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   OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06   

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https://dejure.org/2006,7243
OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1614 Abs. 1
    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, wenn diese über Jahre hinweg nicht geltend gemacht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 726
  • FamRZ 2007, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Sie setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmoment; BGHZ 146, 217, 220).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Insofern gilt für Unterhaltsrückstände nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (BGH FamRZ 2002, 1698).
  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Der Schuldnerschutz verdient es somit auch im Falle der Titulierung künftig fällig werdender Unterhaltsforderungen besonders beachtet zu werden, weshalb auch in diesen Fällen das Zeitmoment bereits nach dem Verstreichenlassen einer Frist von etwas mehr als einem Jahr als erfüllt anzusehen sein kann (BGH FamRZ 2004, 531).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13

    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener

    Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs kann dabei schon nach einjähriger Untätigkeit vorliegen (BGH NJW 2010, 3714; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 993; OLG Hamm NJW-RR 2007, 726).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger

    Hiernach kann der Senat nicht abschließend über diesen Antrag entscheiden (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 159).
  • OLG Köln, 05.06.2018 - 10 UF 38/18

    Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs auf Kindesunterhalt

    Hierbei sind an die Verwirkung von titulierten Ansprüchen, die - wie vorliegend - nach Titulierung fällig geworden sind, keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Verwirkung bei nicht titulierten Ansprüchen (BGH, Urt. v. 10.12.2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531; OLG Hamm, Beschl. 08.09.2006 - 10 WF 148/06, FamRZ 2007, 159).

    Neben dem reinen Zeitablauf müssen also immer auch besondere Umstände hinzutreten (vgl. OLG Hamm, Beschl. 08.09.2006 - 10 WF 148/06, FamRZ 2007, 159).

  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Dabei kann dahin stehen, ob - wie die überwiegende Ansicht meint - (vgl. OLG Dresden a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 2007, 726 f.; BGH FamRZ 2004, 531 f.; OLG Naumburg, FamRZ 2010, 1090 ) bei titulierten Ansprüchen geringere Anforderungen als bei nicht titulierten zu stellen sind (vgl. Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Randnr. 275).
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