Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06   

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BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; Wahrnehmen von Arbeitsfunktionen durch den organschaftlichen Vertreter; Vorliegen eines "besonderen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Außerordentliche Kündigung eines organschaftlichen Vertreters

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3

  • Prof. Dr. Lorenz

    Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB: Entbehrlichkeit einer Abmahnung nach § 314 II, 323 II BGB bei organschaftlichem Vertreter einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2 § 323 Abs. 2 Nr. 3
    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung von organschaftlichem Vertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abmahnung vor außerordentlichen Kündigung eines organschaftlichen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abmahnung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Keine Abmahnung, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags, Widerruf

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Kündigung (außerordentliche) - vorherige Abmahnung notwendig bei GmbH-Geschäftsführer?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses mit einem Organvertreter setzt keine vorherige Abmahnung voraus

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines organschaftlichen Vertreters einer AG ohne Abmahnung kann zulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520
  • ZIP 2007, 1566
  • MDR 2007, 1266
  • NZI 2008, 46
  • WM 2007, 1613
  • DB 2007, 1865
  • DB 2007, 302
  • NZG 2007, 674
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 8 U 146/18

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages

    An diesen Sachgründen hat sich auch durch Einführung von § 314 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nichts geändert, BGH, NJW-RR 2007, 1520; Lutter/Hommelhoff/ Kleindieck, Anh zu § 6 Rn. 61a.
  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass einer fristlosen Kündigung von Leitungsorgangen mit Arbeitgeberfunktion, wie hier dem Kläger und Widerbeklagten, keine Abmahnung vorausgehen muss (vgl. BGH a.a.O. sowie NZG 2002, 46, 47 und NZG 2007, 674, 674).
  • OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07

    GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen

    Sollte dies der Fall sein, so stünde der Gesellschaft das rechtliche Mittel der Abmahnung zu Gebote (vgl. zum Dienstvertrag aber BGH NZG 2007, 674), wodurch der Verfügungskläger aufzufordern wäre, die Mitarbeiter des Unternehmens nur in der gebotenen Form um Auskunft zu bitten.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Wenn auch, worauf die Berufung wiederholt abhebt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 - NJW 2000, 1638; Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 - NJW-RR 2007, 1520) die fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung hat, so gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nach der Schuldrechtsreform unter der Geltung des § 314 Abs. 2 BGB festgehalten, weil die Zuweisung einer Arbeitgeberfunktion an den organschaftlichen Vertreter ein besonderer Umstand im Sinne von § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - II ZR 71/06, NJW-RR 2007, 1520 f zu § 314 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB aF; so auch Wisskirchen/Kuhn in BeckOK-GmbHG, Stand: 1. Februar 2020, § 6 Rn. 166 mwN).
  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 723/22

    Abberufung eines Geschäftsführers und Kündigung seines Anstellungsvertrages aus

    Das Fehlen einer Abmahnung des Klägers durch die Beklagte führt nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung, da auch nach der Schuldrechtsreform einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages eine Abmahnung schon deshalb nicht vorangehen muss, weil ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrzunehmen hat und diese Funktionszuweisung einen besonderen Umstand iSd. § 314 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06).
  • OLG Koblenz, 11.07.2013 - 6 U 1359/12

    Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied scheitert erneut mit Kündigungsklage

    Einer Abmahnung des Klägers gemäß § 314 Abs. 2 BGB vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung bedurfte es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2001 -II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, Rdnr. 10 m.w.Nachw.; Beschluss vom 2. Juli 2007 -II ZR 71/06, NZG 2007, 674).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

    Einer Abmahnung bedurfte es nicht, weil der Kläger als Organ der Beklagten seinen Pflichtenumfang und die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen kennen musste (vgl. BGH BB 2000, 844; WM 2007, 1613).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer

  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 6 U 350/12

    GmbH: Die Gewährung von Nachhilfeunterricht eines Mitarbeiters ohne das Vorliegen

  • OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 5 U 206/07

    Fristlose Kündigung eines Beratervertrages: Abmahnungserfordernis nach Verletzung

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3578
OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Umfang der Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in dem zugrunde liegendem Arzthaftungsprozess; Abwarten der Rechtskraft eines Verfahrens gegen das zuletzt behandelnde Krankenhaus; einheitliches Verklagen mehrerer Behandler zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 3 ARB; § 17 Abs. 4b ARB; § 17 Abs. 5 ARB; § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 6 Abs. 3 VVG; § 114 ZPO
    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Arzthaftungsprozesses; Feststellung der Eintrittspflicht aus einer Rechtsschutzversicherung für außergerichtlichen Rechtsschutz; Erfolgsaussichten einer Klage auf Schadensersatz ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Arzthaftungsprozesses; Feststellung der Eintrittspflicht aus einer Rechtsschutzversicherung für außergerichtlichen Rechtsschutz; Erfolgsaussichten einer Klage auf Schadensersatz ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 17
    Geltendmachung eines einheitlichen Schadensbetrags gegen mehrere nacheinander behandelnde Ärzte hat möglichst in einem Verfahren zu erfolgen

  • RA Kotz

    Arzthaftungsprozess - Informationsobliegenheitspflicht gegenüber Rechtschutzversicherung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Informationsobliegenheit in Rechtsschutzversicherung bei zugrunde liegendem Arzthaftungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Arzthaftungsprozess: Welchen Umfang hat die Informationsobliegenheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 1122
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05

    Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Beklagte erteilte mit Schreiben vom 10. August 2004 Versicherungsschutz für den außergerichtlichen Bereich gegenüber der Reha-Klinik B. (Bl. 50 f. d. A. 8 U 159/05).

    Bezüglich der Erteilung von Deckungsschutz für das gerichtliche Verfahren gegen die Reha-Klinik B. stellte der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2006 in der Sache 8 U 159/05 die entsprechende Verpflichtung der Beklagten fest.

    Diesen Wert hat der Kläger selbst in seinem Schriftsatz vom 31. Januar 2005 im vorangegangenen Verfahren gegen die Reha-Klinik B. zugrunde gelegt (Bl. 131 f. d. A. 8 U 159/05), während er im hiesigen Verfahren nunmehr mit einem außergerichtlichen Schreiben vom 28. September 2005 einen Betrag von 952.601 EUR zugrundelegt (Bl. 43 f. d. A.).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542).

    Ebenso wenig wie der Patient gehalten ist, Einwendungen gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens bzw. eingeholten sachverständigen Rat zu stützen oder in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, ist er verpflichtet, sich bereits zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 b).

  • OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 129/01

    Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche nach § 852 a.F. BGB; für den

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Wegen dieser nur maßvollen Anforderungen an die Substantiierungspflicht eines Klägers im Arzthaftungsprozess genügt es deshalb, wenn dieser sich im Deckungsprozess gegen den Rechtsschutzversicherer auf einen Vortrag beschränkt, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (OLG Köln RuS 2002, 289).

    Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer sich bei der Ablehnung gar nicht auf die fehlende Erfolgsaussicht gestützt hat (OLG Köln RuS 2002, 289).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Erst nach dieser Informationserteilung beginnt seine inhaltliche Prüfungspflicht (BGH VersR 2003, 638, 639).

    Da dies unterblieben ist, sondern die Beklagte sich zu Unrecht bzw. verfrüht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen hat, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust eines Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02

    Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542).
  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Danach hatte der Kläger ihr gegenüber keine Informationsobliegenheit mehr zu erfüllen (vgl. BGH VersR 1989, 842).
  • LG Düsseldorf, 23.06.1989 - 11 O 353/88
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Das gilt auch für Rechtsschutzbegehren, denen Ansprüche aus Arzthaftung zugrunde liegen (LG Düsseldorf VersR 1990, 417, 418).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 105/99

    Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die vier Behandler sind daher Gesamtschuldner nach § 840 Abs. 1 BGB, da ein derartiges Gesamtschuldverhältnis auch dann vorliegt, wenn mehrere Schädiger den Schaden durch das Zusammenwirken mehrerer Einzelschäden verursacht haben (OLG Düsseldorf VersR 2002, 54; Palandt-Sprau, BGB, 66. Aufl., § 840 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Diese wortgetreue Übernahme der Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Interessenwahrnehmung aus § 114 ZPO bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsschutzversicherer Versicherungsschutz unter denselben sachlichen Voraussetzungen gewähren wollen, unter denen eine Partei Prozesskostenhilfe beanspruchen kann (BGH VersR 1987, 1186 f.; Harbauer, § 1 ARB Rdnr. 35).
  • OLG Köln, 22.02.2000 - 9 U 74/99
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Zwar fordert § 17 Abs. 3 ARB 94 nicht mehr (anders als noch § 15 Abs. 1 d) bb) ARB 75), dass das andere gerichtliche Verfahren sich auf denselben Versicherungsfall (verstanden im Sinne von derselbe Lebenssachverhalt, vgl. OLG Köln RuS 2000, 288) beziehen muss.
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 90/03

    Rechtsfolgen unzureichender Information des Versicherers in der

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Das Abwarten auf den rechtskräftigen Abschluss der Verfahren anderer Anleger kann dem Kläger bereits im Hinblick auf die laufende Verjährungsfrist nicht zugemutet werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18.01.2007 - 8 U 198/06, juris Rn. 47 zur Warteobliegenheit nach § 17 ARB).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Ferner hat sich die hinreichende Erfolgsaussicht danach zu richten, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des Versicherungsnehmers in dem zu führenden Hauptprozess zu stellen sind (Urteil des Senats vom 18. Januar 2007 - 8 U 198/06 - für Rechtsschutz bei Arzthaftungsprozess, in: OLGR 2007, 212).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 4 U 161/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung im Arzthaftungsprozess

    Es kann dahinstehen, ob nicht auch schon die aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag folgende Obliegenheit zur Kostenminderung (§ 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 93/2000) und damit die Erwägungen des OLG Celle in seinem Urteil vom 18.1.2007 (JurBüro 2008, 249-250) zum gerichtlichen Verfahren die Annahme nahe legen, dass grundsätzlich auch vorgerichtlich nur eine einzige Angelegenheit vorliegen kann.
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 9 W 59/08

    Bejahung von Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte nach den

    Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte wird nach den Grundsätzen der Relevanzrechtsprechung, auf die hier nicht näher eingegangen werden muss, schon deswegen nicht bejaht werden können, weil die Beklagte es versäumt hat, die Klägerin auf entsprechende Folgen hinzuweisen (vgl. im Übrigen zur Beurteilung einer solchen Obliegenheitsverletzung OLG Celle VersR 2007, 1122).
  • AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11

    Den VN trifft keine Obliegenheit zur Mitteilung fachmedizinischer Informationen

    Danach ist der Geschädigte nicht gehalten, sich fachmedizinische Kenntnisse anzueignen oder sich schon zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (vgl. OLG Celle v. 18.01.2007 - 8 U 198/06, juris Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand,

    Darin besteht ein hinreichender innerer und sachlicher Zusammenhang, der die gegen die Antragsgegner erhobenen Ansprüche auf Ersatz des einheitlichen Schadens als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 72/19, juris Rn. 13 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015, I-32 SA 17/15, juris Rn. 11; OLG Celle, Urt. v. 18. Januar 2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122 [juris Rn. 51]; Simmler in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 12).
  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 186/08

    Verstoß gegen die Kostenminderungsobliegenheit durch die getrennte

    Wer aber in einem Arzthaftungsprozess mehrere Gesamtschuldner getrennt in Anspruch nimmt, verstößt gegen die sich aus §§ 17 Abs. 5 c.) cc.) ARB 94 ergebende Obliegenheit zur Vermeidung unnötiger Kosten (vgl. OLG Celle, VersR 2007, 1122, 2. d.) der Entscheidungsgründe).
  • LG München I, 05.03.2009 - 13 S 1529/09
    Aus der vorgelegten Entscheidung des OLG Celle vom 18.1.2007 ( VersR 2007, 1122 = JurBüro 2008, 249 [OLG Celle 18.01.2007 - 8 U 198/06] ) ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern

    Darin besteht ein hinreichender innerer und sachlicher Zusammenhang, der die gegen die Antragsgegnerinnen erhobenen Ansprüche auf Ersatz des einheitlichen Schadens als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG, Beschl. v. 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 8. Oktober 1998, 1Z AR 83/98, juris Rn. 5; OLG Celle, Urt. v. 18. Januar 2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122 [juris Rn. 50]; Simmler in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 53/08

    Deckungsschutzbegehren des Versicherungsnehmers für ein Vorgehen gegen eine

    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. OLG Celle VersR 2007, 1122 - 1124).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 58/03

    Versicherungsrechtliches Deckungsschutzbegehren für ein Vorgehen des Versicherten

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20373
OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 (https://dejure.org/2007,20373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Rechte des Versicherungsnehmers bei einer Prämienerhöhung

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten eines Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen; Feststellungsinteresse für den Antrag auf Feststellung der Nichtfälligkeit von Prämienerhöhungen einer privaten Krankenversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 178 g Abs. 2; BGB § 273
    VN kann bei einer Prämienerhöhung nicht die Überlassung sämtlicher dem Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen verlangen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 639
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Zur Begründung verwies der Kläger auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 214) sowie des Bundesgerichtshofs (VersR 2004, 991), wonach die Versicherer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet seien, zur Ermöglichung der inhaltlichen Kontrolle der Prämienerhöhung die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche der Versicherer seinerseits dem Treuhänder zur Prüfung vorgelegt hat.

    Aufbauend darauf hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass diese Kontrolle der Prämienerhöhung auf der Grundlage der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen zu erfolgen hat und diese daher im Gerichtsverfahren vom darlegungs- und beweisbelasteten Versicherer vorzulegen sind (BGH VersR 2004, 991).

  • BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Zur Begründung verwies der Kläger auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 214) sowie des Bundesgerichtshofs (VersR 2004, 991), wonach die Versicherer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verpflichtet seien, zur Ermöglichung der inhaltlichen Kontrolle der Prämienerhöhung die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche der Versicherer seinerseits dem Treuhänder zur Prüfung vorgelegt hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar klargestellt, dass der aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleitete Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit auch solcher Prämienerhöhungen ermöglichen muss, die vom Treuhänder nach § 178 g VVG genehmigt worden sind (vgl. BVerfG, VersR 2000, 214).

  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2007 - 10 W 84/06
    Die im Prozess gestellten Verfahrensanträge sind regelmäßig so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige als gewollt gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Antragstellers entspricht (vgl. BGH NZM 2003, 372 mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Dieser Anspruch, der im Hinblick auf den Namen des Treuhänders überwiegend bejaht wird (OLG Celle, Urteil vom 20. August 2018 - 8 U 57/18, VersR 2018, 1179, juris Rn. 99; Voit in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 203 Rn. 49; BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 54, Stand: 1. Januar 2018 MünchKomm-VVG/Boetius, 2. Aufl., § 203 Rn. 1155d; Brand, VersR 2018, 453, 456; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 64/06, VersR 2007, 639, juris Rn. 30; aA Klimke, VersR 2016, 22, 23 f.; Laux, jurisPR-VersR 4/2016 Anm. 1 sub.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21

    Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch

    a) Unabhängig davon, ob die Klagepartei mit der begehrten Auskunft potentielle wirtschaftliche Interessen (weitergehende Rückzahlungsansprüche) verfolgt bzw. aus Rechtsgründen überhaupt verfolgen kann, besteht ein Rechtsanspruch auf die begehrte Auskunft zur Höhe der jeweils auslösenden Faktoren jedenfalls als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis (vgl. § 241 Abs. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 7 U 237/18 -, juris Rn. 20; OLG Köln, Urt. v. 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, juris Rn. 77; Franz, VersR 2020, 449, 459; sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, juris Rn. 30).
  • LG Essen, 30.01.2019 - 18 O 321/17

    Anforderungen an Prämienerhöhung, private Krankenversicherung

    Eine solche Pflicht lässt sich auch nicht aus Rechtsschutzgründen ableiten, da bereits seit längerer Zeit anerkannt ist, dass dem Versicherten ein Auskunftsanspruch aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht aus § 242 BGB zustehe (so OLG Stuttgart, VersR 2007, 639).
  • LSG Hamburg, 03.05.2018 - L 1 KR 83/16

    Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    Ein Zurückbehaltungsrecht wird jedoch nicht schon durch das Bestehen eines Informationsanspruches, sondern erst durch seine Geltendmachung wirksam (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, Rn. 36, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2022 - 2 O 5971/21

    Krankenversicherung, Versicherungsvertrag, Pflegeversicherung, Auskunft,

    Unabhängig davon, ob die Klagepartei mit der begehrten Auskunft potentielle wirtschaftliche Interessen (weitergehende Rückzahlungsansprüche) verfolgt bzw. aus Rechtsgründen überhaupt verfolgen kann, besteht nach der Rspr. der Kammer ein Rechtsanspruch auf die begehrte Auskunft zur Höhe der jeweils auslösenden Faktoren jedenfalls als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertragsverhältnis (vgl. § 241 Abs. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 7 U 237/18 -, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, juris Rn. 77; Franz, VersR 2020, 449, 459; sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 W 84/06 -, juris Rn. 30).
  • LG Dortmund, 14.08.2013 - 2 O 276/10

    Anspruch einer Anwartschaftsversicherung zur Erhöhung der Versicherungsprämie vor

    Ob dem Kläger bis zur Namhaftmachung des Treuhänders und der Übersendung der Zustimmungsunterlagen ggf. ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zustand, braucht hier nicht entschieden zu werden, da dieses an der Wirksamkeit der Forderung nichts ändert (vgl. OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3193; Palandt/Heinrichs, BGB, 72. Aufl., § 273 Rdn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3781
OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 8 U 271/06 (https://dejure.org/2007,3781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Ansprüche für die Vergangenheit bei verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Ziff. 3 S. 2 AUZ; § 307 BGB; § 6 Abs. 3 VVG; § 75 Abs. 2 VVG; § 1 Nr. 1 u. 4 AVB; § 8 AVB; § 1 Abs. 3 BUZ
    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung (AUZ) als Ausschlussfrist oder Obliegenheit; Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Leistungsfreiheit des ...

  • Wolters Kluwer

    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung (AUZ) als Ausschlussfrist oder Obliegenheit; Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Leistungsfreiheit des ...

  • Judicialis

    AUZ § 4; ; BGB § 307

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1; BGB § 307
    Klausel über Ausschlussfrist bei verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit ist wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    AUZ § 4; BGB § 307
    Rechtsfolgen der verspäteten Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung zur Restschuldversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anzeige des Versicherungsfalls ist Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 1641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Eine Ausschlussfrist hat den Anspruchsverlust bis zum Tag der Anzeige des Versicherungsfalles zur Folge, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann darlegen, dass ihn an der Versäumung kein Verschulden trifft (BGH VersR 1995, 82 zu der ähnlichen Regelung in § 1 Abs. 3 BUZ).

    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).

    Die Vorschrift dient dazu, den Versicherer davor zu schützen, dass er für möglicherweise lange vor Anzeige entstandene Ansprüche einstehen muss, die ihm bis zu Anzeige unbekannt waren und für die deshalb auch keine Rückstellungen gebildet wurden (BGH VersR 1995, 82 zu § 1 Abs. 3 BUZ, und VersR 1982, 567 zur Ausschlussfrist nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 AKB a. F.).

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Insbesondere ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen nicht der Kausalitätsgegenbeweis des § 6 Abs. 3 S. 2 VVG eröffnet (BGH VersR 1982, 567; OLG Karlsruhe, a. a. O.).

    Die Vorschrift dient dazu, den Versicherer davor zu schützen, dass er für möglicherweise lange vor Anzeige entstandene Ansprüche einstehen muss, die ihm bis zu Anzeige unbekannt waren und für die deshalb auch keine Rückstellungen gebildet wurden (BGH VersR 1995, 82 zu § 1 Abs. 3 BUZ, und VersR 1982, 567 zur Ausschlussfrist nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 AKB a. F.).

  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 20 U 246/99

    Rechtsfolgen der Versäumung der Drei-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Trotz Verspätung fehlt es nämlich an einer Verfahrensverzögerung, wenn das Gericht die Verzögerung durch eigene zumutbare prozessleitende Maßnahmen verhindern kann (BGH NJW 1991, 1181; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 296 Rdnr. 14 a).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 179/98

    Obliegenheitspflichtverletzung des Mieters in der Haftpflichtversicherung bei

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Der Vorsatz wird hierbei zwar gesetzlich vermutet und ist vom Versicherungsnehmer zu widerlegen (BGH VersR 2002, 173; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 121).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Regelungsgehalt der Bedingung über die

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Insoweit handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 74 ff VVG (OLG Karlsruhe VersR 2006, 637).
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94

    Verspätete Anspruchsanmeldung

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06
    Allerdings gibt es eine allgemeine Erfahrung dahin, dass sich kein vernünftiger Versicherungsnehmer durch bewusste Nichterfüllung von Anzeigepflichten Rechtsnachteile im Verhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321, 322; OLG Düsseldorf VersR 2001, 888, 891; 2001, 452; OLG Hamm VersR 1997, 1389, 1390).
  • OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96

    Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die

  • LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

    Das Amtsgericht hat - unter Berufung auf die von der Antragsgegnerin vorgelegte Entscheidung des OLG Celle (VersR 2007, 1641), die sich mit einer ähnlich formulierten, allerdings noch den Anforderungen des VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung entsprechenden Bestimmung befasst hat - diese Klausel als "Ausschlussfrist" gewertet, deren Missachtung einen Anspruch auf Versicherungsleistungen für die Vergangenheit ausschließe.

    Dass Sinn und Zweck der Anzeigepflicht eine strengere Sanktion des säumigen Versicherten gebieten mögen (so OLG Celle, VersR 2007, 1641), ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ebenso wie etwaige dahin gehende Vorstellungen der Antragsgegnerin als Verfasserin dieser Bedingungen, nachdem dieses Ziel im Bedingungswortlaut keinen Anhalt gefunden hat und damit für den Versicherten nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208; zuletzt Urt. v. 26. März 2014 - IV ZR 422/12, WM 2014, 851).

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Dennoch bleibt bei Versicherungen für fremde Rechnung Vertragsgegner des Versicherers und Verfügungsberechtigter über die Forderung der Versicherungsnehmer, mithin die H. Gruppe (vgl. OLG Celle, VersR 2007, 1641).
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