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   BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06   

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https://dejure.org/2007,1495
BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1495)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1495)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1495)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines von einem abgelehnten Gutachter erstatteten Gutachtens bei unzulässiger Streitverkündung an den Sachverständigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenablehnung wegen Befangenheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen; Verwertbarkeit des Gutachtens des abgelehnten Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Verwertung des Gutachtens eines später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheit: Gutachten kann gleichwohl verwertbar sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beweisrecht - Streitverkündung an den abgelehnten Sachverständigen: Was ist mit dem Gutachten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beweisrecht - Streitverkündung an den abgelehnten Sachverständigen: Was ist mit dem Gutachten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Gesplittete" Gutachtenverwertung bei erfolgreicher Ablehnung des Sachverständigen? (IBR 2007, 530)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1293
  • MDR 2007, 1213
  • NZBau 2007, 640
  • BauR 2007, 1605
  • ZfBR 2007, 664
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZB 16/06

    Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06
    a) In Übereinstimmung mit der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Streitverkündung an den Sachverständigen unzulässig war (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06, NJW 2007, 919).

    Die von der Beklagten erklärte Streitverkündung stellt sich als rechtsmissbräuchliches Instrument dar, den Sachverständigen, mit dessen Begutachtung die Beklagte nicht einverstanden ist, aus dem Rechtsstreit zu entfernen, statt die Bedenken, die gegen die gutachterliche Stellungnahme bestehen mögen, mit den insoweit vorgesehenen prozessualen Mitteln zur Geltung zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380).

  • BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06

    Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06
    a) In Übereinstimmung mit der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Streitverkündung an den Sachverständigen unzulässig war (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06, NJW 2007, 919).
  • OLG Bamberg, 09.01.2006 - 4 U 186/05

    Verfahrensrecht - Streitverkündung an Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06
    Das Oberlandesgericht (IBR 2006, 306; Volltext unter ibr-online.de) ist der Auffassung, infolge des Beitritts des Sachverständigen K. zum Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin liege ein Grund vor, der geeignet sei, das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem

    Während eine Prozessbeteiligung für den Richter oder den gerichtlichen Sachverständigen im Widerspruch zu der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Neutralität stände und gemäß § 41 bzw. § 406 ZPO ihren Ausschluss aus dem Prozess zur Folge hätte oder haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2006 - VI ZB 16/06, BGHZ 168, 380 Rn. 12; vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293), ist ein Beitritt für den Prozessbevollmächtigten jedenfalls auf Seiten der von ihm vertretenen Partei ein gangbarer Weg.
  • BGH, 05.12.2023 - VI ZR 34/22

    Sachverständigenablehnung erfolgreich: Gutachten (un-)verwertbar?

    Die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (Anschluss BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293).

    b) Zwar steht die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293 Rn. 12; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 8; Siebert in Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 406 Rn. 16; Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 406 Rn. 15).

    Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere im Hinblick auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293 Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 13 U 103/13

    Notarzthaftung - Behandlung von Patienten mit akutem Schlaganfallverdacht

    Es besteht auch kein Anlass zu der Besorgnis, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war (vgl. BGH MDR 2007, 1213).
  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08

    Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob

    Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere im Hinblick auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (BGH NJW-RR 2007, 1293).
  • OLG Köln, 15.07.2015 - 11 W 39/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer

    Der Bundesgerichtshof hat diesem bereits von mehreren Instanzgerichten missbilligten Vorgehen, das er als unzulässig und rechtswidrig erachtet hat, ein Ende gesetzt (BGH NJW 2006, 3214; BGH NJW 2007, 919; NJW-RR 2007, 1293); dem ist der Gesetzgeber gefolgt (zum Vorstehenden Dressler a.a.O. § 72 Rdn. 61; ferner BT-Drs. 16, 3030 S. 36 f.; BGHZ 188, 193 = NJW 2011; 1978).
  • OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 57/14

    Vergütungsanspruch des wegen Befangenheit abgelehnten Sachverständigen

    Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (BGH, NJW-RR 2007, 1293).
  • OLG Koblenz, 08.12.2009 - 14 W 769/09

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen

    Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertung eines von ihm zuvor in unkritischer Zeit erstellten Gutachtens nur dann nicht im Weg, wenn die Partei, die sich auf seine Befangenheit beruft, den Ablehnungsgrund später in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat (BGH MDR 2007, 1213 ).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19

    Versagung der Entschädigung des Sachverständigen wegen grob fahrlässiger

    Zwar steht die erfolgreiche Ablehnung der Verwertbarkeit vorher erstatteter Gutachten des Sachverständigen nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1293).
  • OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14

    Vergütungsanspruch des wegen Befangenheit abgelehnten Sachverständigen

    Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (BGH, NJW-RR 2007, 1293).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2012 - 13 W 764/12

    Ablehnung eines Sachverständigen: Betreiben eines gemeinsamen Ingenieurbüros mit

    Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere im Hinblick auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (BGH NJW-RR 2007, 1293, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

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