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   OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05 - 212   

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https://dejure.org/2006,6045
OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05 - 212 (https://dejure.org/2006,6045)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 U 616/05 - 212 (https://dejure.org/2006,6045)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 U 616/05 - 212 (https://dejure.org/2006,6045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten eines Hallenbadbetreibers: Sicherheitsvorkehrungen beim Betrieb einer Röhrenrutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichten eines Hallenbadbetreibers bei dem Betrieb einer Wasserrutsche; Pflicht zur Einhaltung der "DIN-Normen"; Zumutbarkeit einer direkten Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen dort präsenten Bademeister

  • Wolters Kluwer
  • reise-recht-wiki.de

    Sicherheitsvorkehrungen bei Rutsche

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2 § 278 § 282 § 823 Abs. 1
    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in Hallenbad?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ständige Überwachung einer Wasserrutsche?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall an der Wasserrutsche - Welche Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 462
  • NZV 2007, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH; BGHZ 121, 367; BGH VersR 1993, 586; BGH VersR 1997, 109; BGH VersR 2004, 657).

    Für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ist zudem in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1980, 863; BGH VersR 1962, 825; BGH VersR 2004, 657).

    Auch wenn es sich bei DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehenen Normen im Sinne hoheitlicher Rechtsetzung, sondern um auf freiwilliger Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des " DIN Deutschen Instituts für Normung e.V." handelt, so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGHZ 103, 338; BGH VersR 1980, 380; BGH VersR 2004, 657).

    So kann die Installation einer mechanischen Sperre nicht als sachdienlich erachtet werden, da eine solche Einrichtung ihrerseits neue Unfallgefahren mit sich bringen würde (im Einzelnen BGH VersR 2004, 657).

    Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich (BGH VersR 2004, 657 m.w.N.).

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Auch wenn es sich bei DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehenen Normen im Sinne hoheitlicher Rechtsetzung, sondern um auf freiwilliger Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des " DIN Deutschen Instituts für Normung e.V." handelt, so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGHZ 103, 338; BGH VersR 1980, 380; BGH VersR 2004, 657).
  • OLG München, 29.12.1972 - I U 2280/72
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen (OLG München VersR 1974, 200) kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, dass Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (OLG Hamm VersR 1979, 643; OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Saarbrücken VersR 1997, 377) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen (OLG München VersR 1974, 200) kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, dass Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (OLG Hamm VersR 1979, 643; OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Saarbrücken VersR 1997, 377) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen.
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Dem Betreiber eines Schwimmbades obliegt neben seiner Verpflichtung zur Erfüllung der von den Besuchern abgeschlossenen Benutzungsverträge auch die deliktische (Garanten-)Pflicht, dafür zu sorgen, dass keiner der Besucher beim Badebetrieb durch solche Risiken zu schaden kommt (BGH VersR 2000, 984).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Auch wenn es sich bei DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehenen Normen im Sinne hoheitlicher Rechtsetzung, sondern um auf freiwilliger Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des " DIN Deutschen Instituts für Normung e.V." handelt, so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGHZ 103, 338; BGH VersR 1980, 380; BGH VersR 2004, 657).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.1995 - 4 U 673/93

    Freibad; Aufsichtsperson; Kleinkinderwasserrutsche; Gebrauchsanleitung; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen (OLG München VersR 1974, 200) kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, dass Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (OLG Hamm VersR 1979, 643; OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Saarbrücken VersR 1997, 377) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen.
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61

    Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ist zudem in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1980, 863; BGH VersR 1962, 825; BGH VersR 2004, 657).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH; BGHZ 121, 367; BGH VersR 1993, 586; BGH VersR 1997, 109; BGH VersR 2004, 657).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH; BGHZ 121, 367; BGH VersR 1993, 586; BGH VersR 1997, 109; BGH VersR 2004, 657).
  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 99/90

    Haftung des Erschließungsträgers für Überschwemmungsschäden

  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 7 U 22/12

    Tragischer Unfall im Freizeitbad - Betreiber haftet nicht

    Auf der Grundlage dieser allgemeinen Maßstäbe bestimmt sich auch das Maß der Verkehrssicherungspflicht für Schwimmbäder (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2005, 251; NJW 2004, 1449; NJW 2000, 1946; Senat, Beschluss vom 04.03.2010, 7 U 98/09, VersR 2010, 1377; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 184; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 462; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 1531; OLG Köln, VersR 2002, 859 - jeweils betreffend den Betrieb von Wasserrutschen).

    Nach ständiger Rechtsprechung spiegeln die DIN-Normen in ihrem Anwendungsbereich den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGH, NJW 2004, 1449 m.w.N. - bei juris Rn.9; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 462 - bei juris Rn.8).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 8/06

    Aufsichtspflichtverletzung bzw. Verkehrssicherungspflichtverletzung:

    Es ist allgemein anerkannt, daß eine lückenlose Aufsicht an besonderen Einrichtungen eines Schwimmbades weder üblich noch möglich noch erforderlich ist (st. Rspr.: vgl. nur BGH, NJW 2004, S. 1449 ff., 1451; BGH, NJW-RR 2005, S. 251 ff., 253; auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007 S. 462 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15

    Sorgfaltspflichten eines Lagerhalters hinsichtlich Beschädigung von Waren

    Einschlägige technische Vorschriften, die die für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln, sind zwar zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Verkehrssicherung Gebotenen besonders geeignet (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.1.2006 - 1 U 616/05, zitiert nach juris).
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