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   OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06   

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https://dejure.org/2007,2596
OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06 (https://dejure.org/2007,2596)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2007 - 4 U 121/06 (https://dejure.org/2007,2596)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 4 U 121/06 (https://dejure.org/2007,2596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Mangelhaftigkeit eines Neuwagens im Hinblick auf die Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag; Wassereintritt beim "Abkärchern" eines Cabriolet als Mangel; Möglichkeit der ausreichenden Vorreinigung eines Fahrzeugs vor dem Einfahren in eine Waschstraße; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB... § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 348; ; BGB § 380 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440; ; BGB § 440 Satz 2; ; BGB § 459 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BGB § 434 Abs. 1; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Kein Mangel eines Neuwagens wegen Wassereintritt bei Anwendung eines auf die Kante des Verdecks gerichteten Hochdruckreinigungsstrahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Wassereintritt bei Hochdruckwäsche kein Mangel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wassereintritt bei Cabrio oder Wechselverdeck

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Wassereintritt ist kein Fahrzeugmangel

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Cabriolet: Wassereintritt in Waschanlage kein dauerhaft beeinträchtigender Mangel

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Wassereintritt ist kein Fahrzeugmangel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: kein Mangel bei Wassereintritt durch Hochdruckreiniger (Citroën Pluriel)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn es in das Cabrio regnet, Probleme in der Waschanlage

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wassereintritt bei Fahrzeugreinigung als (unerheblicher) Mangel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 928
  • NZV 2007, 412
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02

    Anspruch auf Nutzungsentgelt bei einem Mietvorvertrag und dessen Verjährung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06
    Zwar ist die unterbliebene Geltendmachung von Einwendungen unschädlich, wenn die Ladung gem. § 411 Abs. 3 ZPO schon von Amts wegen geboten ist, weil das Gutachten zur Behebung von Zweifeln oder Beseitigung von Unklarheiten der Erörterung oder Ergänzung bedurfte (KG, v. 05.05.2003, 8 U 108/02, juris Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2001 - 17 U 128/00

    Schmerzensgeldklage: Verfahrensfehlerhafter Beweisbeschluß bei Benennung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06
    Denn der Klägerin hätte es oblegen, die Einwendungen gegen das Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO in der ersten Instanz vorzubringen (OLG Frankfurt, v. 11.12.2001, 17 U 128/00, juris Rn. 5 -noch zu § 528 Abs. 2 ZPO a.F.-).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03

    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06
    Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten sind so lange keine Mängel, als sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen (OLG Koblenz, v. 26.06.2003, 5 U 62/03, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    (2) Die Gegenauffassung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, lehnt eine Übertragung der von ihr als zu streng erachteten Grundsätze zu § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF, der aufgrund enger Auslegung praktisch funktionslos gewesen sei (Staudinger/Otto/Schwarze, BGB, Neubearb. 2009, § 323 Rn. C 25 mwN; MünchKommBGB/Ernst, 6. Aufl., § 323 Rn. 243a), ab und spricht sich dafür aus, die Schwelle der Erheblichkeit bei § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB gegenüber der Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF deutlich zu erhöhen (OLG Bamberg, OLGR 2006, 502, 504; OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 928, 929; OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157, 160 [1. Zivilsenat]; LG Ravensburg, NJW 2007, 2127, 2128; MünchKommBGB/Ernst, aaO Rn. 243a und 243e; Soergel/Gsell, BGB, 13. Aufl., § 323 Rn. 213 f.; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 323 Rn. 39; BeckOK BGB/Schmidt, Stand Februar 2014, § 323 Rn. 39; Staudinger/Otto/Schwarze, aaO; Schmidt-Räntsch, aaO S. 417 f.; Reinking/Eggert, aaO Rn. 1043; Müller/Matthes, AcP 204 (2004), 732, 747; Stürner/Medicus in Prütting/Wegen/Weinreich, aaO, § 323 Rn. 41; Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht, 8. Aufl., Rn. 488; Lorenz, aaO S. 1926).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch:

    Denn bauart- und typbedingte Besonderheiten sind zwar grundsätzlich hinzunehmen, jedoch nur, solange sie nicht Gebrauchstauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 928, 929; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380; OLG Frankfurt DAR 1992, 381; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 462).
  • LG Dortmund, 06.06.2017 - 12 O 228/16

    Begründetheit einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen

    Zu fragen ist hierbei danach, ob ein durchschnittlicher Käufer in Kenntnis des Mangels jedenfalls in Erwägung gezogen hätte, diesen hinzunehmen, zum Beispiel gegen einen niedrigeren Kaufpreis, oder vom Kauf Abstand genommen hätte (s. auch OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 928).
  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Dem von der Revision für ihre gegenteilige Sichtweise herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar 2007 (4 U 121/06, juris Rn. 57) lässt sich eine solche divergierende Aussage nicht entnehmen; sie wäre zudem spätestens durch das Senatsurteil vom 4. März 2009 (VIII ZR 160/08, aaO) überholt.
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 28 U 165/13

    Porsche 911 hat keinen zu kleinen Tank

    Dabei muss sich ein Fahrzeug - wie schon das Landgericht richtig ausgeführt hat - zum einen am technischen Stand der Serie, aus der es stammt, messen lassen und zum anderen am Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller (st. Rspr., s. hierzu BGH, Urt. v. 04.03.2009, VIII ZR 160/08, NJW 2009, 2056; Senatsurt. v. 09.06.2009, 28 U 57/08, NJW-RR 2010, 566; OLG Brandenburg, Urt. v. 21.02.2007, 4 U 121/06, NJW-RR 2007, 928; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn 439ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Um eindringende Feuchtigkeit geht es auch in der Entscheidung des Brandenburgischen OLG vom 21.02.2007, 4 U 121/06.
  • LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 11/07

    Vorliegen eines Mangels an einem Kraftfahrzeug aufgrund von Quietschgeräuschen

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Beurteilung der Frage, ob die Pflichtverletzung eines Schuldners unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist, eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an einer Rückabwicklung des Vertrages und der des Schuldners am Bestand des Vertrages unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (BGH, NJW 2006, 1960, 1961; OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696; OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157, 159; OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 928, 929).
  • LG Köln, 21.12.2011 - 13 S 253/10

    Im Falle der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der üblichen

    Der Stand der Technik, an dem sich ein Neufahrzeug messen lassen muss, wird einerseits nach dem Stand der Technik der Serie, aus der das Fahrzeug stammt, bestimmt, andererseits aber auch nach dem Stand der Technik anderer Fahrzeuge mit gleicher Zweckbestimmung und Fahrzeugklasse (OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 928; vgl. hierzu auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 200 ff.).
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