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   BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06   

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https://dejure.org/2007,2467
BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06 (https://dejure.org/2007,2467)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2007 - V ZR 257/06 (https://dejure.org/2007,2467)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - V ZR 257/06 (https://dejure.org/2007,2467)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG §§ 3 Abs. 3, 7 Abs. 7 Satz 2
    Rückübertragungsanspruch begründet nur Pflicht des Verfügungsberechtigten zur Erhaltung der Sache, nicht zur Erwirtschaftung eines Überschusses aus der Nutzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu einer Überschuss erzielenden Bewirtschaftung eines Grundstücks infolge der Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs desselben; Verpflichtung zur Unterlassung langjähriger vertraglicher Verpflichtungen ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitergeltung alter Zeitmietverträge mit Verlängerungsklausel

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 3 § 7 Abs. 7 S. 2
    Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines zurückzuübertragenden Vermögensgegenstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1611
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Dass der Verfügungsberechtigte den Besitz einem Dritten unentgeltlich überlassen hat, führt ebenfalls nicht zu einem Ersatzanspruch des Rückübertragungsberechtigten (Senat, BGHZ 141, 232, 236).

    Die Bestimmung der Herausgabepflicht hat zum Ziel, Missbräuche durch eine Verzögerung der Rückübertragung und eine Fehlverwendung erzielter Erträge zu verhindern (Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, NZM 2006, 153, 154).

  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Dieses verpflichtet den Verfügungsberechtigten, die zurückzuübertragende Sache zu erhalten (Senat, Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425, 2427; BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004, III ZR 72/04, NJW-RR 2005, 391), nicht jedoch dazu, aus der Nutzung der Sache einen Überschuss für den Berechtigten zu erwirtschaften.
  • BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04

    Rechtsfolgen der Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Die Bestimmung der Herausgabepflicht hat zum Ziel, Missbräuche durch eine Verzögerung der Rückübertragung und eine Fehlverwendung erzielter Erträge zu verhindern (Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, NZM 2006, 153, 154).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs lässt ein treuhandähnliches Rechtsverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten entstehen (Senat, BGHZ 128, 210, 211; Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, WM 2002, 613, 614).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 72/04

    Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten durch den Restitutionsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Dieses verpflichtet den Verfügungsberechtigten, die zurückzuübertragende Sache zu erhalten (Senat, Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425, 2427; BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004, III ZR 72/04, NJW-RR 2005, 391), nicht jedoch dazu, aus der Nutzung der Sache einen Überschuss für den Berechtigten zu erwirtschaften.
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06

    Herausgabe der Nutzungen eines dem Zuordnungsbeteiligten zugeordneten ehemals

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Damit blieb die A. auch ihnen gegenüber bis zum 31. Juli 2004 zum Besitz berechtigt, ohne hierfür Entgelt zahlen zu müssen, während die Vereinbarung eines Kündigungsrechts mit einer Frist von sechs Wochen ab Rückübertragung zu einer Entschädigungspflicht der A. nach § 988 BGB geführt hätte (vgl. Senat, Urt. v. 22. Juni 2007, V ZR 136/06, zur Veröffentlichung bestimmt), soweit sie das Grundstück und die Villa den Klägern nicht am 1. Oktober 2003 herausgab.
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
    Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs lässt ein treuhandähnliches Rechtsverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten entstehen (Senat, BGHZ 128, 210, 211; Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, WM 2002, 613, 614).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

    Er ist auch aus dem durch die Anmeldung entstehenden treuhandähnlichen Rechtsverhältnis nicht verpflichtet, einen Überschuss zu erwirtschaften (Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611 Rn. 10), ein Entgelt für die Nutzung von Räumen zu vereinbaren (Senat, Urteil vom 6. Juli 2007 - V ZR 244/06, ZOV 2007, 142 Rn. 14) oder gesetzlich zulässige Mieterhöhungen gegenüber den Mietern durchzusetzen (Senat, Urteil vom 16. Mai 2009 - V ZR 182/07, NJW-RR 2009, 90 Rn. 25).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09

    Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten

    Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, ein Entgelt hierfür zu verlangen (vgl. Senat, Urteile vom 29. Juni 2007 - V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611, 1612 Rn. 9, vom 6. Juli 2007 - V ZR 244/06, ZOV 2007, 142, 143 Rn. 14 und vom 16. Mai 2008 - V ZR 182/07, NJW-RR 2009, 90, 91 f. Rn. 18 f.).
  • BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07

    Anspruch des Berechtigten auf Nutzungsentgelt

    Dem Berechtigten steht im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ein Nutzungsentgelt nicht zu, das er erst nach einer Anpassung des Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses hätte erzielen können (Fortführung der Senatsurteile vom 29. Juni 2007, V ZR 257/06, ZOV 2007, 143 und vom 6. Juli 2007, V ZR 244/06, ZOV 2007, 142).

    Der Verfügungsberechtigte ist nach dem Vermögensgesetz dem Berechtigten gegenüber zwar verpflichtet, die zurückzuübertragende Sache zu erhalten, jedoch nicht dazu angehalten, die Sache so zu bewirtschaften, dass sich im Falle einer Restitution ein Überschuss ergibt (Senat, Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 257/06, ZOV 2007, 143, 144).

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08

    Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der

    Es liegt genauso wie bei den Erträgen des Grundstücks, zu deren Verbesserung der Verfügungsberechtigte ebenfalls nicht verpflichtet ist (Senat,Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611, 1612; Urt. v. 6. Juli 2007, V ZR 244/06 ZOV 2007, 142, 143).
  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07

    Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen

    Auf die Frage der Kenntnis des Verfügungsberechtigten von der Restitutionsbelastung kommt es nicht an; zu einer gewinnbringenden Bewirtschaftung des Restitutionsgegenstands ist der Verfügungsberechtigte nicht verpflichtet (Senat, Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611, 1612).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 281/11

    Ansprüche nach dem Vermögensgesetz: Mitberechtigter als Verfügungsberechtigter;

    Deshalb ist der Verfügungsberechtigte etwa weder verpflichtet, sich um eine Verbesserung der Erträge des Restitutionsgrundstücks zu bemühen (Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611, 1612 Rn. 10 und vom 6. Juli 2007 - V ZR 244/06, ZOV 2007, 142, 143 Rn. 14-16) noch dazu, sich bei Gläubigern, deren Forderungen durch Grundpfandrechte an dem Grundstück gesichert sind, für eine Stundung der Forderungen einzusetzen (Senat, Urteil vom 18. September 2009 - V ZR 118/08, NJW-RR 2010, 590, 592 Rn. 20).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 60/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten gegen den

    (3) Dieser besteht darin, dem Berechtigten einen Zugriff auf die eingenommenen Mieten zu verschaffen (Senat, BGHZ 141, 232, 237; Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 257/06, ZOV 2007, 143, 144).
  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06

    Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines

    Der Verfügungsberechtigte ist nicht verpflichtet, aus der Nutzung des Vermögensgegenstands einen Überschuss für den Berechtigten zu erwirtschaften (Senat, Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 257/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 132/09

    Rechte aus zurückzuübertragenden Vermögenswerten: Schadenersatzanspruch des

    Andererseits ist er aber weder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nutzung eines mit Restitutionsansprüchen behafteten Vermögensgegenstandes entgeltlich erfolgt, noch muss er einen finanziellen Überschuss zugunsten des Restitutionsberechtigten erwirtschaften (vgl. hierzu insb. BGH, Urt. v. 29.06.2007 - V ZR 257/06, ZOV 2007, 143 = NJW-2007, 1611 [ Kindertagesstätte ]; Urt. v. 06.07.2007 - V ZR 244/06, ZOV 2007, 142 = GuT 2008, 26 [ Literaturhaus ]; ferner Schmidt-Räntsch aaO).

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung, die betreffende Sache zu erhalten (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.2007 - V ZR 257/06, ZOV 2007, 143 = NJW-2007, 1611, juris-Rdn. 9).

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Die bestehende Unterlassungsverpflichtung begründet ein treuhandähnliches Verhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten (vgl. Senat, Urteile vom 29. Juni 2007 - V ZR 257/06, NJW-RR 2007, 1611 Rn. 9 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 1353 Rn. 30), das durch die Veräußerung nicht beendet wird, sondern sich an dem Erlös fortsetzt, der deshalb zu separieren und bei Unterlassen oder Aufgabe der Separierung zu verzinsen ist.
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