Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06   

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https://dejure.org/2007,741
BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06 (https://dejure.org/2007,741)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06 (https://dejure.org/2007,741)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06 (https://dejure.org/2007,741)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Erstattung von Gebühren eines Anwalts mit weit entfernter Kanzlei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge der Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts für die im eigenen Gerichtsstand klagende Partei; Berechtigung zur Einschaltung eines Rechtsanwalts des persönlichen Vertrauens; Notwendigkeit der Einschaltung eines auswärtigen ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Reisekosten des auswärtigen Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2

  • RA Kotz

    Rechtsanwalt (auswärtiger) - Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten durch dessen Einschaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Reisekostenerstattung für weit auswärtigen beauftragten "Anwalt des Vertrauens" kann nur in besonderen Fällen gerechtfertigt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1071
  • MDR 2007, 984
  • NZBau 2007, 306
  • FamRZ 2007, 718
  • AnwBl 2007, 465
  • Rpfleger 2007, 429
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) führt sie aus, allein dadurch werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den gesetzgeberischen Vorstellungen zur Änderung des Lokalitätsprinzips Rechnung getragen.

    b) Der Senat hat mit Beschluss vom 11. März 2004 (VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) ausgeführt, dass ebenso gewichtig wie ein persönliches Gespräch das Interesse der Partei sein kann, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens vertreten zu lassen.

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
    a) Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 (I ZB 29/02, JurBüro 2003, 205 = NJW 2003, 901) entschieden, dass die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar bei dem Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, grundsätzlich nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden kann, wenn die Partei in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird.

    Insoweit wird eine vernünftige und kostenorientierte Partei einen in ihrer Nähe oder am Gerichtsort tätigen Rechtsanwalt einschalten (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, JurBüro 2003, 205 = NJW 2003, 901).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
    Gleiches gilt für den Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 13. Dezember 2000 (1 BvR 335/97 - BVerfGE 103, 1, 16) im Rahmen des Streits um die Singular- oder Simultanzulassung von Rechtsanwälten das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant als einen rechtlich anzuerkennenden Vorteil aus der Sicht des Mandanten gewürdigt hat.
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz der Partei andererseits entstehen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 11 und BGH, Beschluss vom 22. April 2008, XI ZB 20/07, juris Rn. 8).

    a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).

    Vielmehr ist allein der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).

    Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).

    dd) Schließlich rechtfertigt auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 f.), - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN) .

    Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    In denjenigen Fällen, in denen die Partei an ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, kann die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der vor dem Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, grundsätzlich nicht mehr als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, es sei denn, besondere Umstände lassen die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, unter II 2 b bb; vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, Tz. 10).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, aaO, Tz. 11 und 13 f.).

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    bb) Die geltend gemachten Kosten liegen nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts auch unter den fiktiven Kosten, die im Falle der Beauftragung eines am Geschäftssitz des Klägers ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZB 13/11,NJW-RR 2012, 697 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).
  • BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 10; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 139; MünchKomm/Giebel, ZPO 3. Aufl. § 91 Rdn. 54 f.; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 22; Karczewski MDR 2005, 481, 484 f.).

    Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem - im vorliegenden Fall nicht gegebenen - Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858, 859 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 11).

    Die Bedeutung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant für die Regelung der Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten hatte (vgl. BVerfGE 103, 1, 16), rechtfertigt ebenso wenig eine andere Beurteilung wie der Umstand, dass eine Partei sich gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor dem Landgericht durch jeden bei einem Amtsgericht oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 12).

    Allein ihre ständige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beauftragten Rechtsanwälten, ihren Hausanwälten, reicht nicht aus, deren kostenträchtige Mandatierung als notwendig erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 f. und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 Tz. 13).

  • OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Dagegen rechtfertigen langjährige Zusammenarbeit (BGH MDR 2008, 946) oder ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt die Hinzuziehung in der Regel nicht (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v.; NJW-RR 2007, 1071).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 12/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Notwendigkeit der Beauftragung eines spezialisierten

    a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei - wie hier - im eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).

    Vielmehr ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).

    Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).

    dd) Schließlich rechtfertigt auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 ff.), - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN).

    Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 11/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Falle

    a) Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar beim Prozessgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Partei wie hier - im eigenen Gerichtsstand klagt (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902, vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 10 ff. und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 7 mwN).

    Vielmehr ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwaltes zu rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072).

    Vielmehr empfiehlt es sich aus der Sicht der vernünftigen und kostenorientierten Partei, schon vorprozessual einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt einzuschalten (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 903 und vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1073).

    cc) Auch die Tatsache, dass die inzwischen weit verbreitete Spezialisierung zu den Umständen zählt, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97, BVerfGE 103, 1, 17 f.), rechtfertigt - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde - keine andere Beurteilung (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071, 1072 und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, juris Rn. 8 mwN).

    Erstattungsfähig sind deshalb auch hier nur diejenigen Kosten eines Prozessbevollmächtigten, die aus einem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz einer Partei andererseits entstehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 14).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Grundsätzlich macht allein weder das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem auswärtigen Rechtsanwalt noch die ständige Zusammenarbeit mit diesem dessen Hinzuziehung notwendig (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, juris Rn. 14; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O.).
  • AG Bad Segeberg, 05.01.2015 - 17 C 271/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

  • AG Bad Segeberg, 23.02.2015 - 17 C 271/13

    Kostenfestsetzung nach Klagerücknahme im Prozess wegen Urheberrechtsverletzung

  • OLG München, 09.11.2020 - 11 W 1187/20

    Kostenerstattung - Rechtsanwalt am dritten Ort

  • OLG Stuttgart, 07.11.2017 - 1 Ws 143/17

    Rechtsanwaltskosten eines Nebenbeteiligten im Strafverfahren: Ersatzfähige Gebühr

  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08

    Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

  • LG Bonn, 08.11.2011 - 8 T 111/11

    Festsetzung und Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines

  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 8 W 324/21

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14

    Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2021 - 2 Ta 28/21

    Kostenfestsetzung - erstattungsfähige Reisekosten - außerhalb des Sitzes der

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10

    Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts

  • LG Mannheim, 21.09.2007 - 1 T 61/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11

    Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten der Beauftragung eines

  • OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 61/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines

  • OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 6 W 188/11

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

  • OLG München, 11.11.2020 - 11 W 1430/20

    Beschwerde, Telekommunikation, Kostenfestsetzungsbeschluss, Widerspruch,

  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl

  • OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines

  • OLG München, 29.06.2021 - 11 W 905/21

    Keine volle Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwaltes am dritten

  • OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • OLG München, 12.06.2012 - 11 W 58/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen

  • OLG Nürnberg, 23.07.2007 - 3 W 1228/07

    "Spezialanwalt" des Vertrauens

  • OLG Koblenz, 05.06.2007 - 7 WF 348/07

    Beschränkung der Reisekosten bei Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk

  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

  • OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

  • OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 18 W 79/14

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

  • OLG Zweibrücken, 03.03.2009 - 4 W 9/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei

  • OLG Köln, 19.12.2008 - 17 W 302/08

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung des Rechtsstreits

  • OLG Schleswig, 02.04.2015 - 9 W 124/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren nicht am Geschäftssitz der Partei

  • OLG Dresden, 08.02.2010 - 3 W 139/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts in Haftpflichtfällen

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15

    Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

  • LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15

    Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts

  • OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11

    Kostenerstattung - Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 8 W 270/10

    Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit

  • KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 17 Ta 6009/13

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 6 W 21/12

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
  • OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 6 W 94/23

    Sind Reisekosten eines "Rechtsanwalts am dritten Ort" erstattungsfähig?

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18

    Rechtsanwaltskosten: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
  • KG, 10.01.2013 - 25 WF 120/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Terminsvertreter: Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 W 26/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder am Gerichts- noch am Wohnort der

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 6 W 183/11

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 133/18
  • LG Ellwangen/Jagst, 06.11.2008 - 3 O 245/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten;

  • AG Offenbach, 04.02.2011 - 330 C 84/09

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts der WEG zu erstatten?

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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2797
BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06 (https://dejure.org/2007,2797)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06 (https://dejure.org/2007,2797)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06 (https://dejure.org/2007,2797)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vor Antragstellung erledigten Widerrufsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof; Anforderungen an die Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BRAO § 42 Abs. 1; ; BRAO § 223 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 42 Abs. 1; BRAO § 223 Abs. 3
    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des AGH nur bei Zulassung statthaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des An-waltsgerichtshofs

  • rechtsportal.de

    BRAO § 42 Abs. 1 § 223 Abs. 3
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anwaltsrecht - Sofortige Beschwerde nur gemäß § 223 Abs. 3 BRAO statthaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1071
  • VersR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Die sofortige Beschwerde ist in den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen ohne Zulassung statthaft, weil sie Entscheidungen betreffen, die unmittelbar an die berufliche Existenz des Betroffenen rühren (Senat, BGHZ 34, 244, 250 f.; Beschl. v. 22. Mai 1985, AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843).

    Diese innere Rechtfertigung mag auch bei anderen, dort nicht genannten qualitativ gleichwertigen Entscheidungen gegeben sein und eine entsprechende Anwendung von § 42 Abs. 1 BRAO erlauben (Senat, Beschl. v. 22. Mai 1985, aaO).

    Er kommt nämlich nur in Betracht, wenn sich die nach § 42 Abs. 1 BRAO anfechtbare Maßnahme in der Hauptsache erledigt hat (Senat, Beschl. v. 22. Mai 1985, aaO).

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99

    Zeitliche Voraussetzungen der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04

    Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Die sofortige Beschwerde ist in den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen ohne Zulassung statthaft, weil sie Entscheidungen betreffen, die unmittelbar an die berufliche Existenz des Betroffenen rühren (Senat, BGHZ 34, 244, 250 f.; Beschl. v. 22. Mai 1985, AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Der Senat kann, auch über das unzulässige Rechtsmittel (BGHZ 44, 25), ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06
    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96

    Sofortige Beschwerde gegen AGH-Entscheidung

  • BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19

    Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle durch den

    Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9; vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10, FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Durch eine insofern unrichtige Angabe wird deshalb ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht statthaft (BGH Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ(B) 86/06 - NJW-RR 2007, 1071 Rn. 9; BAGE 102, 213, 218).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
  • BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der

    Aus dem Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 (AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071), in dem die Frage einer analogen Anwendung des § 42 BRAO angesprochen, aber offen gelassen wurde, kann der Antragsteller für die von ihm geforderte analoge Anwendung des § 42 BRAO im vorliegenden Fall nichts herleiten.

    Der Beschluss vom 21. Februar 2007 (aaO) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil er - ebenso wie die in ihm zitierte ältere Senatsrechtsprechung (BGHZ 34, 244; Senatsbeschluss vom 22. Mai 1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842) - nicht den in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Rechtsschutz nach § 223 BRAO zum Gegenstand hat, sondern den in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht geregelten Rechtsschutz für Feststellungsklagen und -anträge.

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Das hat der Senat für den Fall eines von vornherein nur gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrags entschieden (Beschl. v. 21. Februar 2007, AnwZ (B) 86/06, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07
    Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender

    Soweit der Antragsteller im Hinblick auf die von ihm gestellten Anträge ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse geltend macht, ist ein entsprechender Antrag nicht zulässig (zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht vergleiche Senat, Beschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, mit welcher ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zurückgewiesen wird, ist nur statthaft, wenn sie vom Anwaltsgerichtshof analog § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 21.2.2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
  • BGH, 25.09.2008 - AnwZ (B) 15/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung oder Verwerfung

    Die gegen die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs vom 14. Februar und 14. April 2008 gerichteten Rechtsmittel sind unzulässig, weil - worauf der Antragsteller durch den Senat bereits hingewiesen worden ist - gegen die Zurückweisung oder Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Widerrufs- oder Versagungsbescheids durch den Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung gem. § 223 Abs. 3 BRAO statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 - AnwZ (B) 86/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 7).
  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 5 WF 146/13

    Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung

  • OLG Koblenz, 14.12.2009 - 11 UF 766/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts

  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 17/10

    Voraussetzungen einer sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 25.09.2008 - AnwZ (B) 55/08
  • OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Unstatthaftigkeit einer

  • OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in Familiensachen: Beschwerde des

  • OLG Koblenz, 11.05.2018 - 9 WF 142/18

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Eilverfahren in

  • OLG Köln, 26.11.2019 - 10 UF 184/19
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20

    Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang

  • OLG Jena, 28.08.2013 - 6 W 89/13

    Beschwerde gegen Ankündigungsbeschluss zur Einziehung eines Erbscheins

  • LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23

    Protokollberichtigung, Sofortige Beschwerde, Rechtspflegergesetz,

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