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   OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05   

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https://dejure.org/2005,7237
OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05 (https://dejure.org/2005,7237)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2005 - 31 Wx 68/05 (https://dejure.org/2005,7237)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 31 Wx 68/05 (https://dejure.org/2005,7237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1960; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 547 Nr. 5
    Aufhebung der Nachlaßpflegschaft

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 5; ; BGB § 1960

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im Nachlassverfahren - Aufhebung der Nachlasspflegschaft bei hoher Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Erbfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fall der Aufhebung einer Nachlasspflegschaft; Wegfall des Grundes für die Anordnung der Nachlasspflegschaft; Beurteilung der Beweiswürdigung der Vorinstanz; Befinden über die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers; Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 80
  • Rpfleger 2006, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts bleibt jedoch zulässig mit dem Ziel, das Nachlassgericht anzuweisen, die Nachlasspflegschaft erneut zu errichten und einen Nachlasspfleger zu bestellen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 222/224).

    Bei der Frage, ob der Erbe bekannt ist, ist nicht letzte Gewissheit erforderlich, sondern es genügt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist (OLG Frankfurt Report 2005, 442; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 222/223; Palandt/Edenhofer BGB 64. Aufl. § 1960 Rn. 7, 8; Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1960 Rn. 8; insoweit a.A. MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 1960 Rn. 79: "sicher festgestellt").

  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 163/87
    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Eine erneute Anordnung der Nachlasspflegschaft im Wege einstweiliger Anordnung kam nicht in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 423/424).
  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163).
  • KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98

    Zulässigkeit der Abziehung und Konservierung von (tätowierten) Hautpartien des

    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Die Aufhebung der Nachlasspflegschaft ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Rechtsstreit vor dem Zivilgericht über das Erbrecht anhängig ist (KG NJW-RR 1999, 157/159); das gilt erst recht, wenn nicht Feststellungsklage erhoben, sondern lediglich ein neuer Erbscheinsantrag gestellt wird.
  • BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02

    Aufhebung der Nachlasspflegschaft nach Erbscheinerteilung

    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Solange kein rechtskräftiges Urteil (§ 325 ZPO) vorliegt, an das das Nachlassgericht und das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht grundsätzlich gebunden wäre, hat es die bei Anordnung bzw. Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu erörternde Vorfrage, ob es einen Beteiligten als Erben ansehen will, nach eigener Überzeugung zu entscheiden (BayObLGZ 1960, 405/407; BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • KG, 22.09.1970 - 1 W 3096/69
    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Dem Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen, konnte schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Aufhebung der Nachlasspflegschaft bereits am 5.8.2005, also vor Einlegung der weiteren Beschwerde am 10.8.2005, wirksam geworden war (§ 16 FGG; vgl. KG OLGZ 1971, 201/202; Keidel/Schmidt § 16 Rn. 12).
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    Ist diese jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe aller zulässigen Beweismittel bewiesen werden (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).
  • BayObLG, 07.06.1974 - BReg. 1 Z 4/74
    Auszug aus OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
    In Nachlasssachen ist es grundsätzlich unschädlich, wenn eine Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung stattfindet (BayObLGZ 1974, 258).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Es ist nicht einmal erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins gegeben sind oder die Erbquoten sicher feststehen (OLG Frankfurt ZEV 2012, 417 ff bei juris Rn. 23; OLG München NJW-RR 2006, 80 ff bei juris Rn. 18; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 111 f bei juris Rn. 54; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearb.
  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Bei klaren tatsächlichen Verhältnissen reicht es aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe geworden ist, um die Erben als bekannt im Sinne der §§ 1960, 1961 BGB anzusehen; die letzte Sicherheit ist nicht erforderlich (OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 3 Wx 27/14 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 WF 140/09 -, NJW-RR 2010, S. 793 [794]; OLG München, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 31 Wx 68/05 -, NJW-RR 2006, S. 80 [81] m.w.N.; KG, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 1 W 364 u. 365/98 -, NJW-RR 1999, S. 157 [159]; Krätzschel , in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage 2019, § 41, Rn. 8; Weidlich , in: Palandt, 78. Auflage 2019, § 1960, Rn. 6; Leipold , in: MüKo, 7. Auflage 2017, § 1961, Rn. 5 i.V.m. § 1960 BGB, Rn. 18 m.w.N. auch zur vereinzelt gebliebenen a.A. in der Literatur).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 3 W 67/19

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Erforderlich ist aber, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 80 Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 1960 Rn. 4; Schulz/Hamberger, Handbuch Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., § 1 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 21 W 65/19

    Sicherungsbedürfnis als Voraussetzung für Nachlasspflegschaft

    Erforderlich ist aber, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 80; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 1960 Rn. 4; Schulz/Hamberger, Handbuch Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., § 1 Rn. 4).
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