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   OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04   

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https://dejure.org/2007,6968
OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04 (https://dejure.org/2007,6968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2007 - 12 U 1433/04 (https://dejure.org/2007,6968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 12 U 1433/04 (https://dejure.org/2007,6968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraransprüche einer Heilpraktikerin im Falle einer nicht sachgerechten und fachgerechten Durchführung von Behandlungsmaßnahmen; Möglichkeit der Beeinflussung des Vergütungsanspruchs im Falle einer Schlechterfüllung des Dienstvertrags; Abgabe eines ...

  • rabüro.de

    Zur Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Heilpraktiker

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 320 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers - Schlechterfüllung des Dienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heilpraktikerin "nadelte" ohne Unterlass Sinn- und konzeptionslose Behandlung muss nicht bezahlt werden

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 997
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05

    Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag: Rückforderung des Entgelts; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04
    Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.; Urt. vom 18. Dezember 2006 -12 U 1230/03).
  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03

    Partnerschaftsvermittlung: Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Honorars bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04
    Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.; Urt. vom 18. Dezember 2006 -12 U 1230/03).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    Ob ein Schadensersatzanspruch aus §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB iVm § 611ff. BGB herzuleiten ist (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - I-15 U 117/04; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 3 W 35/07; siehe auch Senat, Beschluss vom 31. Mai 2011, Rn. 5), der Mandant einen Freistellungsanspruch in Höhe der Honorarforderung hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25. Januar 2005 - I-24 U 43/04, Rn. 27) oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2007 - 12 U 1433/04), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Dortmund, 03.01.2014 - 10 O 12/13

    Unternehmersberatervertrag -Kündigung

    Soweit noch vertreten wird, bei der völligen Unbrauchbarkeit einer erbrachten Dienstleistung liege ein durch Schlechterfüllung entstandener und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzender Schaden vor (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1074) oder dem Dienstberechtigten in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zugebilligt wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997), so kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • VG Oldenburg, 18.11.2008 - 7 A 1324/08

    Einzelfall des Widerrufs der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

    Ist ein gewünschter Eingriff medizinisch nicht indiziert, dann erhöhen sich die Anforderungen an die vorherige Aufklärung über mögliche Folgen zusätzlich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 26.2.2007 - 12 U 1433/04 -, NJW-RR 2007, 997 f.).
  • OLG Köln, 10.10.2013 - 18 U 33/13

    Rechtliche Einordnung eines freien Mitarbeitervertrages hinsichtlich der

    d) Ob die völlige Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung einer Nichtleistung gleichsteht und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu einem Schadenersatzanspruch führt, der dem Vergütungsanspruch entgegen gehalten werden kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2005 - 15 U 117/04, NJW-RR 2006, 1074-1076, zitiert nach juris, Rn. 7), oder ob der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (so OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2007 - 12 U 1433/04, NJW-RR 2007, 997-998, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06, OLGR 2008, 232-236,zitiert nach juris, Rn. 25), kann dahinstehen.
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