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   BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03   

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https://dejure.org/2005,1720
BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03 (https://dejure.org/2005,1720)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - XII ZR 241/03 (https://dejure.org/2005,1720)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03 (https://dejure.org/2005,1720)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unklarheitenregel bei Kollision mieterseits gestellter Vertragsverlängerungs- und Optionsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Anwendung von automatischer Verlängerungsklausel; Ausübung von Verlängerungsoptionen seitens des Mieters; Auslegung von Vertragsklausel bezüglich Mietzeit; Voraussetzungen für die Anwendung von § 5 AGBG; Behebbarkeit der Zweifel nach Ausschöpfung der in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweifel bei der Auslegung von vorformulierten Verlängerungs- und Optionsklauseln im Geschäftsraummietvertrag des Mieters

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2; ; AGBG § 5

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; AGBG § 5
    Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann greift automatische Verlängerungsklausel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anwendung des § 5 AGBG bei einer unklaren Regelung im Mietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 337
  • MDR 2006, 804
  • NZM 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
    Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Unternehmensgruppe die Klausel über den Bezirk des Oberlandesgerichts hinaus verwendet hat, da nunmehr auch gegen Berufungsurteile der Landgerichte eine Revision stattfinden kann (vgl. Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - NJW 2005, 2919, 2921).
  • BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03
    Da nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt, geht nach § 5 AGBG die Unsicherheit zulasten der Beklagten, deren Rechtsvorgängerin die Klausel verwendet hat und die deshalb die Folgen der fehlenden Eindeutigkeit tragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997 - X ZR 146/94 - NJW 1997, 3434, 3435).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Zu berücksichtigen ist ferner die Interessenlage der Parteien und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck, wobei im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH-Urteil vom 14.12.2005, XII ZR 241/03).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH 14. Dezember 2005 - XII ZR 241/03 - Rn. 13, NJW-RR 2006, 337) .
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    Wäre dagegen von einer Individualvereinbarung und mithin nicht von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen, würden andere Grundsätze gelten (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 , juris Rn. 48; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005' - XII ZR 241/03, juris Rn. 13).
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