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   LG Traunstein, 14.03.2007 - 8 O 3929/05   

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https://dejure.org/2007,32396
LG Traunstein, 14.03.2007 - 8 O 3929/05 (https://dejure.org/2007,32396)
LG Traunstein, Entscheidung vom 14.03.2007 - 8 O 3929/05 (https://dejure.org/2007,32396)
LG Traunstein, Entscheidung vom 14. März 2007 - 8 O 3929/05 (https://dejure.org/2007,32396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Bewertung einer irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage im Straf- und im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1324
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2009 - 15 U 100/08

    Haftung des nicht wirksam beauftragten Werkunternehmers für Schäden am Eigentum

    Im Zivilrecht gelten keine anderen Rechtsgrundsätze, so dass der Tatsachen- bzw. Erlaubnistatbestandirrtum des Beklagten zu 1.) den Vorsatz für eine Rechtsgutverletzung vollständig entfallen lässt (vgl. OLG Schleswig OLGR 2008, 730 - in Juris Rn. 56; LG Traunstein NJW-RR 2007, 1324 - in Juris Rn. 18; im Ergebnis auch BGH NJW-RR 2007, 310).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Der Irrtum des Beklagten über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes schließt dann zwar den Vorsatz aus bzw. begründet keine Haftung wegen eines vorsätzlichen rechtswidrigen Tuns, indes steht er einem Fahrlässigkeitsvorwurf nicht entgegen, sofern der Irrtum vermeidbar war (LG Traunstein, Urt. v. 14.03.2007 - 8 O 3929/05, NJW-RR 2007, 1324, juris Rn. 18; Palandt/ Ellenberger , BGB, 69. Aufl. 2010, § 227 Rn. 12).
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