandet (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2000 - VIII ZR 324/99, NJW 2001, 1204).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03
    Sie weicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, dass es für eine Geschäftsgrundlage genügt, wenn die Parteien bestimmte Umstände als selbstverständlich ansahen, ohne sich diese bewusst zu machen (vgl. Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 164/94, BGHZ 131, 209, 215).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

    Das Berufungsgericht hat ferner im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [zu II.]; vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623 [zu 4 b]; vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699 [zu 2 a]; vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 Rn. 25) angenommen, dass die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung nachträglich entfallen und sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht des Schenkers ergeben kann, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen (§ 313 Abs. 1 und 3 BGB).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das allgemeine Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar ist, soweit der Sachverhalt außerhalb des Bereichs der speziellen Herausgabeansprüche des Schenkers liegt (BGH Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03 - FamRZ 2006, 473, 475; Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 602 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    (3) Ebenso wie bei dem in § 528 BGB gesetzlich geregelten Spezialfall einer Störung der Geschäftsgrundlage (BGH Urteile vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03 - FamRZ 2006, 473, 475 und vom 5. Oktober 2004 - X ZR 25/02 - FamRZ 2005, 337, 338) verhält es sich dann, wenn ein Vertrag über eine Grundstücksschenkung gemäß § 313 Abs. 1 BGB dahingehend anzupassen ist, dass an den Schenker eine teilweise Rückerstattung in Form einer Geldzahlung des Zuwendungsempfängers oder gar eine dingliche Rückgewähr vorzunehmen ist.
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das allgemeine Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar ist, soweit der Sachverhalt außerhalb des Bereichs der speziellen Herausgabeansprüche des Schenkers liegt (BGH Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03 - FamRZ 2006, 473, 475; Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 602 m.w.N.).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Aufgrund einer beiderseitigen Interessenabwägung muss die begehrte Vertragsänderung für beide Parteien zumutbar sein (vgl. BGH 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03 - zu 2 d der Gründe, NJW-RR 2006, 699; Palandt/Grüneberg § 313 Rn. 40).
  • OLG Hamm, 07.05.2013 - 3 UF 267/12

    Iranische Ehefrau wird nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des Talaq

    5.) Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass die Beteiligten nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB), die als Ausprägung von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB auch im Familienrecht greifen (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 313 Rn. 7), nach dem insoweit maßgeblichen hypothetischen Willen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2005, X ZR 108/03, FamRZ 2006, S. 473, recherchiert bei juris, Rn. 12) auch dann nicht die Geltung des deutschen Ehescheidungsrechts vereinbart hätten, wenn bei der Eheschließung bereits sicher geplant und umsetzbar gewesen wäre, dass die Beteiligten ihr Eheleben in Deutschland führen würden.
  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

    Die vom Revisionsgericht befürwortete Beweislastverteilung steht zudem im Widerspruch zu der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Falle des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks nach §§ 530 ff. BGB, die einen Sonderfall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage regeln (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03; NJW-RR 2006, 699, beck-online, Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11

    Pacht- und Gestattungsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage auf Grund einer

    Im Übrigen genügt es für eine Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien bestimmte Umstände als selbstverständlich ansahen, ohne sich diese bewusst zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 699 ff. Rdnr. 19, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 12 U 155/20

    Klausel über Wiederauffinden eines entwendeten Leasingfahrzeugs in

    Der Vorrang des dispositiven Rechts gilt nicht, soweit dessen Anwendung dem Interesse der Parteien und ihrer Willensrichtung typischerweise nicht entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09, BGHZ 185, 155 Rn. 18; vom 21.12.2005 - X ZR 108/03, ZEV 2006, 214 [juris Rn. 11]; vom 14.03.1990 - VIII ZR 18/89, WM 1990, 1202 [juris Rn. 40]).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2011 - 7 U 205/09

    Pflicht des Verkäufers von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft zur

    Zum anderen steht die gesetzliche Regelung der Steuerpflicht einer ergänzenden Vertragsauslegung auch deshalb nicht entgegen, weil sie dem mutmaßlichen Parteiwillen widerspricht (vgl. dazu nur BGH, NJW-RR 2006, 699, 700).

    Unzutreffende Vorstellungen über die Steuerfreiheit eines Geschäfts können zwar zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 699, 700 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13

    Anpassung eines Arbeitsvertrags - fehlerhaft vollzogene Vertragspraxis

  • FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08

    Sonstige Einkünfte; Anfechtung einer Grundstücksübertragung; Wegfall der

  • OLG Rostock, 21.06.2022 - 3 U 71/20

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • LG Bochum, 28.11.2007 - 3 O 269/07
  • LG Köln, 20.09.2011 - 37 O 445/10

    Naturalrückgabe des Schenkungsgegenstandes bei Notbedarf des Schenkers;

  • LG Düsseldorf, 15.07.2011 - 15 O 464/10

    Nach Wegfall der parteilich vereinbarten aufschiebenden Bedingung besteht ein

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