Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06 - 64 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des Versicherungsvertrages; Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen einer konkreten Verweisung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
Vortragslast für fehlende Möglichkeiten der Überwindung einer psychischen Störung liegt beim VN
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorbereitungsdienst - Berufsunfähigkeitsversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Panikattacken und Angstzustände im Job reichen allein nicht für eine Berufsunfähigkeit - OLG Saarbrücken zur Substantiierungslast hinsichtlich des Vorliegens von Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 17.07.2006 - 14 O 202/06
- OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06 - 64
- OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 755
- VersR 2007, 974
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94
Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft). - BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93
Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Denn die Voraussetzungen der Verweisung müssen zum Zeitpunkt des behaupteten Versicherungsfalls gegeben sein (BGH, Urt. 30.11.1994 - IV ZR 300/93 -, VersR 1995, 159). - OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Ein Versicherungsnehmer, der, wie die Antragstellerin, Berufsunfähigkeit wegen psychischer Befindlichkeitsstörungen behauptet, kann gehalten sein näher darzulegen, welche gesundheitlichen Hindernisse ihn in welcher konkreten Weise beeinträchtigen, Anforderungen eines Berufs zu erfüllen (Senat, Urt. 8.3.2006 - 5 U 269/05 -). - OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
Lebensversicherung: Unterlassen der Anzeige einer gefahrerheblichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft). - OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit
Deshalb muss ein Versicherungsnehmer, der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme behauptet, darlegen, wann, wie oft, wie lange, mit welcher Intensität und Dauer welche tatsächlichen Störungen seiner beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind, und aus welchen Gründen es ihm nicht möglich ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstrengungen "in den Griff" zu bekommen (Senat, Urt. v. 02.11.2006 - 5 W 220/06-64 - NJW-RR 2007, 755). - OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"
Allerdings muss auch hier konkret dargelegt werden, welche gesundheitlichen Hindernisse der Fortführung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18, ZfS 2018, 523 = RuS 2019, 38 Ls.; Beschluss vom 2. November 2006 - 5 W 220/06-64, NJW-RR 2007, 755).