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   BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06   

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https://dejure.org/2007,2447
BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06 (https://dejure.org/2007,2447)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - III ZR 68/06 (https://dejure.org/2007,2447)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - III ZR 68/06 (https://dejure.org/2007,2447)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Forderung bei Hingabe eines Schecks erfüllungshalber zu deren Bezahlung mit Einlösung des Schecks zugunsten des Scheckberechtigten; Leistungsverweigerungsrecht des Scheckausstellers; Verschuldensunabhängige Einrede der Scheckhingabe

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 278

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 278
    Abhandenkommen eines erfüllungshalber übersandten Schecks im Posteingang des Gläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezahlung eines Maklerhonorars per Scheck ? Erlöschen der Forderung durch Einlösen des Schecks bei der Bank ? Pflicht des Scheckempfängers, Scheck in seine Obhut zu nehmen ? Schadensersatzanspruch des Scheckausstellers wegen Verlust des Schecks durch Verschulden des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 278
    Erlöschen eines Zahlungsanspruchs durch erfüllungshalber übersandten Scheck auch bei Einlösung durch Erfüllungsgehilfen des Gläubigers auf seinem Privatkonto

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1118
  • ZIP 2007, 904
  • MDR 2007, 824
  • WM 2007, 1171
  • DB 2007, 1192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 222/95

    Rechtsfolgen einer Scheckzahlungsabrede; Durchsetzung der Kausalforderung

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend bezieht (BGH, Urteile vom 16. April 1996 - XI ZR 222/95 - NJW 1996, 1961 und vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99 - NJW 2000, 3344, 3345), gibt eine Scheckzahlungsabrede dem Scheckaussteller das Recht, die Bezahlung der Kausalforderung bis zur Rückgabe des unversehrten, insbesondere unbezahlten, erfüllungshalber hingegebenen Schecks zu verweigern; hieraus ergibt sich ein ständiges Leistungsverweigerungsrecht des Scheckausstellers für den Fall, dass die Verlustgefahr des Schecks entsprechend der getroffenen Scheckzahlungsabrede auf den Schecknehmer übergegangen ist und dieser den Scheck nicht unbezahlt zurückgeben kann, weil er von der bezogenen Bank inzwischen eingelöst worden ist.

    b) Dieser Grundsatz, der für die verschuldensunabhängige Einrede der Scheckhingabe gilt (vgl. Nobbe in Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. Bd. I § 60 Rn. 224 m.w.N.), lässt indessen unberührt, dass dann, wenn der Empfänger des Schecks das Abhandenkommen desselben zu vertreten hat, dem Aussteller desselben auch unabhängig von einer Scheckzahlungsabrede ein Schadensersatzanspruch aus schuldhafter Verletzung einer Sorgfaltspflicht zustehen kann, den er - wie dies hier auch der Beklagte schon in erster Instanz getan hat - der Kausalforderung entgegenhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1996 aaO; Nobbe aaO Rn. 225; Häuser, in MünchKommHGB Bd. 5 ZahlungsV Rn. D 363; Bilda DB 1981, 1383, 1387; vgl. auch - allgemein für Geldschulden - Krüger, in MünchKommBGB 4. Aufl. § 270 Rn. 15).

  • OLG München, 08.04.1992 - 27 U 543/91
    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    Dieses Angebot kann die Insolvenzschuldnerin durch widerspruchslose Entgegennahme des Schecks angenommen haben (vgl. Nobbe aaO Rn. 225; OLG München NJW-RR 1993, 117; OLG Hamburg WM 1997, 2027, 2028), ohne dass die Annahme dem Beklagten gegenüber erklärt zu werden brauchte (vgl. § 151 BGB).
  • BGH, 27.01.1977 - II ZR 5/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Einzugs eines veruntreuten Verrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    Die Zahlung mit Scheck war so verkehrsüblich, dass der Gläubiger einen erhaltenen Scheck unverzüglich zurückgeben musste, wenn er ihn nicht annehmen wollte (vgl. BGHZ 44, 178, 182; BGH, Urteil vom 27. Januar 1977 - II ZR 5/75 - WM 1977, 1019, 1020; Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 762).
  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend bezieht (BGH, Urteile vom 16. April 1996 - XI ZR 222/95 - NJW 1996, 1961 und vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99 - NJW 2000, 3344, 3345), gibt eine Scheckzahlungsabrede dem Scheckaussteller das Recht, die Bezahlung der Kausalforderung bis zur Rückgabe des unversehrten, insbesondere unbezahlten, erfüllungshalber hingegebenen Schecks zu verweigern; hieraus ergibt sich ein ständiges Leistungsverweigerungsrecht des Scheckausstellers für den Fall, dass die Verlustgefahr des Schecks entsprechend der getroffenen Scheckzahlungsabrede auf den Schecknehmer übergegangen ist und dieser den Scheck nicht unbezahlt zurückgeben kann, weil er von der bezogenen Bank inzwischen eingelöst worden ist.
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04

    Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    Im Hinblick darauf, dass der Kläger - dessen Sache es gewesen wäre, nähere Einzelheiten über die Büroorganisation der Insolvenzschuldnerin, einschließlich möglicher Einflussnahmen der an derselben Geschäftsadresse agierenden Muttergesellschaft, und insbesondere über die Funktionen und Kompetenzen des Zeugen L. vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - IX ZR 95/04 - ZIP 2006, 192, 194) - sich auf bloßes Bestreiten mit Nichtwissen beschränkt hat, spricht alles dafür, eine der Insolvenzschuldnerin zuzurechnende "Entgegennahme" des Schecks im Sinne der konkludenten Annahme des Angebots des Beklagten auf Abschluss eines Scheckbegebungsvertrages anzunehmen.
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    Die Zahlung mit Scheck war so verkehrsüblich, dass der Gläubiger einen erhaltenen Scheck unverzüglich zurückgeben musste, wenn er ihn nicht annehmen wollte (vgl. BGHZ 44, 178, 182; BGH, Urteil vom 27. Januar 1977 - II ZR 5/75 - WM 1977, 1019, 1020; Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 762).
  • OLG Hamburg, 29.01.1997 - 8 U 99/96
    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06
    Dieses Angebot kann die Insolvenzschuldnerin durch widerspruchslose Entgegennahme des Schecks angenommen haben (vgl. Nobbe aaO Rn. 225; OLG München NJW-RR 1993, 117; OLG Hamburg WM 1997, 2027, 2028), ohne dass die Annahme dem Beklagten gegenüber erklärt zu werden brauchte (vgl. § 151 BGB).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Die regelmäßig als Hingabe erfüllungshalber zu verstehende Begebung eines Schecks führt erst bei Einlösung zur Befriedigung (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - III ZR 68/06, NJW-RR 2007, 1118 f.; Buck-Heeb in Ermann, BGB, 14. Aufl., § 364 Rn. 10 jeweils mwN).
  • OLG München, 10.02.2009 - 9 U 4633/08

    Sicherheitseinbehalt beim VOB-Vertrag: Anspruch auf sofortige Auszahlung bei

    Die zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 2007, 1118 befasst sich nicht mit Fragen der Berechtigung eines Skontoabzugs.
  • LG München I, 17.10.2016 - 15 HKO 4347/15

    Schadensersatz wegen Diebstahls von Navigationsgeräten während eines

    Eine entsprechende Aufrechnungserklärung ist durch die Beklagte erfolgt und ist als rechtsvernichtender Einwand anzusehen (wie hier im Ergebnis BGH NJW 2001, 517 und BGH NJW 1996, 1961, BGH vom 29.03.2007 III ZR 68/06).
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