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   BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02   

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BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02 (https://dejure.org/2007,3252)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02 (https://dejure.org/2007,3252)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1 BvR 2007/02 (https://dejure.org/2007,3252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Identifizierung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterlassung und Geldentschädigung gegen einen Fernsehsender aufgrund der Ausstrahlung eines Beitrags über innerfamiliäre Konflikte und den Ablauf der Scheidung sowie deren Folgen unter expliziter Nennung der Namen der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 499
  • NJW-RR 2007, 1055
  • ZUM 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Berechtigte Ungewissheit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels darf nicht in der Weise zu Lasten des Rechtsuchenden gehen, dass seine Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf das erfolglos eingelegte Rechtsmittel nach § 93 Abs. 1 BVerfGG als verfristet angesehen wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ; 107, 299 ).

    Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte eine ernstlich zweifelhafte Zulässigkeitsfrage zum Nachteil des Beschwerdeführers beurteilt haben, so ist die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG ab dieser Verwerfungsentscheidung des Rechtsmittelgerichts zu berechnen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 107, 299 ).

    Die Annahme einer offensichtlichen Unzulässigkeit - mit der Folge der Versäumung der Einlegungsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - ist deshalb auf Rechtsmittel zu beschränken, bei deren Einlegung der Rechtsmittelführer nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre über die mangelnde Statthaftigkeit oder sonstige Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 107, 299 ).

    Sie haben jedoch nicht dargelegt, dass dies nicht offensichtlich war, etwa weil ihre Zweifel an der Richtigkeit der Rechtsprechung in einem erheblichen Teil der Literatur geteilt würden (dazu vgl. BVerfGE 107, 299 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    aa) Die Feststellung, ob eine schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts als Folge einer Äußerung eingetreten ist, setzt deren Deutung voraus (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ).

    Erweist sich eine Äußerung als mehrdeutig, darf ein Gericht die zur Verurteilung zu Geldentschädigung oder Schadenersatz führende Bedeutung nicht zugrunde legen, ohne zuvor mit schlüssigen Gründen weitere Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 94, 1 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Medienberichterstattung über private Einzelne sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202, 97, 391 ; 101, 361 ).

    Soweit minderjährige Abkömmlinge mittelbar durch eine identifizierende Darstellung eines Beteiligten betroffen werden können, haben die Gerichte die Bestärkung des Persönlichkeitsschutzes zu beachten, die sich aus dem besonderen Schutzbedarf der ungehinderten Entwicklung eines Minderjährigen und der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern gegenüber einer Medienberichterstattung ergeben können (dazu vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 1, 285 ).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Ein Beschwerdeführer ist allerdings vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gehalten, von einem Rechtsmittel auch dort Gebrauch zu machen, wo seine Statthaftigkeit oder sonstige Zulässigkeit zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ).

    Berechtigte Ungewissheit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels darf nicht in der Weise zu Lasten des Rechtsuchenden gehen, dass seine Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf das erfolglos eingelegte Rechtsmittel nach § 93 Abs. 1 BVerfGG als verfristet angesehen wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Ein Beschwerdeführer ist allerdings vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gehalten, von einem Rechtsmittel auch dort Gebrauch zu machen, wo seine Statthaftigkeit oder sonstige Zulässigkeit zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ).

    Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte eine ernstlich zweifelhafte Zulässigkeitsfrage zum Nachteil des Beschwerdeführers beurteilt haben, so ist die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG ab dieser Verwerfungsentscheidung des Rechtsmittelgerichts zu berechnen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 107, 299 ).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00

    Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 6. Juli 2001 - 14 U 71/00 -.

    Mit seinem angegriffenen Urteil vom 6. Juli 2001 (abgedruckt in ZUM 2001, S. 883 ff.) hat das Oberlandesgericht auf die Berufung der Beklagten das Unterlassungsgebot auf eine Verbreitung von Lichtbildern der Beschwerdeführer zu 2 bis 4 beschränkt.

  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Das Abstellen auf diese Kriterien begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken, sofern die Gerichte hierbei die Einwirkungen des Schutzanspruchs des Persönlichkeitsrechts auf ihre Anwendung beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 -, NJW 2004, S. 591 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 ).
  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 204/63

    Gretna Green - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichte

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Dies entspricht der in der Rechtsprechung und der Fachliteratur vertretenen Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1965 - VI ZR 204/63 -, GRUR 1965, S. 256 ; BGH, Urteil vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64 -, GRUR 1966, S. 157 ; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 5 Rn. 63).
  • BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Allerdings begründet das Anliegen, die Authentizität einer Berichterstattung durch Wahl einer personalisierenden Darstellungsform zu steigern, nicht aus sich heraus ein Überwiegen der öffentlichen Informationsinteressen gegenüber den Belangen des Persönlichkeitsschutzes außenstehender Beteiligter (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1989 - 1 BvR 1235/85 -, NJW 1990, S. 1980).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
    Das Abstellen auf diese Kriterien begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken, sofern die Gerichte hierbei die Einwirkungen des Schutzanspruchs des Persönlichkeitsrechts auf ihre Anwendung beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 -, NJW 2004, S. 591 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 ).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung zivilprozessualer

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01

    Zulassung der Revision

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

  • LAG Hessen, 18.12.2013 - 18 Sa 769/13

    Schmerzensgeld wegen einer Äußerung

    Ein nicht auf § 252 Abs. 2 BGB gestützter Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG nur, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Verletzung des Persönlichkeitrechts erfolgt ist oder von einer subjektiv besonders schweren Schuld auszugehen ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BGH Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, Rz 41, NJW 1996, 1131; BVerfG Beschluss vom 22. März 2007- 1 BvR 2007/02, Rz 28, NJW-RR 2007, 1055; BAG Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 68/12, Rz 31 f, 34, NZA 2013, 955).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18

    Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden -

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die (anonymisierte) bildliche Darstellung der minderjährigen Abkömmlinge in einem Beitrag über Scheidungsstreitigkeiten der Eltern als unzulässig angesehen (BVerfG v. 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02. ZUM 2007, 463); allein die Tatsache, dass die Klägerin zu 1) (äußerst) prominent ist, trägt zu Lasten der - selbst der Öffentlichkeit nicht bekannten - Klägerin zu 2) dann ebenso wenig eine andere Sichtweise wie die Tatsache, dass gerade auch die Anwesenheit der Klägerin zu 2) den Widerspruch in der selbstdarstellung der Klägerin zu 1) verstärkt haben mag.
  • OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13; BVerfG NJW-RR 2007, 1055).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07

    Recht eines Unbeteiligten am eigenen Bild; Unterlassung identifizierender

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13; BVerfG NJW-RR 2007, 1055).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15

    Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden

    Allerdings ist der grundsätzlich bestehende Anonymitäts- und Namensschutz nicht absolut, sondern im Einzelfall können das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die durch Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 EMRK geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit den Vorrang haben, weshalb es einer Interessenabwägung der kollidierenden Rechtsgüter in Bezug auf den konkreten Einzelfall bedarf (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05, Juris, Rn. 11 ff.; BGH, Urt. v. 13.11.2012 - VI ZR 330/11, Juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02, Juris, Rn. 36 ff.; Wanckel, in: Götting/Scherz/Seitz, a.a.O., § 19 Rn. 41).

    Andererseits ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass eine personalisierte oder identifizierbare Darstellung in einer Medienäußerung deren Authentizität und Glaubhaftigkeit erhöht, wobei dieses Anliegen für sich nicht schon zu einem Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses gegenüber den Belangen des Persönlichkeitsschutzes führt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02, Juris, Rn. 37).

  • LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB;

    Dabei hängt die Frage, ob die Rechtsverletzung schwerwiegend ist, von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von seinem Anlass, dem Beweggrund des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens ab (BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, NJW 1996, 1131 -1135; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2007 - 1 BvR 2007/02, NJW-RR 2007, 1055 -1057).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19

    Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet

    Andererseits ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass eine personalisierte oder identifizierbare Darstellung in einer Medienäußerung deren Authentizität und Glaubhaftigkeit erhöht, wobei dieses Anliegen für sich nicht schon zu einem Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses gegenüber den Belangen des Persönlichkeitsschutzes führt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02, Juris, Rn. 37).
  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16

    Berufung, Zustimmung, AGB, Frist, Ersatzpflicht, Widerruf, Klausel, Auflagen,

    Zudem kommt eine Geldentschädigung nach der (verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG NJW 2000, 2187; BVerfG NJW-RR 2007, 1055) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 2195, 2197; NJW 2005, 215; NJW 2014, 2029 Tz. 38) nur unter den einschränkenden Voraussetzungen in Betracht, dass eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, bei welcher die Beeinträchtigung des Betroffenen nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann (Sprau in: Palandt, a.a.O., 3 823 Rdnr. 130).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08

    Schadensersatz wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die

    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG NJW-RR 2007, S. 1055) Rechtsprechung besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt und sich diese Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise (Genugtuung durch Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf) befriedigend ausgleichen lässt (BGH NJW 2000, 2195).
  • AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14

    Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des

    Dabei hängt die Frage, ob die Rechtverletzung schwerwiegend ist, von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von seinem Anlass, dem Beweggrund des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens ab (BGH, NJW 1996, 1131; BVerG, NJW-RR 2007, 1055).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 U 11/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe von Kundendaten

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 3 O 12/19

    Zur Anhörungspflicht im eV-Verfahren bei Teilrücknahme

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