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   BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05   

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https://dejure.org/2006,1856
BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05 (https://dejure.org/2006,1856)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2006 - KZR 26/05 (https://dejure.org/2006,1856)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - KZR 26/05 (https://dejure.org/2006,1856)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abhängigmachen der Voreinstellung eines Telefonkundenanschlusses auf das Verbindungsnetz eines Mitbewerbers (Preselection) von einem schriftlichen Kundenwunsch nach Änderung der Voreinstellung ; Umschaltung des Endkundentelefonanschlusses; Trennung zwischen der Funktion ...

  • kanzlei.biz

    Preselection-Verträge

  • Judicialis

    TKG 1999 § 33 Abs. 1; ; TKG 2004 § 42

  • ra.de
  • RA Kotz

    Preselection - Schriftformerfordernis der Umstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG (1999) § 33 Abs. 1, (2004) § 42
    Voraussetzung der Preselection auf das Verbindungsnetz eines Mitbewerbers; Anforderungen an die Form des Kundenwunsches

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preselection

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikationsrecht - Preselectioneinstellung: Änderung auf Kundenwunsch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Preselection

    Ein marktbeherrschender Betreiber eines Teilnehmernetzes hat Mitbewerbern (Verbindungsnetzbetreibern) dieses diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf Netzbetreiber den Preselection-Wechsel erschweren

  • beck.de (Leitsatz)

    "Preselection"

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Darf Netzbetreiber den Preselection-Wechsel erschweren?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1705
  • MDR 2007, 509
  • GRUR 2007, 256
  • WM 2007, 313
  • MMR 2007, 183
  • K&R 2007, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich um eine Leistung handelt, die der Erbringung anderer Telekommunikationsleistungen durch den Wettbewerber dienen kann und als technisch und wirtschaftlich funktionell eigenständige und abgrenzbare Leistung (intern) nutzbar und bewertbar ist (BVerwGE 114, 160, 176, 184; s. auch Piepenbrock in Beck'scher TKG-Komm., 2. Aufl., § 33 Rdn. 27, 29; Fischer/Heun/Sörup in Heun, Hdb. Telekommunikationsrecht, Teil 4 Rdn. 104 f.).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    Wie bei der Prüfung einer Diskriminierung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB ist insoweit maßgeblich, ob der unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert, die sachliche Rechtfertigung fehlt (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    Wie bei der Prüfung einer Diskriminierung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB ist insoweit maßgeblich, ob der unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert, die sachliche Rechtfertigung fehlt (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    b) Eine solche Rechtfertigung ergibt sich auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung der vom Verwaltungsgericht Köln (MMR 2006, 263) herangezogenen Vorschrift des § 174 BGB.
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    Wie bei der Prüfung einer Diskriminierung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB ist insoweit maßgeblich, ob der unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert, die sachliche Rechtfertigung fehlt (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05
    Wie bei der Prüfung einer Diskriminierung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB ist insoweit maßgeblich, ob der unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert, die sachliche Rechtfertigung fehlt (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13

    Unterlassungserklärung durch Rechtsanwalt ohne Vorlage einer Vollmacht beseitigt

    Das korrespondiert mit der begrenzten analogen Anwendung des § 174 BGB: Wenn der anbietende Vertragsteil sein Angebot unterbreitet, welches durch Vertreter des anderen Vertragsteils angenommen wird, kann der Anbietende die Annahme bei fehlendem Vollmachtsnachweis nach § 174 BGB zurückweisen, um die Unsicherheit darüber zu vermeiden, ob der Vertrag durch die Annahmeerklärung tatsächlich zustande gekommen ist (BGH NJW-RR 2007, 1705, zit. nach jurls-Tz. 19; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auf!. 2013, § 174 Rz. 2).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 11 U 14/07

    Wettbewerbsbeschränkung durch Deutsche Telekom AG: Endkundenanschlüsse zur

    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2006 (GRUR 2007, 256 ff.).

    Es kann letztlich offen bleiben, ob sich der Anspruch der Klägerin aus §§ 42 Abs. 1, 44 Abs. 1 TKG (so BGH GRUR 2007, 256, 259 Rn. 27) oder mangels Durchführung eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens nach §§ 10, 11 TKG nur aus allgemeinem Kartellrecht (§§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1, 33 GWB) ergibt (so BVerwG, Urteil vom 18.04.2007, Rdrn. 17, 18, 22, 36 = MMR 2007, 709, 711).

    Dass die Beklagte auf diesem Markt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, wurde im Übrigen auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006 - Preselection (GRUR 2007, 256, 257) zugrunde gelegt und im dortigen Verfahren von der Beklagten mit der Revision nicht angegriffen.

  • LG Kassel, 22.10.2018 - 11 O 1385/18
    Den bestehenden Schutz sah der Gesetzgeber als nicht ausreichend an, weil § 174 BGB den ursprünglichen Vertragspartner lediglich zur Zurückweisung der Kündigung berechtige, aber ihn nicht dazu verpflichte, und es ihm zudem nach der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1705 ff.) aus kartellrechtlichen Gründen versagt sein könne, sich auf die Vorschrift zu berufen.

    Der Altanbieter kann die Kündigung, soweit ihm dies nicht aus kartellrechtlichen oder anderen Gründen verwehrt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 256 - Preselection; BT-Drucks. 16/10734, S. 12), nach § 174 S. 1 BGB unverzüglich zurückweisen, er ist hierzu aber nicht verpflichtet (jurisPK-BGB/Junker, 8. Aufl. 2017, § 312h Rdn. 12).

  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
    Insoweit ist eine entsprechende Botenvollmacht erforderlich, deren Vorlage entsprechend § 174 BGB verlangt werden kann (Palandt, Anm. 3 zu § 174 unter Hinweis auf BGH WM 07, 313).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15

    Keine einstweilige Verfügung auf Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit zur

    Indes ist diese Vorschrift entsprechend anzuwenden für die Annahme eines Vertragsangebotes unter Abwesenden durch einen Vertreter, wenn das Angebot nicht gegenüber dem Vertreter erklärt wurde (vgl. bereits BGH, Urteil vom 10.10.2006 - KZR 26/05 - Tz. Tz. 17 ff, 19; Palandt-Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 174 Rz. 2; Erman-Palm, BGB, § 174 Rz. ; Staudinger-Schilken, BGB § 174 Rz. 2; Münch.-Kom. zum BGB, 4. Aufl., § 174 Rz. ; Soergel-Leptien, BGB, § 174 Rz. 7).
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