Weitere Entscheidung unten: KG, 28.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2006 - VI ZR 176/05   

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https://dejure.org/2006,2280
BGH, 05.09.2006 - VI ZR 176/05 (https://dejure.org/2006,2280)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2006 - VI ZR 176/05 (https://dejure.org/2006,2280)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2006 - VI ZR 176/05 (https://dejure.org/2006,2280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftpflichtprozess - Anhörung des Sachverständigen ist zwingend

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ladung des vom Gericht bestellten Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftpflichtprozess - Anhörung des Sachverständigen ist zwingend

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss auf Antrag zur Erläuterung seines Gutachtens geladen werden! (IBR 2006, 706)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 212
  • FamRZ 2006, 1752
  • BauR 2006, 2112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 22 U 93/18

    Auf förmliche Abnahme kann konkludent verzichtet werden!

    Solche Zweifel sind gerechtfertigt, wenn das Gutachten bzw. die Gutachten in sich widersprüchlich und/oder unvollständig ist bzw. sind, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich der dem/den Gutachten zugrunde gelegte Sachverhalt, d.h. die tatsächlichen Grundlagen (Anschlusstatsachen) durch i.S.v. § 531 ZPO zulässige Noven geändert haben und/oder es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Beweisfrage/n gibt (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2006, VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212; BGH, Urteil vom 15.07.2003, VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Auflage 2016, § 529, Rn 9 mwN).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2018 - 5 U 109/16

    Schadensersatzanspruch wegen Rückschnitts überhängender Baumäste:

    Das kann der Fall sein, wenn die Angaben des Sachverständigen widersprüchlich oder unvollständig waren, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage geändert hat oder wenn neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Fragen vorliegen (BGH NJW 2003, 3480; NJW-RR 2007, 212).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Solche Zweifel sind gerechtfertigt, wenn das Gutachten bzw. die Gutachten in sich widersprüchlich und/oder unvollständig ist bzw. sind, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich der dem/den Gutachten zugrunde gelegte Sachverhalt, d.h. die tatsächlichen Grundlagen (Anschlusstatsachen) durch i.S.v. § 531 ZPO zulässige Noven geändert haben und/oder es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Beweisfrage/n gibt (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2006, VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212; BGH, Urteil vom 15.07.2003, VI ZR 361/02, NJW 2003, 3480; Zöller-Heßler, a.a.O., § 529, Rn 9 mwN).
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Rechtsprechung
   KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7963
KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren; Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BRAGO § 52; ; ZPO § 92 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 2
    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren, Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 853 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 212
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