Rechtsprechung
BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche Untersagung einer Presseberichterstattung über eine getilgte Vorstrafe wegen einer Wirtschaftsstraftat; Medienberichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Täters als eine erhebliche Beeinträchtigung des ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Umfang erlaubter Presseberichterstattung über eine getilgte Vorstrafe wegen einer Wirtschaftsstraftat
- judicialis
GG Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine getilgte Vorstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 11.06.2002 - 3 U 191/02
- BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 383
- NJW-RR 2007, 1340
- WM 2007, 1001
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Im Hinblick darauf muss das Unternehmen wegen des besonderen Interesses der Öffentlichkeit, das bei einer Beteiligung staatlicher oder kommunaler Stellen an einer Kontrolle seiner Geschäftstätigkeit besteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1340, 1341), auch eine möglicherweise polemische und überspitzte Kritik hinnehmen. - BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18
Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen …
c) Im Fall presserechtlicher Auskunfts- und Unterlassungsansprüche hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) angenommen, dass es kein einschränkungsloses Verbot begründet, Informationen über eine getilgte Vorstrafe zu verbreiten; vielmehr ist die im Normzweck des § 51 Abs. 1 BZRG zum Ausdruck kommende Wertung zugunsten des Persönlichkeitsrechts als ein bedeutsamer Abwägungsfaktor in die Güter - und Interessenabwägung einzustellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 - NJW 1993, 1463 , vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 - BVerfGK 7, 217 und vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 - BVerfGK 10, 383 ;… Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - BVerfGE 152, 152 Rn. 126).Dieser Schutzgehalt strahlt auch auf die Beurteilung einer Information ein, die zwar eine Person betrifft, sich aber mittelbar auf das Verhalten staatlicher Stellen bezieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 - BVerfGK 10, 383 ).
- OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19
Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft …
Dieser Schutzgehalt strahlt auch auf die Beurteilung einer Information aus, die eine Privatperson betrifft, sich aber mittelbar auf das Verhalten öffentlicher Stellen bezieht (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02, juris Rn. 19).Denn daraus lassen sich mittelbar Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Verhaltens der Beklagten und ihres Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02, juris Rn. 19).
- BVerfG, 28.05.2020 - 1 BvR 2437/18
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache mangels …
Zwar begegnet es Zweifeln, ob insbesondere das Oberlandesgericht Bedeutung und Tragweite des hier einschlägigen Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausreichend beachtet (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 97, 125 ; 102, 347 ) und die bei der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen maßgeblichen Gesichtspunkte in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise gewichtet hat (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 10, 383 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, Rn. 20). - VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2152/11
Staatsanwaltliche Presseauskunft zu abgeschlossenem Ermittlungsverfahren
Allerdings sind wahre Äußerungen auch dann hinzunehmen, wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, es sei denn, der Veröffentlichung stehen höherrangige Interessen des Betroffenen entgegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 -, BVerfGK 10, 383, Rdnr. 16). - LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis
Jedoch hätte dies zur Voraussetzung gehabt, dass dem beanstandeten Beitrag ein zureichend deutlicher Hinweis auf den für die Beurteilung des Gewichts und der Aussagekraft der Verurteilung für das Persönlichkeitsbild des Verfügungsklägers bedeutsamen Umstand, dass es sich um eine getilgte, mithin geraume Zeit zurück liegende Verurteilung handelt, entnommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2007, - 1 BvR 1252/02 -, JURIS).