Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.01.2007

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   BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07   

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BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 1 BvR 620/07 (https://dejure.org/2007,1647)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 169 GVG; § 176 GVG; § 32 BVerfGG
    Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das Bundesverfassungsgericht); Rundfunkfreiheit (sitzungspolizeiliche Beschränkungen); Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten (Bildaufnahmen; Hinnahme durch Richter, Schöffen, Rechtsanwälte; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem Ende der Sitzung einer Strafkammer - Pflicht zur Anonymisierung der Gesichter der Angeklagten

  • Telemedicus

    Coesfelder Bundeswehrprozess

  • Wolters Kluwer

    Reichweite sitzungspolizeilicher Maßnahmen über die Anfertigung von Fernsehaufnahmen in einer Hauptverhandlung in Strafsachen; Zulässiger Umfang einer Fernsehberichterstattung über das Geschehen am Rande der Verhandlung einer Strafsache; Beeinträchtigung von Belangen der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Fernsehberichterstattung bei überregional beachtete Hauptverhandlung in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG lässt Fernsehaufnahmen aus dem Gerichtssaal unter Bedingungen zu

  • beck.de (Leitsatz)

    Fernsehaufnahmen aus einer Hauptverhandlung in Strafsachen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Eilantrag ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Fernsehberichterstattung im Gericht bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 435
  • NJW-RR 2007, 986
  • MMR 2007, 306
  • DVBl 2007, 496
  • K&R 2007, 314
  • ZUM 2007, 376
  • afp 2007, 117
  • JR 2007, 390
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen und nicht gefilmt zu werden, ist im Hinblick auf Filmaufnahmen im Gerichtssaal angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren daher regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - NJW 2000, 2890 ; Kammerbeschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 - NJW-RR 2007, 986 ; Kammerbeschl. v. 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416 ; Kammerbeschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07 - juris Rn. 15).

    § 169 GVG sieht von vornherein nur eine eingeschränkte Öffnung dieser Informationsquelle vor (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., S. 62; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Zorn, a.a.O.).

    Hat die Presse Zugang zwecks Berichterstattung, aber wie hier in § 4 LPresseG und § 169 GVG in rechtlich einwandfreier Weise unter sachgemäßen Beschränkungen, liegt in dieser Begrenzung kein unzulässiger Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., S. 59 f.; Beschl. v. 19.12.2007, a.a.O., S. 319).

  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Von dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Berichterstattungsinteresse ist die bildliche Dokumentation des Erscheinens und der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal umfasst (vgl. BVerfGK 10, 435 ).

    Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des Spruchkörpers, in deren Person ein Interesse, allein von den in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen ist (vgl. BVerfGK 10, 435 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ), sondern auch für die mitwirkenden Rechtsanwälte (vgl. BVerfGE 119, 309 ).

  • BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche

    Er hat hierbei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; BVerfGK 10, 435 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, S. 350).
  • BVerfG, 17.08.2017 - 1 BvR 1741/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Diese umfasst die bildliche Dokumentation des Erscheinens und der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal (vgl. BVerfGK 10, 435 ).
  • BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Zwar kann es geboten sein, eine nur geringe Wahrscheinlichkeit in die Folgenabwägung auch nur mit geringerem Gewicht einzustellen (vgl. z. B. BVerfG vom 15.3.2007 NJW-RR 2007, 986/987 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5483
OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der mangelnden Vollziehung einer Untersagungsverfügung im Widerspruchsverfahren von Amts wegen; Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 929; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 § 936
    Aufhebung einer Unterlassungs-Beschlussverfügung bei Zustellung einer farbigen Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungs-Beschlussverfügung mit farbiger Verbindungsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 986
  • GRUR-RR 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Soweit aus der Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 2007, 986), die auch in der Kommentarliteratur - vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. A., § 929 Rn 13 - Niederschlag gefunden hat, abzulesen sein sollte, dass die schwarz/weiße Ausfertigung einer farbigen Urschrift in keinem Fall für eine wirksame Zustellung ausreichend sein kann, folgt dem der Senat nicht, weil dies nicht mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vereinbaren ist.
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11

    Urheberrechtsverletzungen bei Wikipedia - Loriot

    Die einstweilige Verfügung ist nicht wegen Versäumung der Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO, was die Beschlussverfügung unheilbar unwirksam machen würde (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986, zitiert nach juris, Rz. 8), aufzuheben.
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Eine ordnungsgemäße Vollziehung liegt jedoch nur dann vor, wenn die mit der Beschlussverfügung verbundene farbige Anlage auch in der der Schuldnerin zugestellten Ausfertigung farbig enthalten ist (OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 929 Rdn. 13; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1994, 302).
  • LG Magdeburg, 24.02.2010 - 7 O 1916/09

    Einstweilige Verfügung: Ordnungsgemäße Vollziehung durch Zustellung einer

    Damit fehlt es an einer ordnungsgemäßen Zustellung der Beschlussverfügung und damit an einer wirksamen Vollziehung innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG HH GRUR-RR 2007 S. 406).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4b O 269/08

    Sickerschacht

    Dass er die von ihm begangene Handlung - naturgemäß - als solche bereits kennt, ist ohne Belang (zur erforderlichen vollständigen Zustellung: OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG München NJW-RR 2003, 1722; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 929 Rn. 13 m. w. Nachw.).
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