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   VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05   

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https://dejure.org/2006,8649
VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.11.2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. November 2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs bei einer gerichtlichen Entscheidung als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit durch die Verurteilung wegen eines öffentlichen Zurschaustellens des Bildnisses eines Polizeibeamten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 103 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1686
  • afp 2007, 345
  • JR 2007, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    aa) Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft der Verfassungsgerichtshof nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; er untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 30, 173 ), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (vgl. BVerfGE 75, 369 unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 ) und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im Einzelnen zutreffend gezogen hat (vgl. BVerfGE 77, 240 ).

    Daher erfordert ihre rechtliche Beurteilung die Entfernung des "in Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes" (vgl. BVerfGE 75, 369 unter Hinweis auf RGSt 62, 183 ), damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt werden kann.

    Denn die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung sind anders und weniger streng als die für die Bewertung des Aussagekerns, weil der Einkleidung die Verfremdung wesenseigen ist (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 81, 278 ).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    aa) Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft der Verfassungsgerichtshof nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; er untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 30, 173 ), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (vgl. BVerfGE 75, 369 unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 ) und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im Einzelnen zutreffend gezogen hat (vgl. BVerfGE 77, 240 ).

    Die Entscheidung darüber, ob das Kunstwerk selbst oder seine Veröffentlichung einen schweren Eingriff in den schutzwürdigen Persönlichkeitsbereich des Dargestellten bedeutet, kann nur unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles getroffen werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ).

    Dabei kann auch an dieser Stelle offen bleiben, ob das Plakat Kunst ist mit der Folge, dass die künstlerischen Aussagen, auch wenn sie Meinungsäußerungen enthalten, ausschließlich durch Art. 21 Satz 1 VvB geschützt werden, der gegenüber Art. 14 Abs. 1 VvB lex specialis ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 173 ).

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Der Begriff der Zeitgeschichte ist deshalb vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BVerfGE 101, 361 ; BGHZ 20, 345 ; BGH, NJW 1965, 2148 ; ).

    Daher erfasst die Vorschrift solche Veröffentlichungsarten nicht, an denen ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit nicht anzuerkennen ist (BGHZ 20, 345 ; BGH, NJW 1965, 2148 ).

    Dem entspricht es, hinsichtlich der Bildnisse solcher Personen, die lediglich in Bezug auf ein bestimmtes Geschehen in das Blickfeld der Öffentlichkeit treten und bei denen allein aufgrund dieses Geschehens ein öffentliches Interesse an ihrem Bildnis besteht (sog. relative Personen der Zeitgeschichte, vgl. Neumann-Duesberg, JZ 1960, 114 ff.), den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG auf solche Bildnisse zu beschränken, die einen hinreichenden sachlichen und zeitlichen Bezug zu dem Ereignis aufweisen, welches das Informationsinteresse der Öffentlichkeit begründet hat (vgl. BGH, GRUR 1962, 324 ; NJW 1965, 2148 ; OLG Celle, NJW 1979, 57 ; OLG Karlsruhe, NJW 1982, 647; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1998, 237 ; Rebmann, AfP 1982, 189 ; Jarass, JZ 1983, 280 , von Strobl-Albeg, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 14 ff.; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl. 2005, 43.

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Wegen der schwerwiegenden Folgen, die solche Fehler im Strafverfahren nach sich ziehen können, ist zumindest dort eine intensivere Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unausweichlich (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 81, 278 , m. w. N.).

    Denn die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung sind anders und weniger streng als die für die Bewertung des Aussagekerns, weil der Einkleidung die Verfremdung wesenseigen ist (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 81, 278 ).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    aa) Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft der Verfassungsgerichtshof nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; er untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 30, 173 ), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (vgl. BVerfGE 75, 369 unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 ) und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im Einzelnen zutreffend gezogen hat (vgl. BVerfGE 77, 240 ).

    Denn hier ist nicht die eigentliche künstlerische Betätigung, der sog. Werkbereich des künstlerischen Schaffens betroffen, sondern der sog. Wirkbereich, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird (vgl. hierzu BVerfGE 77, 240 ).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Grund dafür ist zum einen, dass der Verfassungsgerichtshof die Grenzen seiner Eingriffsbefugnisse daran ausrichtet, mit welcher Intensität die fachgerichtliche Entscheidung die Sphäre des Beschwerdeführers trifft, zum anderen die besondere Bedeutung des betroffenen Grundrechts (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 67, 213 ).

    Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 67, 213 ).

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    So darf die Presse z.B. bei einem Wortbericht über ein zeitgeschichtliches Ereignis die daran beteiligten Personen dem Leser im Bild in Form eines neutralen Porträtfotos vorstellen, auch wenn die hierfür verwendete Aufnahme bei anderer Gelegenheit entstanden ist und das zeitgeschichtliche Ereignis selbst auf dem Foto nicht zum Ausdruck kommt (BGHZ 151, 26 ).

    Jedoch darf das verwendete Bildnis grundsätzlich nicht aus dem Zusammenhang gerissen und in einen anderen gestellt werden, so dass sich durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (BGHZ 151, 26 ) und das Bildnis deshalb nicht mehr der Befriedigung des Informationsinteresses hinsichtlich des in Frage stehenden Ereignisses dienen kann.

  • VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96

    Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Insoweit enthält Art. 15 Abs. 2 VvB einen strengen Gesetzesvorbehalt, der die Strafgerichte auf die Rechtsanwendung beschränkt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Insoweit enthält Art. 15 Abs. 2 VvB einen strengen Gesetzesvorbehalt, der die Strafgerichte auf die Rechtsanwendung beschränkt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
    Insoweit enthält Art. 15 Abs. 2 VvB einen strengen Gesetzesvorbehalt, der die Strafgerichte auf die Rechtsanwendung beschränkt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • LG Hannover, 30.03.2000 - 6 O 941/00
  • OLG München, 19.09.1996 - 6 U 6247/95

    Unterlassung und Schadensersatz für das Abfotografieren einer Wachmannuniform;

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

  • RG, 05.06.1928 - I 288/28

    Beleidigung durch Satire

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 48/01

    Verletzung des Willkürverbots durch berufungsgerichtliche Mißachtung

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • OLG Celle, 25.09.1978 - 2 Ss 157/78
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 W 72/81

    Politische Darstellung; Satirische Darstellung; Posterabbildung;

  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61

    Doppelmörder / Popps Helfer

  • VG Köln, 15.05.1987 - 20 K 168/86
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

  • BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Ein Überwiegen wirtschaftlicher gegenüber künstlerischen Zwecken schließt den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht aus (so aber wohl VerfGH Berlin, NJW-RR 2007, 1686, 1688 [juris Rn. 42] mwN; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 454, 455 [juris Rn. 17]; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2012 - 12 O 545/11, juris Rn. 28; Engels in Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 21; BeckOK.Urheberrecht/Engels aaO § 23 KUG Rn. 21; Wenzel/von Strobl-Albeg aaO Kap. 8 Rn. 89 f.), ist aber bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung

    Zwar ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht das künstlerische Bildnis schlechthin, sondern nur dessen Verbreitung oder Zurschaustellung zu Zwecken der Kunst privilegiert, so dass die Regelung nicht eingreift, wenn mit der Veröffentlichung gleichzeitig oder allein ein nicht-künstlerischer Zweck verfolgt wird (vgl. Dreier/Schulze - Dreier, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 23 KUG, Rn. 22; VerfGH Berl, in NJW-RR 2007, 1686).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Ein öffentliches Zurschaustellen liegt vor, wenn das Bildnis der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 07.11.2006 - 56/05 -, NJW-RR 2007, 1686 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10

    Verstoß gegen das KUG durch öffentliches Zurschaustellen eines Lichtbilds

    Insoweit ist es unerheblich, ob die Homepages des Angeklagten tatsächlich von Nutzern besucht wurden und dass das Bild erst nach Überstreichen mit der Maustaste sichtbar gemacht werden konnte, denn es reicht aus, dass hierzu jeweils die Möglichkeit bestand (VerfGH Berlin NJW-RR 2007, 1686; Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetze, 3. Aufl. 2008, § 22 KUG Rn. 3,11).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2012 - 12 O 545/11

    Porträtgemälde von Prominenten verstoßen gegen Recht am eigenen Bildnis

    § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG greift dann nicht ein, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2007, 1686, 1688 mwN).
  • KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07

    Recht am eigenen Bild: Befugnis zur Veröffentlichung von Filmaufnahmen bei

    8 Letztlich kommt es trotz der fest umrissenen Beschreibung bei relativen Personen der Zeitgeschichte häufig auf eine wertende Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921(1922 f.); BerlVerfGH NJW-RR 2007, 1686 (1687 f.); Dreier/Schulze, UrhG 3. Aufl., § 23 KUG Rn. 8; Steffen in Löffler, Presserecht 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 132 f.; von Strobe-Albeg in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 13 f.).
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