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   OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88   

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OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwaltssozietät: Voraussetzung für das Vorliegen einer Scheinsozietät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Weiterleitung von Mandantengeldern; Vorliegen einer Scheinsozietät; Haftung nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht; Setzen eines Rechtsscheins; Auslegung eines Anwaltsvertrages mit einer Sozietät

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; HGB § 128; ; HGB § 128 Satz 1; ; BGB §§ 280 ff.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 2, 2. Fall; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; BRAO § 43 a Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltshaftung wegen unterbliebener Weiterleitung von Mandantengeldern (Versicherungsleistung) - Rechtsscheinhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 22 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Scheinsozien haften nicht analog § 130 HGB

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 22 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 707
  • MDR 2006, 1019
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11; Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.

    Abgesehen davon, dass die Aussagekraft der Gestaltung einer Vollmacht in Bezug auf den personellen Umfang der Mandatserteilung ohnehin beschränkt ist, weil ihr Zweck regelmäßig nur die Legitimation nach außen ist (BGH NJW 1994, 257/258), und die Vollmacht zudem mit dem Briefkopf jedenfalls insoweit übereinstimmt, als sie den Begriff "Anwaltsgemeinschaft" verwendet, ergibt sich hier - worauf schon der Erstrichter mit Recht abgestellt hat - die Maßgeblichkeit des Anwaltsschreibens selbst zusätzlich daraus, dass sich dort eingangs die Anwaltsgemeinschaft S. & K. - gemäß Briefkopf - unter Bezugnahme auf die Vollmacht als vom Kläger beauftragt bezeichnet.

    Denn das einer Anwaltssozietät erteilte Mandat erstreckt sich im Zweifel auch auf später (scheinbar) eintretende Sozietätsmitglieder (BGH NJW 1994, 257).

    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11; Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.

    Diese Haftung greift selbstredend auch, wenn er - wie hier - vorsätzlich Mandantengelder nicht weiterleitet, unabhängig davon, ob diese Vertragsverletzung zugleich eine strafbare Handlung darstellt (BGH NJW 1999, 3040; NJW 1978, 996).

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Bei dieser Sachlage kann sich die Beklagte zu 2) auch nicht auf den vom Bundesgerichtshof für eine Übergangszeit postulierten Vertrauensschutz (vgl. BGH NJW 2003, 1803 ff.) berufen.
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Insoweit haftet der Beauftragte, wenn er zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten nicht in der Lage ist, ohne sich entlasten zu können, gemäß den §§ 280 ff. BGB (BGH NJW 2002, 2459).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Für diese Verbindlichkeit der Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet die Beklagte zu 2) als nachträglich beigetretene Scheinsozia akzessorisch, § 128 HGB analog (BGH NJW 2001, 1056, 1061).
  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Diese Haftung greift selbstredend auch, wenn er - wie hier - vorsätzlich Mandantengelder nicht weiterleitet, unabhängig davon, ob diese Vertragsverletzung zugleich eine strafbare Handlung darstellt (BGH NJW 1999, 3040; NJW 1978, 996).
  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11; Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Der durch die Verwendung des Briefkopfes im anderweitigen Rechtsverkehr gesetzte "abstrakte" Rechtsschein genügt entgegen der Ansicht des Erstrichters insoweit nicht; vielmehr kommt es entscheidend auf Kenntnisstand und Sicht des konkreten Mandanten an (OLG Köln NJW-RR 2004, 279; BGH NJW-RR 1988, 1299/1300).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    aa) In der neueren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 142, 315, 318; 146, 341, 358) und der Instanzgerichte (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 707, 708) wird dies grundsätzlich bejaht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Falls nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - entgegen den Angaben der Beklagten - eine BGB-Gesellschaft zwischen den Beklagten zu 2 und zu 3 gegründet worden sein sollte, wurde jedenfalls keine Haftung der Beklagten zu 3 für Altverbindlichkeiten des Beklagten zu 2 begründet (vgl. MüKoBGB/ Schäfer , 7. Aufl. 2017, BGB § 705 Rn. 378 mwN.; vgl. OLG B-Stadt 22. Dezember 2005 - 8 U 92/05 - unter B. 2).
  • LG Bonn, 13.04.2010 - 15 O 451/09

    Nachhaftung eines früheren (Schein-)gesellschafters

    Der Rechtsschein einer Sozietät wird insbesondere dann gesetzt, wenn ein gemeinsamer Briefbogen verwendet wird und dort die Namensnennung auch der angestellten Rechtsanwälte ohne jeden Zusatz erfolgt (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 707; OLG Köln, VersR 2003, 1047, 1048; Sieg, a.a.O., Rn 355).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 14 U 261/10

    Anscheinshaftung des angestellten Anwalts als Sozius

    Wichtigstes Anknüpfungskriterium für eine solche Rechtsscheinhaftung ist die Darstellung im Briefkopf der Anwaltskanzlei (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 707).
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