Rechtsprechung
AG Nettetal, 12.09.2006 - 17 C 71/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines entgangenen Zahnarzthonorars wegen des Nichterscheinens zu einem vereinbarten Termin; Schriftlicher Abschluss einer Behandlungsvereinbarung nach dem Modell des sogenannten Bestellsystems; Vorliegen der Voraussetzungen des ...
- RA Kotz
Zahnarzthonorar - Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 361 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
Behandlungstermin nicht eingehalten
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - ra-staudte.de (Kurzinformation)
Honoraranspruch des Zahnarztes einer sog. Bestellpraxis trotz Nichterscheinens der Patientin zum Behandlungstermin; Medizinrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Termin beim Zahnarzt platzen lassen - Kann der Zahnarzt Ersatz für das entgangene Honorar fordern?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung für Terminversäumnis nur im Rahmen eines Behandlungsvertrags
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Termin abgesagt - Keine Stornogebühr für Patienten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Arzttermin verschwitzt ... // ... doch die Rechnung folgt
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Privatliquidation - Ausfallhonorar wegen Nichterscheinen zum "Exklusivtermin"
- arztrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausfallhonorar eines Zahnarztes
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Patienten müssen Arzthonorar auch bei versäumtem Behandlungstermin bezahlen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1216
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20
Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
Ob und inwieweit Ausnahmen bei geringfügigen (maßvollen) Einschränkungen des Kündigungsrechts in Betracht kommen können (z.B. bei kurzfristiger Absage vereinbarter Arzttermine; vgl. dazu AG Bremen, NJW-RR 1996, 818, 819; AG Nettetal, NJW-RR 2007, 1216, 1217; AG München, BeckRS 2016, 8072; Poelzig, VersR 2007, 1608 ff), braucht hier nicht vertieft zu werden (s. auch BGH…, Urteil vom 1. Februar 1989 aaO S. 346, wonach eine differenzierte Betrachtungsweise nicht ausgeschlossen erscheint). - AG Bielefeld, 10.02.2017 - 411 C 3/17
Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins: Zahnarzt kann …
Denn es ist zulässig, mit dem Patienten vor dem Beginn einer Behandlung und unter Verwendung von AGBs zu vereinbaren, dass er im Falle einer zu kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) oder gar eines unentschuldigten Nichterscheinens das Honorar dennoch zu tragen hat (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07; AG Fulda, Urteil vom 16.05.2002, 34 C 120/03; AG Nettetal, Urteil vom 12.09.2006, 17 C 71/03; AG Viersen, Urteil vom 30.12.2005, 17 C 199/05).Betreibt der Arzt eine reine Bestellpraxis, so dient die Vereinbarung eines Behandlungstermins aber nicht lediglich der Sicherung eines zeitlichen geordneten Behandlungsablaufs und stellt die mithin exklusive Terminvereinbarung eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 296 BGB dar (LG Konstanz NJW 94, 3015; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029; AG Nettetal NJW-RR 2007, 1216, 1217; AG Bad Homburg, MDR 1994, 888; AG Bremen, NJW-RR 1996, 818; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817;… Palandt-Weidenkaff, § 615 Rz. 2; a.A. ohne aber nachvollziehbare Begründung: LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07).
- AG Bremen, 09.02.2012 - 9 C 566/11
Patienten dürfen Arzttermine jederzeit kostenlos stornieren
Somit kann - unabhängig von der Frage der wirksamen Stellvertretung gemäß § 164 BGB - dahinstehen, ob die Sekretärin der Klägerin während des Telefonats tatsächlich darauf hingewiesen hat, dass der Beklagte bei Nichtwahrnehmung des Termins Vergütung zu leisten habe und der Termin kostenfrei nur bis zum 09.06.2011 storniert werden könne (a.A.: AG Bremen, Urteil vom 20.07.2005, Az.: 23 C 0419/2004; anderer Sachverhalt: AG Nettetal, NJW-RR 2007, 1216: schriftliche Vereinbarung einer Vergütungspflicht nach § 615 BGB im Behandlungsvertrag). - AG Hamburg-Wandsbek, 20.12.2018 - 713 C 238/18
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Psychotherapeuten: Wirksamkeit der …
Überwiegend werden Absagefristen von 24 Stunden, zum Teil auch von 48 Stunden für angemessen gehalten (vgl. AG Nettetal, Urteil vom 12. September 2006 - 17 C 71/03 -, juris). - LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07 Denn es ist zulässig, mit dem Patienten vor dem Beginn einer Behandlung und unter Verwendung von AGBs zu vereinbaren, dass er im Falle einer zu kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) oder gar eines unentschuldigten Nichterscheinens das Honorar dennoch zu tragen hat (vgl. hierzu AG Nettetal, Urteil vom 12.09.2006, 17 C 71/03 ).