Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - I-18 U 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflichtverletzung aufgrund durchgeführter Baumaßnahmen in der Nähe eines Anliegergrundstücks und einer dadurch entstandenen Schädigung des Wurzelwerks von Bäumen; Standsicherheit von Straßenbäumen als einzuhaltende Pflicht innerhalb der Straßenverkehrssicherung
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pappeln stürzen auf Grundstück - Kommune hatte trotz Kanalbauarbeiten ihre Standfestigkeit nicht geprüft
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Baum ohne Wurzeln
Verfahrensgang
- LG Kleve, 13.04.2006 - 1 O 203/04
- OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - I-18 U 93/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 970
- NZV 2007, 572
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06
Mithin kann dem Amtshaftungsanspruch eines infolge der Verletzung dieser Pflicht an seinem Grundstückseigentum geschädigten Anliegers das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entgegengehalten werden (BGH NJW 1993, 2612). - BGH, 27.05.1963 - III ZR 131/61
Gerichtskosten für Streithelfer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte sich an dem Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (vgl. BGHZ 39, 296, 297 f.; OLG Celle OLGR 1996, 84). - OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte sich an dem Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (vgl. BGHZ 39, 296, 297 f.; OLG Celle OLGR 1996, 84).
- OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich umgestürzter Straßenbäume
Auch das OLG Düsseldorf hat einen Anspruch aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in einem Fall angenommen, in dem die in Anspruch genommene Stadt Kanalbauarbeiten durch ein drittes Unternehmen in Auftrag gegeben hatte, wobei im Zuge der Arbeiten der Mindestabstand zu sich in der Nähe befindlichen Pappeln nicht eingehalten wurde, die daraufhin wegen fehlenden hinreichenden Wurzelwerkes umfielen (NJW-RR 2007, 970).Hier muss sowohl während der Arbeiten als auch insbesondere nach ihrer Fertigstellung überprüft werden, ob noch eine hinreichende Standfestigkeit des Baumes gegeben ist oder ob diese wegen Bodenabsenkungen, Beseitigen von Wurzeln etc. beeinträchtigt ist (vgl. BGH VersR 1994, 346: Pflastern eines Gehweges und Kappen von Wurzeln eines Baumes. OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 970: Aushebung eines Kanalgrabens in unmittelbarer Nähe eines Baumes).
- OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für Schäden durch Umsturz eines Straßenbaums
Auch wenn insoweit Anhaltspunkte für eine Haftung wegen Verletzung einer eigenen Überwachungspflicht dieser Arbeiten nicht bestehen (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, S. 970ff.), mussten diese bekannten Umstände in die Beurteilung des Zustandes der Bäume eingestellt und bei der Prüfung, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, berücksichtigt werden.