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   OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05   

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https://dejure.org/2006,4762
OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05 (https://dejure.org/2006,4762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2006 - 3 U 272/05 (https://dejure.org/2006,4762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2006 - 3 U 272/05 (https://dejure.org/2006,4762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit der Schadensanzeige; Beschädigung eines in Obhut aufgenommenen und aufgegebenen, aber im Eigentum eines Dritten stehenden Gutes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch wegen der Beschädigung von auf einem internationalen Flug als Gepäck aufgegebenen Musikinstrumenten und Musikkoffern; Haftung nach Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen (MÜ) bei der Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck; Mitverschulden des Klägers aufgrund ...

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung der Fluggesellschaft für verlorene Koffer und beschädigte Musikinstrumente wenn Aufgabe am Check-In gefordert wurde, Rechtzeitigkeit der Schadensanzeige

  • tis-gdv.de

    Montrealer Übereinkommen, Reisegepäck

  • Judicialis

    Montrealer Übereinkommen Art. 17; ; Montrealer Übereinkommen Art. 18; ; Montrealer Übereinkommen Art. 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Haftung für Reisegepäckbeschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Musikinstrumenten als Reisegepäck Fluggesellschaft haftet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schäden an Musikinstrumenten als Reisegepäck - Fluggesellschaft haftet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggesellschaft muss für Schäden an Musikinstrumenten als Reisegepäck haften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 566
  • NZV 2007, 422 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Das Rechtsinstitut ist dahingehend anerkannt, dass derjenige, der eine vertragliche Pflicht zur Obhut und Fürsorge über eine ihm zur Verfügung gestellte Sache übernommen hat, seinem Vertragspartner gegenüber aus einer Verletzung der Obhutspflicht selbst zum Schadensersatz verpflichtet sein soll, auch wenn die in Obhut genommene Sache einem Dritten gehört (BGH NJW-RR 2001, 1616 ff).
  • BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines Zinsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Allein der Umstand, dass der Kläger sie im Klagantrag dem geforderten Hauptsachebetrag zuaddierte, ändert an der Einstufung als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung nichts (BGH, III ZR 325/03, Beschluss vom 25.11.2004).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Das Oberlandesgericht ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig, weil die Beklagte im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz ihren Sitz in Frankreich und damit ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereichs des GVG hatte (dazu BGH, NJW 2003, 1672 ff).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich aber auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt, als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH NJW 2005, 1583).
  • OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/02

    Ansprüche auf Schadensersatz wegen Transportschäden an Möbeln; Entgeltliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Aufgrund der Umstände des Einzelfalls war dem Kläger jedoch das Ausschöpfen der Frist zuzubilligen: Durch die Schadensanzeige soll, damit sie ihrem Zweck der Information und Schadensabgrenzung gerecht werden kann, die Art der Beschädigung und deren ungefährer Umfang mitgeteilt werden (OLG Celle, TranspR 2003, 314 ff).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Senats an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Amtsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 183/82

    Schadensersatzpflicht einer Luftfrachtspedition gegenüber dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
    Dann entfalle der Sinn der Anzeige, den Frachtführer in die Lage zu versetzen, Schadensfeststellungen einzuleiten, so z.B. bei einem nach der mündlichen Information gefertigten Schadensprotokoll des Frachtführers (BGH VersR 1985, 686).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12

    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

    Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 566).
  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07

    Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei

    Die Beklagte ist gerichtsbekannt eine Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Frankreich und hat deshalb ihren allgemeinen Gerichtsstand gemäß § 17 Abs. 1 ZPO nicht in Deutschland (siehe auch OLG Stuttgart, Urt. v. 29.03.2006, 3 U 272/05 zu II. 1.; OLG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2006, 10 U 119/06, zu II., 1. Absatz).
  • LG Köln, 20.06.2017 - 11 S 379/16

    Schadensersatzanspruch wegen der verspäteten Beförderung seines Flugreisegepäcks;

    Für eine ausreichende Anzeige ist es vielmehr erforderlich, dass nicht schlechthin eine Beschädigung des Transportguts gerügt wird, sondern, dass es bereits in der Anzeige im Wesentlichen um die Schäden geht, die später auch geltend gemacht werden - es müssen dabei die Art der Beschädigung und ihr ungefährer Umfang mitgeteilt werden (OLG Celle, TransportR 2003, 314; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2006, 3 U 272/05).
  • OLG Celle, 22.01.2007 - 11 U 246/06

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Luftfrachtführer wegen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Art. 18 Abs. 2 MÜ neben Art. 17 Abs. 2 Satz 2 MÜ überhaupt zur Anwendung kommt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2006, Az. 3 U 272/05).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12

    Montrealer Übereinkommen / Verlust von aufgegebenem Gepäck / Diebstahl /

    Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 566).
  • AG Köln, 06.03.2017 - 142 C 57/16

    Haftungsausschluss der Fluggesellschaft bei Verlust von Gegenständen aus Koffer

    Danach soll dem Luftfrachtführer ein Berufen auf die Fristversäumnis verwehrt sein, wenn z.B. dem Empfänger eine sofortige schriftliche Schadensmeldung verweigert wurde und ihm ein  Schadensformular ohne Nennung der einzuhaltenden Fristen übergeben wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2006 - 3 U 272/05 - BeckRS 2006, 14747).
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