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   OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06   

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https://dejure.org/2006,8432
OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06 (https://dejure.org/2006,8432)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.03.2006 - 9 W 6/06 (https://dejure.org/2006,8432)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. März 2006 - 9 W 6/06 (https://dejure.org/2006,8432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Beachtlichkeit liquider Einwendungen des Vollstreckungsschuldners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 45 EuGVVO; § 12 AVAG; § 14 Abs. 1 Nr. 1 AVAG; § 767 ZPO; § 293 ZPO
    Ausschluss auch des Vollstreckungsschuldners mit liquiden Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Anerkennungsverfahren nach Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss auch des Vollstreckungsschuldners mit liquiden Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Anerkennungsverfahren nach Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 45; ; AVAG § 12; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung materieller Einwendungen im Klauselerteilungsverfahren nach EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06
    Der Senat hält es auch nicht für angezeigt, wenigstens sogenannte liquide Einwendungen im Beschwerdeverfahren zuzulassen, wie dies vermittelnd vertreten wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04; ZöllerGeimer, ZPO 25. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn.1; ders. IPrax 2003, 337, 338).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04

    Vollstreckung aus einem italienischen Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06
    Der Senat hält es auch nicht für angezeigt, wenigstens sogenannte liquide Einwendungen im Beschwerdeverfahren zuzulassen, wie dies vermittelnd vertreten wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04; ZöllerGeimer, ZPO 25. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn.1; ders. IPrax 2003, 337, 338).
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06
    Der Senat hält es auch nicht für angezeigt, wenigstens sogenannte liquide Einwendungen im Beschwerdeverfahren zuzulassen, wie dies vermittelnd vertreten wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04; ZöllerGeimer, ZPO 25. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn.1; ders. IPrax 2003, 337, 338).
  • BGH, 25.11.2015 - II ZR 384/13

    Gerichtskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Teilweise

    Anders als bei den Rechtsanwaltsgebühren (RVG VV Nr. 3506) findet keine Anrechnung von Gebühren für das Beschwerdeverfahren auf die Gebühren für das nachfolgende Revisionsverfahren statt, weder nach § 35 GKG noch nach § 36 GKG (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 6).

    Der insoweit entstehende Mehraufwand rechtfertigt den gesetzlich vorgesehenen gesonderten Gebührenansatz (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 10).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 267/11

    Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich

    Diese Einwendungen könnten nur im Wege einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, 276, 277; OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 418 f; Hk-ZPO/Dörner, 4. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 3, vgl. auch Rauscher/Mankowski, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 2011, Art. 45 EuGVVO Rn. 5 ff mwN).
  • BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20

    Gerichtskosten: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen von

    Der Teil des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision, der durch Zurückweisung abgeschlossen ist, bildet mit der Beschwerde im Übrigen keine Einheit mehr, mit der Folge, dass Gebühren im Prozessrechtsverhältnis zu jedem Beklagten gesondert anfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418).
  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 376/12

    Gehörsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Lediglich soweit - anders als hier - eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist, bedarf es keiner Kostenentscheidung, da in diesem Umfang das Beschwerdeverfahren nach § 544 Abs. 6 ZPO als Revisionsverfahren fortzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 362/12

    Festsetzung des Streitwerts

    Lediglich soweit - anders als hier - eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist, bedarf es keiner Kostenentscheidung, da in diesem Umfang das Beschwerdeverfahren nach § 544 Abs. 6 ZPO als Revisionsverfahren fortzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 8).
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