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   BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2342
BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05 (https://dejure.org/2007,2342)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05 (https://dejure.org/2007,2342)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2007 - VII ZR 101/05 (https://dejure.org/2007,2342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung aus einem fehlerhaften, ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigenden Urteil

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils wegen Nichtberücksichtigung des Leistungsverweigerungsrechts

  • Judicialis

    ZPO § 717 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 717 Abs. 2
    Umfang des Schadensersatzes bei Vollstreckung aus einem ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigenden erstinstanzlichen Urteil nach Zuerkennung in zweiter Instanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Vollstreckung aus falschem Urteil I. Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO für den Schuldner bei erst in der Berufung zuerkanntem Leistungsverweigerungsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Risiko stets bedenken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsverweigerungsrecht im Urteil fehlerhaft nicht berücksichtigt: Schadensersatz bei Vollstreckung! (IBR 2007, 349)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1029
  • MDR 2007, 1041
  • NZBau 2007, 446
  • BauR 2007, 912
  • ZfBR 2007, 543
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05
    Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob dem vom Landgericht zutreffend zum Anschluss von Windkraftanlagen verurteilten Netzbetreiber, der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung die Windkraftanlagen während des Berufungsverfahrens angeschlossen hat, ein Zurückbehaltungsrecht wegen der für die Herstellung des Anschlusses entstandenen Kosten zustehe (BGH, Urteil vom 11. Juni 2003 - VIII ZR 160/02, BGHZ 155, 141, 165).
  • RG, 01.11.1924 - V 322/23

    Kann das Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen für ein Grundstück noch in der

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05
    Ziel des dortigen Klägers war es, auf diese Weise ein Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen auf das Grundstück zu erhalten, die er erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht hatte (RG, Urteil vom 1. November 1924, V 322/23, RGZ 109, 104).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05
    Der Zweck dieser Bestimmung ist, nach Aufhebung des Urteils, welches die Vollstreckung ermöglicht hat, die durch die Vollstreckung bewirkte Vermögensverschiebung so schnell wie möglich rückgängig zu machen (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96, BGHZ 136, 199).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Der Schadensersatzanspruch der Klägerin besteht aber nur, soweit das Urteil zum Nachteil der Beklagten abgeändert wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - VII ZR 220/14 - zitiert nach juris; BGH, Versäumnisurteil vom 08. März 2007 - VII ZR 101/05 - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14

    VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von

    Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil im Rechtsmittelzug teilweise abgeändert, so besteht ein Schadensersatzanspruch des Schuldners aus § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur, soweit das Urteil zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden ist (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom 8. März 2007, VII ZR 101/05, BauR 2007, 912 = NZBau 2007, 446, juris Rn. 10).

    Dieser Anspruch besteht indes nicht in Höhe des gesamten zur Abwendung der Vollstreckung gezahlten Betrages, sondern nur, soweit das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil abgeändert worden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 8. März 2007 - VII ZR 101/05, BauR 2007, 912 = NZBau 2007, 446, juris Rn. 10; MünchKommZPO/Götz, 4. Aufl., § 717 Rn. 14; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 12. Aufl., § 717 Rn. 8).

  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    So lagen auch, soweit der Arrest wegen der beabsichtigten Veräußerung eines Vermögensgegenstandes für zulässig gehalten wurde, stets besondere weitere Umstände vor, so etwa, dass bereits der Entzug des Vermögens angedroht worden war (OLG Hamm, FamRZ 1992, 430), der zu erzielende Gegenwert schon anderweitig verwendet werden sollte (KG-Report aaO), die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners insgesamt undurchsichtig waren (OLG Hamm FamRZ 1980, 301) oder tatsächlich die Vollstreckung in sonstige Vermögenswerte erheblich erschwert worden war (OLG Celle, OLGR 2005, 522; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1029: jeweils nur noch verbleibende Gesellschaftsanteile).
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 86/08

    Gläubigerhaftung aus der Vollstreckung eines polnischen Zahlungsbefehls im Inland

    Der Normzweck der §§ 717 Abs. 2 S. 1, 28 Abs. 1 S. 1 AVAG, dass der Gläubiger das Risiko einer Vollstreckung trägt, wenn der zugrunde liegende Titel nur vorläufig vollstreckbar ist (vgl. Müko-ZPO-Krüger, 3. Aufl. 2007, § 717, Rdnr. 11), und nach einer Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Titels die durch die Vollstreckung bewirkte Vermögensverschiebung so schnell wie möglich rückgängig zu machen ist (vgl. BGH NZBau 2007, 446 f; BGH NJW 1997, 2601), verlangt auch in diesem Fall nach einer Gefährdungshaftung des Gläubigers.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2019 - 7 U 83/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Beruhen der Klageabweisung auf

    Dem Schuldner steht ein Anspruch in Höhe des Betrages zu, in dem ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt wird (BGH, Versäumnisurteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05, MDR 2007, 1041).
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