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   OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05-174   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10237
OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05-174 (https://dejure.org/2006,10237)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.07.2006 - 4 U 395/05-174 (https://dejure.org/2006,10237)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 4 U 395/05-174 (https://dejure.org/2006,10237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit des von der Polizei beauftragten Abschleppunternehmens; Wegfall der Fahrzeughalterhaftung beim Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmaschine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausüben einer hoheitlichen Tätigkeit durch ein von der Polizei beauftragtes Abschleppunternehmen mit der Bergung eines Unfallfahrzeugs; Ansehung des Handelns eines privaten Unternehmens als eigenes Handeln des Staates; Begriff des "Betriebs" eines Kraftfahrzeugs; ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34 S. 1; ; StVG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bergung eines verunfallten Fahrzeugs durch Abschleppunternehmen - Beauftragung durch Polizei

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bergung verunfallter Fahrzeuge: Wenn die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 681
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05
    Der Staat muss sich das Handeln eines privaten Unternehmens somit auch dann wie eigenes zurechnen lassen, wenn die Grundlage der Heranziehung des Unternehmens ein privatrechtlicher Vertrag ist (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 21.01.1993, NJW 1993, 1258, 1259).

    Vielmehr wird der Abschleppunternehmer hier gleichsam lediglich als Erfüllungsgehilfe der Polizei tätig (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 21.01.1993, NJW 1993, 1258, 1259).

    Denn die Halterhaftung nach § 7 I StVG wird anders als die Haftung des Kraftfahrzeugführers nach § 18 I StVG nicht durch § 839 BGB verdrängt (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 21.01.1993, NJW 1993, 1258, 1259).

    Anders als bei der Fallgestaltung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 (NJW 1993, 1258, 1260), wo ein unbeteiligtes drittes Fahrzeug mit dem über die Straße gespannten Abschleppseil kollidierte, geht es im vorliegenden Fall um eine Beschädigung des zu bergenden Fahrzeugs selbst.

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05
    Wegen der hohen Verkehrsgefahr ist der Begriff des Betriebs weit auszulegen (so Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG RN 4; BGH, Urteil vom 05.07.1988, VersR 1988, 1053 f.).

    Eine Haftung nach § 7 I StVG entfällt daher dort, wo die Fortbewegungsfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (so BGH, Urteil vom 05.07.1988, VersR 1988, 1053 f.; Hentschel, a.a.O., § 7 StVG RN 10).

  • BGH, 09.12.1987 - VIII ZR 374/86

    Parteifähigkeit einer GmbH & Co. KG nach Löschung der Komplementär-GmbH;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05
    Wird die Verletzung der richterlichen Hinweispflicht gerügt, muss der Rechtsmittelführer konkret darlegen, welche Ausführungen er gemacht hätte, wenn der versäumte Hinweis erfolgt wäre und inwieweit diese Ausführungen das Ergebnis des Prozesses zu seinen Gunsten beeinflusst hätten (so Peters in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Auflage 2000, § 139 RN 61; Leipold in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2005, § 139 RN 120; BGH MDR 1988, 490, 491).
  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung kann sich der Staat der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten seiner Bediensteten nicht dadurch entziehen, dass er die Durchführung einer von ihm angeordneten Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - III ZR 189/91, BGHZ 121, 161, 165 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 239; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 681, 682; LG Frankfurt, DAR 2000, 268, 269; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris Rn. 25; Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearb.

    Deren rechtliche Beurteilung als Vollstreckungshandlung kann aber nicht davon abhängen, ob die Vollstreckungsbehörde selbst oder ein Dritter im Auftrag dieser Behörde die Maßnahme durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - III ZR 189/91, BGHZ 121, 161, 166; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 239; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 681, 682; LG Frankfurt, DAR 2000, 268, 269; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris Rn. 25; Staudinger/Wöstmann, aaO; Geigel/Kapsa, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

    Die Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG wird anders als die Haftung des Kraftfahrzeugführers nach § 18 Abs. 1 StVG nicht durch § 839 BGB verdrängt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 21.01.1993, NJW 1993, 1258 (1259); Senat, Urt. v. 25.07.2006 - 4 U 395/05 - 174 NJW-RR 2007, 681 - 183, juris Rdn. 29; Palandt-Sprau, aaO., § 839 BGB, Rdn. 2; Geigel-Kapsa, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 20. Kap., Rdn. 235).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09

    Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines

    In solchen Fällen scheidet die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung aus, wenn die Fahrzeugeigenschaft des Verkehrsmittels beim Unfall deutlich gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zurückgetreten ist (aus der Senatsrechtsprechung: NZV 2006, 418; NJW-RR 2007, 681; Hentschel/König/Dauer, aaO., § 7 Rdnr. 10).
  • AG Oranienburg, 23.03.2017 - 23 C 67/17
    Der Anwendungsbereich des & 7 StVG ist nicht eröffnet (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 681).
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