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   BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06   

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https://dejure.org/2007,5035
BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06 (https://dejure.org/2007,5035)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 BvR 191/06 (https://dejure.org/2007,5035)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 BvR 191/06 (https://dejure.org/2007,5035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überhöhte Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl einer zivilprozessualen Revision - Verletzung des Anspruchs auf wirksamen Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung und Feststellung der Ersatzpflicht für alle künftigen Schäden aufgrund einer Klagerücknahme bei vorherigem Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist durch eine Rechtsanwaltssozietät; Schadensersatz wegen der Verletzung der Pflichten aus einem ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1; ZPO § 543
    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 258
  • NJW-RR 2007, 862
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02

    Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 -,.

    b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 - IX ZR 189/02 -.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 - IX ZR 189/02 - und vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    Hieraus folgt, dass auch bei Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels die Anforderungen an die Darlegungslast nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl 1995, S. 35 f.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    Unter diesen Umständen wird dem Rechtsmittelführer die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 41, 323 ; 42, 128 ; 44, 302 ; 52, 203 ; 69, 381 ).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 93/02

    Darlegung der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    a) Hierbei begegnet es allerdings keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof für die Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzung aus § 26 Nr. 8 EGZPO verlangt, der Beschwerdeführer müsse innerhalb der laufenden Begründungsfrist nicht nur die Revisionszulassungsgründe vortragen, sondern auch darlegen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteige, erstrebe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 -, NJW 2002, S. 2720 f.; Beschluss vom 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02 -, BGHR EGZPO, § 26 Nr. 8 Darlegungen 1).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 41, 323 ; 42, 128 ; 44, 302 ; 52, 203 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 41, 323 ; 42, 128 ; 44, 302 ; 52, 203 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 41, 323 ; 42, 128 ; 44, 302 ; 52, 203 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 41, 323 ; 42, 128 ; 44, 302 ; 52, 203 ; 69, 381 ).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06
    a) Hierbei begegnet es allerdings keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof für die Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzung aus § 26 Nr. 8 EGZPO verlangt, der Beschwerdeführer müsse innerhalb der laufenden Begründungsfrist nicht nur die Revisionszulassungsgründe vortragen, sondern auch darlegen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteige, erstrebe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 -, NJW 2002, S. 2720 f.; Beschluss vom 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02 -, BGHR EGZPO, § 26 Nr. 8 Darlegungen 1).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Fehlt es daran, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn sich aus dem Berufungsurteil selbst und den darin in Bezug genommenen Aktenbestandteilen oder anderen offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO) ergibt, dass die Wertgrenze überschritten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Ungeachtet der nicht hinreichenden Darlegungen der Nichtzulassungsbeschwerde wäre von einem 20.000 EUR übersteigenden Wert der in dem Revisionsverfahren geltend zu machenden Beschwer auszugehen, wenn sich aus den für das Revisionsgericht offenkundigen Tatsachen eine Beschwer der Beklagten in dieser Höhe ergäbe (§ 291 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 20/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz -

    Zudem verfahren auch die zuständigen Versorgungsträger im Rahmen von Feststellungsverfahren nach § 8 AAÜG in ständiger Praxis nicht nach den Grundsätzen des Urteils des 4. Senats vom 4.5.1999 (aaO) , wie eine Vielzahl anhängiger Nichtzulassungsbeschwerden belegt (zur grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit gerichtskundiger Tatsachen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 191/06 - NJW-RR 2007, 862 = Juris RdNr 15) .

    Eine etwaige Mangelhaftigkeit des Vortrags wäre ausnahmsweise unschädlich, weil die fallübergreifende Bedeutung der angestrebten Entscheidung aufgrund der Vielzahl anhängiger Parallelverfahren offenkundig ist (§ 202 S 1 SGG iVm § 291 ZPO) und daher konkrete Darlegungen zu diesem Punkt entbehrlich sind (vgl dazu BVerfG Kammerbeschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 191/06 - NJW-RR 2007, 862 = Juris RdNr 15; BGH Beschluss vom 18.3.2004 - V ZR 222/03 - NJW 2004, 1960 = Juris RdNr 10; BFH Beschluss vom 9.5.1988 - IV B 35/87 - BFHE 153, 378 = Juris RdNr 11 seither in stRspr; Behn, aaO, § 133 RdNr 15; Pietzner/Bier, aaO, § 133 RdNr 32; Ratschow, aaO, § 116 RdNr 32; Werth, aaO, § 116 FGO RdNr 77; Krüger, aaO, § 544 RdNr 14; Eggert, aaO, S 188 mwN; Thebrath, aaO, S 200 ff mwN) .

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 40/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz -

    Zudem verfahren die zuständigen Versorgungsträger im Rahmen von Feststellungsverfahren nach § 8 AAÜG in ständiger Praxis nicht nach den Grundsätzen des Urteils des 4. Senats des BSG (aaO) , wie eine Vielzahl anhängiger Nichtzulassungsbeschwerden belegt (zur grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit gerichtskundiger Tatsachen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 191/06 - NJW-RR 2007, 862 = Juris RdNr 15) .

    Eine etwaige Mangelhaftigkeit des Vortrags wäre ausnahmsweise unschädlich, weil die fallübergreifende Bedeutung der angestrebten Entscheidung aufgrund der Vielzahl anhängiger Parallelverfahren offenkundig ist (§ 202 S 1 SGG iVm § 291 ZPO) und daher konkrete Darlegungen zu diesem Punkt entbehrlich sind (vgl dazu BVerfG Kammerbeschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 191/06 - NJW-RR 2007, 862 = Juris RdNr 15; BGH Beschluss vom 18.3.2004 - V ZR 222/03 - NJW 2004, 1960 = Juris RdNr 10; BFH Beschluss vom 9.5.1988 - IV B 35/87 - BFHE 153, 378 = Juris RdNr 11 seither in stRspr; Behn, aaO, § 160a RdNr 33; Czybulka, aaO, § 133 RdNr 57 mwN; Kopp/Schenke, aaO, § 133 RdNr 15; Pietzner/Bier, aaO, § 133 RdNr 32; Ratschow, aaO, § 116 RdNr 32; Werth, aaO, § 116 FGO RdNr 77; Krüger, aaO, § 544 RdNr 14; Eggert, aaO, S 188 mwN; Thebrath, aaO, S 200 ff mwN) .

  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 180/15

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands im Revisionsverfahren für die

    Ungeachtet der nicht hinreichenden Darlegungen der Nichtzulassungsbeschwerde wäre der Wert der in dem Revisionsverfahren geltend zu machenden Beschwer allerdings auf über 20.000 EUR anzusetzen, wenn sich aus den für das Revisionsgericht offenkundigen Tatsachen eine Beschwer in dieser Höhe ergäbe (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BGH, 16.11.2021 - X ZR 56/20

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts

    a) Der Beschwerdeführer muss innerhalb der Begründungsfrist die erforderliche Mindestbeschwer darlegen und gegebenenfalls glaubhaft machen (BGH, Beschluss vom 31. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 3; Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2007, 862 Rn. 12).

    Allerdings dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden; insbesondere dürfen offenkundige Umstände (§ 291 ZPO) nicht außer Acht gelassen werden (BVerfG, NJW-RR 2007, 862 Rn. 15).

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09

    Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kenntnisnahme von Tatsachen mit dem

    Andererseits dürfen keine Anforderungen an die Darlegungen einer Partei zur Zulässigkeit des Rechtsmittels gestellt werden, die nicht mehr dem Erfordernis einer sachgerechten Zulässigkeitsprüfung durch das Rechtsmittelgericht geschuldet sind und dem Rechtsmittelführer die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11

    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung

    Geht es wie hier - um einen unbezifferten Antrag, ist der Wert der Beschwer glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - VI ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Ackermann, aaO Rn. 8), sofern sich nicht aus den Umständen des konkreten Falles ohne weiteres ergibt, dass die Wertgrenze überschritten wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 191/06, NJW-RR 2007, 862).
  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 61/07

    Keine Zulassung wegen materiellrechtlicher Fehler - Qualifizierter

    Die Kammerentscheidung des BVerfG vom 6. Februar 2007 1 BvR 191/06 (Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report 2007, 862) betrifft die Auslegung und Anwendung von Verfahrensvorschriften, um die es indes im Streitfall nicht geht.
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Bei nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten dürfen - auch mit Blick auf die kurze Darlegungsfrist von zwei Wochen und die generell klägerfreundliche Rechtsprechung des BVerfG zur Darlegungslast im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 191/06) - die Anforderungen an die Darlegungslast nicht überspannt werden, zumal auch im Sozialgerichtsgesetz zwingende Begründungsanforderungen ansonsten nur für Verfahren vor dem BSG mit Vertretungszwang aufgestellt werden.
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