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   BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05   

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https://dejure.org/2006,2405
BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05 (https://dejure.org/2006,2405)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2006 - V ZR 48/05 (https://dejure.org/2006,2405)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2006 - V ZR 48/05 (https://dejure.org/2006,2405)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 116 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 1 lit. a
    Kein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung bei zu DDR-Zeiten zivilrechtlich abgesichertem Mitnutzungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Bereinigungsanspruches nach § 116 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) im Falle der Mitbenutzung eines Grundstücks durch den Nachbarn zu DDR-Zeiten aufgrund einer vor Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik ...

  • Judicialis

    SachenRBerG § 116 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 116 Abs. 1
    Bereinigung von zu Zeiten der ehemaligen DDR getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen auf Mitbenutzung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung der Mitbenutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 960
  • MDR 2006, 1042
  • NJ 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 271/02

    Erlöschen nicht eingetragener Rechte an Grundstücken

    Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05
    Die Beklagte hätte deshalb bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 von den Klägern die formgerechte Anerkennung und die Bewilligung der Eintragung des - nach Ansicht des Berufungsgerichts bestehenden - Mitbenutzungsrechts erreichen oder die Bewilligung der Eintragung in einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Form, insbesondere durch die Erhebung einer Klage, verlangen müssen (vgl. Senat, Urt. v. 28. März 2003, V ZR 271/02, WM 2003, 1911 f.).

    Die Klage war deshalb nicht geeignet, die Verjährung eines Anspruchs auf Bewilligung der Eintragung eines bestehenden Mitbenutzungsrechts im Sinne von § 209 BGB a.F. zu unterbrechen (vgl. Senat, Urt. v. 28. März 2003, V ZR 271/02, WM 2003, 1911, 1912).

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 70/04

    Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22. Oktober 2004, V ZR 70/04, ZOV 2005, 29 m.w.N.) sind nicht generell alle Störungen, die bei der Erschließung von Grundstücken im Beitrittsgebiet auftreten, nach § 116 SachenRBerG zu bereinigen, sondern nur solche Sachverhalte, bei denen die Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde; entscheidend ist deshalb der Umstand, dass der Mitbenutzung zu DDR-Zeiten ein zumindest faktischer Schutz zukam.
  • BGH, 11.04.1975 - V ZR 220/73

    Auslegung einer Grunddienstbarkeitsabrede im Hinblick auf eine Vermietungspflicht

    Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05
    An diese Gestattung sind die Kläger nicht gebunden; denn schuldrechtliche Vereinbarungen begründen Rechte und Pflichten grundsätzlich nur für die Vertragsschließenden, nicht für ihre Rechtsnachfolger (vgl. Senat, Urt. v. 11. April 1975, V ZR 220/73, DNotZ 1976, 18, 19).
  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79

    Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers

    Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05
    Einen solchen Vertrag zu Lasten Dritter kennt die Rechtsordnung, für die das Bürgerliche Gesetzbuch maßgeblich ist, nicht (siehe nur BGHZ 78, 369, 374 f.).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer/Besitzer

    Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 EGBGB ist nicht auf die sogenannten hängenden Fälle beschränkt, in denen die Nutzungsberechtigung zu DDR-Zeiten nicht den Vorschriften entsprechend abgesichert oder jedenfalls zweifelhaft war; vielmehr besteht es in dem Umfang, in welchem der Besitzer von dem Grundstückseigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Übertragung des Eigentums oder die Belastung des Grundstücks verlangen kann, bis zum Abschluss der Bereinigung (Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 2/03, VIZ 2004, 38, 39 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 141/08

    Berücksichtigung von ohne die Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks

    Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt (Senat, BGHZ 62, 388, 391; 143, 1, 6; Urt. v. 10. März 2006, V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960, 962).
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Unwirksame Vereinbarungen zu Lasten Dritter können schließlich auch dann vorliegen, wenn die in Rede stehende Rechtspflicht beziehungsweise Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge des Erwerbs eines mit schuldrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers "belasteten" Grundstücks (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Oktober 2016 - XII ZR 9/15, NJW 2017, 254 Rn. 26 [zu einem vermieteten Grundstück mit mietrechtsfremden Vereinbarungen im Mietvertrag]; vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18 [zu einem vereinbarungsgemäß für die Abführung des auf dem Nachbargrundstück anfallenden Abwassers in Anspruch genommenen Grundstück]) oder infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts (vgl. etwa für den Fall eines unmittelbar für den Vorkaufsberechtigten wirkenden Federführungsvertrags BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 3 c aa) zum Tragen käme.
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute

    Entscheidend ist deshalb der Umstand, dass der Mitbenutzung zu DDR-Zeiten ein zumindest faktischer Schutz zukam (Senat, Urteile vom 22. Oktober 2004 - V ZR 70/04, ZOV 2005, 29 und vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 15).

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das in solchen Fallgestaltungen anzunehmen ist und ob auch solche übergeleiteten Mitbenutzungsbefugnisse den Anspruch nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG ausschließen, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 8 f.).

    Ein solcher Bereinigungsbedarf entsteht naturgemäß nicht, wenn die erforderliche dingliche Absicherung bei dem Wirksamwerden des Beitritts schon bestand und danach - unbeschadet eines etwaigen späteren Erlöschens nach § 8 GBBerG (dazu: Senat, Urteil vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 17) - grundsätzlich erhalten blieb (insoweit zutreffend KG, Urteil vom 19. Juni 2013- 24 U 168/12, unveröffentlicht, Umdruck S. 17).

  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 18.6116

    Erfolgreiche Klage eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Beseitigung eines

    An die dort durch die Eigentümer erklärten Gestattungen ist die Klägerin nicht gebunden, denn schuldrechtliche Vereinbarungen begründen Rechte und Pflichten grundsätzlich nur für die Vertragsschließenden, nicht für ihre Rechtsnachfolger (BGH, U.v. 10.3.2006 - V ZR 48/05 - juris Rn. 18).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 150/06

    Maßgebliche Verhältnisse für den Inhalt der Grunddienstbarkeit

    Dass dem schuldrechtliche Absprachen mit dem Beklagten oder mit dessen Rechtsvorgänger zugrunde lägen, die mit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der DDR am 1. Januar 1976 zu einem Mitbenutzungsrecht erstarkt wären (dazu Senat, Urt. v. 10. März 2006, V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960, 961; OG, NJ 1989, 80, 81), ist aber nicht ersichtlich.
  • KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zahlungsanspruch nach Ausübung des

    Unwirksame Vereinbarungen zu Lasten Dritter können schließlich auch dann vorliegen, wenn die in Rede stehende Rechtspflicht beziehungsweise Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge des Erwerbs eines mit schuldrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers "belasteten" Grundstücks (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.10.2016 - XII ZR 9/15 - Rn. 26 [zu einem vermieteten Grundstück mit mietrechtsfremden Vereinbarungen im Mietvertrag]; v. 10.03.2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18 [zu einem vereinbarungsgemäß für die Abführung des auf dem Nachbargrundstück anfallenden Abwassers in Anspruch genommenen Grundstück]) oder infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts (vgl. etwa für den Fall eines unmittelbar für den Vorkaufsberechtigten wirkenden Federführungsvertrags BGH, Urt. v. 14.07.1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 3 c aa) zum Tragen käme.
  • OLG Naumburg, 05.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Bestand von vor dem Beitritt im Grundbuch

    Sachenrecht">233 § 5 EGBGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006, V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 f.).
  • OLG Naumburg, 04.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Keine Umwandlung von Mitbenutzungsrechten in eine Grunddienstbarkeit

    Nur jene nicht gebuchten Mitbenutzungsrechte sind nach § 8 Abs. 1 GBBerG mit Ablauf des 31. Dezember 2000 kraft Gesetzes erloschen, wenn nicht rechtzeitig ihre Eintragung bewilligt, oder die Bewilligung zumindest in die Verjährung unterbrechender Weise geltend gemacht worden war, § 8 GBBerG , § 13 SachenR -DV, Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 EFG, 2. EFG, Art. 233 § 5 EGBGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006, V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 f.).
  • OLG Naumburg, 10.01.2020 - 12 Wx 15/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts nach

    Sachenrecht">233 § 5 Abs. 1 EGBGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006, V ZR 48/05, zitiert nach Juris).
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