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   OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06   

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OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines Berufsbetreuers nach vorheriger Beendigung einer vorläufigen Betreuung wegen Zeitablaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung eines Verhinderungsbetreuers; Einrichtung der vorläufigen Betreuung als Beginn der Betreuung; Bestellung eines Regelbetreuers; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bekanntmachung der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über die Bestellung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Erstbetreuer nach zweieinhalb Monaten Unterbrechung, Anfangsvergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach 2 1/2 Monaten Betreuungspause Erstbetreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1086
  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    Durch die erhöhten Stundenansätze im ersten Betreuungsjahr soll pauschaliert der höhere Arbeitsaufwand bei Neubetreuungen abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 647, 649).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

    Dann musste sie sich nach Ansicht des OLG München hieran auch für den Folgezeitraum festhalten lassen (FGPrax 2006, 213, 215).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Schließlich ist es unerheblich, ob die erstmalige Bestellung eines Betreuers durch eine einstweilige Anordnung erfolgt oder nicht (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 121, 122; Entwurfsbegründung, BT-Drucks. 15/2494, S. 33).

    Das OLG Zweibrücken hat eine erneute Erstbetreuung angenommen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt, wenn eine vorläufige angeordnete Betreuung in Folge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut eine Betreuung angeordnet wird (FGPrax 2006, 121).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    In einem Fall, in dem eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endete und zweieinhalb Monate später ein Betreuer in der Hauptsache bestellt wurde, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen angenommen, dass dieser als Erstbetreuer anzusehen sei, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls dagegen sprechen (NJW-RR 2007, 1086 f.).
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11 , Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1086) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § 5 VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 21/2 Monaten liegt.
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
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