Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 5 UAbs 4 AKB, § 142 StGB, § 6 Abs 3 S 2 VVG
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung des Aufklärungsinteresses des Versicherers bei unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle durch den Versicherungsnehmer - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Leistungsfreiheit trotz unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus einer bei der Beklagten bestehenden Vollkaskoversicherung; Rutschen bei Eisglätte; Alternative Verhaltensmöglichkeiten in einer Unfallsituation; Verlassen der Unfallstelle
- verkehrsrechtsforum.de
Versicherungsschutz bei Fahrerflucht
- Judicialis
- RA Kotz
Versicherungsvertrag - Obliegenheitsverletzung - Relevanztheorie - Kaskoversicherung
- RA Kotz
Unfallflucht - folgenlose Obliegenheitsverletzung - Relevanztheorie - Leistungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 35 § 142; VVG § 6
Keine Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung ohne ernsthafte Tangierung der Interessen des Versicherers - Relevanztheorie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz - Versicherungsschutz bleibt, wenn Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet waren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Wann liegt bei Unfallflucht keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vor?
Verfahrensgang
- LG Hanau, 09.01.2006 - 9 O 1380/05
- OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 538
- NZV 2007, 365
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 01.10.1992 - 12 U 90/92
Verschulden; Aufklärungspflicht; Grobes Verschulden; Unfall
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06
Dem entsprechend verneint die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen ein erhebliches Verschulden, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist und der Versicherungsnehmer zwar verspätet, aber noch aus eigenem Antrieb seiner Aufklärungsobliegenheit nachgekommen ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99;… Römer/Langheid, a.a.O., § 6, Rn. 82;… Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 18). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06
Für den Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gilt aber die von der Rechtsprechung entwickelte "Relevanztheorie", und zwar auch für die Kfz-Kaskoversicherung (BGH VersR 1984, 228).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08
Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …
Nachdem feststeht, dass der Kläger rechtswidrig und vorsätzlich den objektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt hat, sind für die Frage der Schuldhaftigkeit der Obliegenheitsverletzung und deren Nachweis nicht strafrechtliche, sondern versicherungsrechtliche Grundsätze maßgeblich (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 538).Nach diesen - auch für die Kaskoversicherung geltenden (OLG Frankfurt, NZV 2007, 365) - Grundsätzen führt eine Obliegenheitsverletzung selbst dann, wenn sie für den Versicherer folgenlos geblieben ist, zum Beispiel weil er sie rechtzeitig entdeckt hat, zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist, sie nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder ihn kein erhebliches Verschulden trifft (die in der Rechtsprechung weiter statuierte Belehrungspflicht des Versicherers kommt hier nicht zum Tragen;… sie betrifft allein die Auskunftsobliegenheiten und greift naturgemäß erst dann ein, wenn - wie hier nicht - der Versicherer bereits mit der Sache befasst ist, vgl. Knappmann in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 7 AKB Rdnr. 87; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).
- KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer …
Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202). - LG Braunschweig, 21.12.2007 - 2 S 454/07 In der Stellungnahme vom 14.03.2007 heißt es: "Enorme Preissteigerungen lassen sich nicht ableiten, eher Angebotspreissenkungen bzw. Gleichstände im Vergleich 2003 zu 2006" (vgl. Anmerkung Ulrich Wenning, NZV 2007, 365), Von daher besteht aus Sicht der Kammer keine Veranlassung, die Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur Feststellung des Normaltarifs im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO in Zweifel zu ziehen.