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   LG Heidelberg, 18.12.2006 - 2 O 245/06   

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https://dejure.org/2006,17314
LG Heidelberg, 18.12.2006 - 2 O 245/06 (https://dejure.org/2006,17314)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18.12.2006 - 2 O 245/06 (https://dejure.org/2006,17314)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 2 O 245/06 (https://dejure.org/2006,17314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Örtlich zuständiges Gericht für eine Schadenersatzklage gegen den bauplanenden Architekten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Schadenersatzklage gegen den bauplanenden Architekten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Gewährleitungsansprüchen gegen Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welches Gericht ist für Gewährleistungsansprüche gegen Architekten örtlich zuständig? (IBR 2007, 172)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1030
  • NZBau 2007, 727
  • BauR 2007, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12

    Gerichtsstand: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Schadenersatzansprüchen im

    Wird jedoch neben der Planung lediglich ein eher untergeordneter Teil der Bauüberwachung übernommen, so liegt der Schwerpunkt der Leistung im Büro des Architekten (LG Heidelberg, Beschl. vom 18.12.2006 - 2 O 245/06 - NJW-RR 2007, 1030 - künstlerische Oberleitung gem. § 15 Abs. 3 HOAI a.F., d.h. Überwachen der Herstellung des Bauobjektes hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung).
  • LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12

    Verfahrensrecht - Klage wegen Planungsmängeln: Örtliche Zuständigkeit?

    Ist ein Architekt jedoch lediglich oder im Wesentlichen nur mit Planungsaufgaben beauftragt worden, so ist der Erfüllungsort für die Architektenleistungen der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Architekten (LG Heidelberg v. 18.12.2006, 2 O 245/06; KG Berlin v. 28.04.1998, 21 U 8396/97; Bayerisches OLG v. 03.03.1998, 1Z AR 9/98).
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