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   BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05   

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https://dejure.org/2006,1930
BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05 (https://dejure.org/2006,1930)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - V ZB 147/05 (https://dejure.org/2006,1930)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05 (https://dejure.org/2006,1930)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilungsversteigerung von Grundstücken einer Erbengemeinschaft; Obliegenheit des Bieters zur Beschaffung einer zugelassenen Sicherheit; Verlängerung der Frist zur Abgabe von Geboten; Verfahrensmangel als Grund für die Aufhebung des Zuschlags an den Meistbietenden; ...

  • Judicialis

    ZVG § 69

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 69
    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 715
  • MDR 2006, 1072
  • WM 2006, 782
  • Rpfleger 2006, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 10.08.1983 - 8 W 161/83
    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
    (1) Richtig ist allerdings, dass die Auffassung vertreten wird, eine Sicherheit werde auch dann noch gem. § 70 Abs. 2 ZVG sofort nach der Anordnung des Vollstreckungsgerichts geleistet, wenn diese innerhalb einer kurzen, das Versteigerungsverfahren nicht wesentlich verzögernden Frist beigebracht wird (LG Münster MDR 1958, 173; OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

    Komme das Vollstreckungsgericht dieser Hinweis- und Belehrungspflicht nicht nach, so liege darin ein Grund zur Versagung des Zuschlags nach § 83 Nr. 6 ZVG, der im Beschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 3 ZVG von Amts wegen zu beachten sei (OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 76/87

    Anforderungen an die Durchsetzung einer Zuschlagsbeschwerde bzgl.

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
    (1) Richtig ist allerdings, dass die Auffassung vertreten wird, eine Sicherheit werde auch dann noch gem. § 70 Abs. 2 ZVG sofort nach der Anordnung des Vollstreckungsgerichts geleistet, wenn diese innerhalb einer kurzen, das Versteigerungsverfahren nicht wesentlich verzögernden Frist beigebracht wird (LG Münster MDR 1958, 173; OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

    Komme das Vollstreckungsgericht dieser Hinweis- und Belehrungspflicht nicht nach, so liege darin ein Grund zur Versagung des Zuschlags nach § 83 Nr. 6 ZVG, der im Beschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 3 ZVG von Amts wegen zu beachten sei (OLG Zweibrücken Rpfleger 1978, 107, 108; OLG Stuttgart Rpfleger 1983, 493; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1016, 1017).

  • BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89

    Haftung der bezogenen Bank aus einer Scheckeinlösungszusage

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
    Bei den auf die Einlösung eines Schecks bezogenen Erklärungen eines Kreditinstitutes kann es indes in Einzelfällen zweifelhaft sein, ob darin eine Einlösungsgarantie oder nur eine auf die gegenwärtige Deckung bezogene Scheckbestätigung zu sehen ist (vgl. BGHZ 110, 263, 265).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 3 W 464/88
    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
    Dies gilt auch gegenüber einem von einem anderen Miteigentümer abgegebenen Gebot (OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 167; Storz, Praxis der Teilungsversteigerung, 3. Aufl., S. 226).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 165/73

    Scheckkartengarantie

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
    Solche Garantien außerhalb der durch Art. 4 ScheckG ausgeschlossenen Haftung der Bank aus dem Wertpapier durch eine Annahme des Schecks waren zulässig (BGHZ 64, 79, 81) und in Gestalt der typisierten, mit begrenzten Einlösungsgarantien ausgestatteten Euroschecks vom 1. Januar 1968 bis zum 31. Dezember 2001 weit verbreitet.
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Liegen diese vor, ist die Sicherheitsleistung anzuordnen; ein Ermessen ist dem Rechtspfleger insoweit nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, Rpfleger 2006, 211, 212).
  • BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16

    Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der

    Mit dem Grundsatz der Effektivität des Versteigerungstermins ist es nicht vereinbar, dem Vollstreckungsgericht vor Zurückweisung des Gebots Nachforschungspflichten aufzuerlegen (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, Rpfleger 2006, 211 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 130/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Antrag auf Erbringung einer Sicherheit bei

    Das gilt aber nur, wenn die Sicherheitsleistung zulässigerweise beantragt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, NJW-RR 2006, 715 Rn. 12).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein

    Hat ein Beteiligter zulässigerweise Sicherheit verlangt, so muss das Vollstreckungsgericht bei seiner nach § 70 Abs. 1 ZVG sofort zu treffenden Entscheidung diese auch anordnen; ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 130/11, NJW 2012, 3376, 3377 Rn. 9; Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, NJW-RR 2006, 715 Rn. 12; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 70 Rn. 2).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05

    Streitwert einer Zuschlagsbeschwerde

    Der Gegenstandswert einer Zuschlagsbeschwerde ist nach dem Wert des Zuschlagbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen (Senat, Beschluss v. 12. Januar 2006, V ZB 147/05, WM 2006, 782, 785).
  • LG Krefeld, 18.06.2007 - 6 T 116/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sofortigen Beschwerde gegen den

    Es ist mit dem Zweck des Gesetzes nämlich grundsätzlich nicht vereinbar, einem Bieter, der seiner Obliegenheit zur Beschaffung einer geeigneten Sicherheit vor dem Termin nicht nachgekommen ist, im Termin noch Gelegenheit zu geben, diese während der Bietfrist zu beschaffen und - falls dafür erforderlich - die Frist zur Abgabe von Geboten zu verlängern ( BGH, Beschluss vom 12.1.2006 in NJW-RR 2006, 715 ff. ).
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