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   BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07   

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BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07 (https://dejure.org/2007,2733)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07 (https://dejure.org/2007,2733)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 (https://dejure.org/2007,2733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beratungshilfe für eine Beratung hinsichtlich der Abgabe einer Erklärung über Einkommensverhältnisse i.R.d. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Zuständigkeit der Fachgerichte für die Auslegung und Anwendung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; SGB I § 14
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1369
  • FamRZ 2007, 1963
  • Rpfleger 2007, 552
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Ein Instanzenzug ist von Verfassungs wegen nicht garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Soweit der Beschwerdeführer die Verletzung seines grundrechtsgleichen Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG rügt, ist dem Justizgewährleistungsanspruch durch die Möglichkeit der Anhörungsrüge zum iudex a quo nach § 29 a FGG in Verbindung mit § 5 BerHG genügt (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • AG Koblenz, 16.12.1996 - 18 UR II 477/96
    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Der vom Amtsgericht ausgesprochene Vorrang der Behördenauskunft lässt sich daher grundsätzlich einfachrechtlich gut vertretbar und damit frei von Willkür aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ableiten (vgl. AG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2005 - 3 UR II 406/94 -, Rpfleger 1995, S. 366; Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 18 UR II 447/96 -, Rpfleger 1997, S. 220; Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 18 UR II a 181/97 -, Rpfleger 1998, S. 206; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., 2004, § 1 BerHG Rn. 63, 75 ff.; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., 2005, Rn. 946).

    Schließlich durfte das Amtsgericht auch das vorgetragene Analphabetentum des Beschwerdeführers unberücksichtigt lassen, da die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe wie Schreib- oder Lesehilfe ist (vgl. AG Koblenz, Rpfleger 1997, S. 220 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 937; Schoreit/Dehn, a.a.O., § 1 BerHG Rn. 11).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, jenseits der Willkürgrenze erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine rechtliche Situation vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • AG Koblenz, 23.01.1995 - 3 UR II 406/94

    Beratungshilfe; Wohnraumbeschaffung; Übergangswohnheim

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Der vom Amtsgericht ausgesprochene Vorrang der Behördenauskunft lässt sich daher grundsätzlich einfachrechtlich gut vertretbar und damit frei von Willkür aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ableiten (vgl. AG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2005 - 3 UR II 406/94 -, Rpfleger 1995, S. 366; Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 18 UR II 447/96 -, Rpfleger 1997, S. 220; Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 18 UR II a 181/97 -, Rpfleger 1998, S. 206; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., 2004, § 1 BerHG Rn. 63, 75 ff.; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., 2005, Rn. 946).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier allenfalls dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ).
  • AG Koblenz, 15.12.1997 - 18 UR II a 181/97
    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Der vom Amtsgericht ausgesprochene Vorrang der Behördenauskunft lässt sich daher grundsätzlich einfachrechtlich gut vertretbar und damit frei von Willkür aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ableiten (vgl. AG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2005 - 3 UR II 406/94 -, Rpfleger 1995, S. 366; Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 18 UR II 447/96 -, Rpfleger 1997, S. 220; Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 18 UR II a 181/97 -, Rpfleger 1998, S. 206; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., 2004, § 1 BerHG Rn. 63, 75 ff.; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., 2005, Rn. 946).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
    Als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge kann die Bewilligung von Beratungshilfe daher allenfalls dann beansprucht werden, wenn ihr Einsatz sinnvoll ist (vgl. BVerfGE 9, 256 ).
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).

    Dieses Verfahrensstadium unterscheidet sich von einer erstmaligen Antragstellung oder einer bloßen Nachfrage bei der Behörde, die in der Regel als zumutbar angesehen werden kann (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, S. 1369).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Die Frage, ob aus den Verfassungsprinzipien, die den Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit tragen, eine Pflicht zur Angleichung der Stellung Unbemittelter an die Bemittelter auch für den außergerichtlichen Rechtsschutz hergeleitet werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. BVerfGE 88, 5 sowie BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Sowohl Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe sind Leistungen im Rahmen staatlicher Daseinsfürsorge (vgl. BVerfGE 9, 256 ; BVerfGE 35, 348 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, juris, Rn. 8; siehe zu dem damaligen Armenrecht auch BVerfGE 54, 251 : "Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege").

    Dem Justizgewährungsanspruch ist durch die Möglichkeit der Anhörungsrüge nach § 5 Satz 1 BerHG, § 44 FamFG genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 14.12.2011 - 1 BvR 2735/11

    Versagung von Beratungshilfe für Beantragung einer Erwerbsminderungsrente

    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit, die auch im außergerichtlichen Bereich Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfGK 15, 585 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369), beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).

    Als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge kann die Bewilligung von Beratungshilfe zudem nur dann beansprucht werden, wenn ihr Einsatz sinnvoll ist (vgl. BVerfGE 9, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).

    In diesem Verweis liegt angesichts der gemäß § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) bestehenden Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers keine von Verfassungs wegen unzulässige Benachteiligung des unbemittelten Bürgers gegenüber dem bemittelten, da auch ein bemittelter verständiger Bürger zunächst versuchen würde, die kostenfreie Beratung durch die zuständige Behörde in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGK 15, 585 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369 ).

    Der vom Amtsgericht angenommene Vorrang der Behördenauskunft ist auch aufgrund dieses Gesichtspunktes nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369 ).

  • BVerfG, 29.04.2015 - 1 BvR 1849/11

    Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidung

    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit, die auch im außergerichtlichen Bereich Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfGK 15, 585 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369), beruhen.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Er verkennt dabei, dass Beratungshilfe als staatliche Daseinsfürsorge nur beansprucht werden kann, wenn ihr Einsatz sinnvoll ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369 [1370]).
  • AG Essen, 29.05.2017 - 141 II 3309/16

    Beratungshilfe, Asylrecht, Asylsuchende

    Insbesondere solle die rechtliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz schon nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich vorhandene Lücken an rechtlicher Betreuung schließen, nicht aber bestehende Beratungsmöglichkeiten durch besonders sachkundige Stellen verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 12.6. 2007 - 1 BvR 1014/07).
  • LG Kleve, 07.03.2013 - 4 T 29/13

    Betreuung; Analphabet; Analphabetismus; geistige Behinderung

    Betreuungen sind nur einzurichten, wenn die Betroffenen anders ihre Angelegenheiten nicht besorgen können und kein Instrument einer allgemeinen Lebenshilfe, wie einer Schreib- und Lesehilfe (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369, 1370 zur Beratungshilfe).
  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 14.05.2008 - 70 II RB 1183/08
    Insbesondere solle die rechtliche Betreuung nach dem Beratungshilfegesetz schon nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich vorhandene Lücken an rechtlicher Betreuung schließen, nicht aber bestehende Beratungsmöglichkeiten durch besonders sachkundige Stellen verdrängen ( BVerfG NJW-RR 2007, 1369 [BVerfG 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07] f).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das im Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot ausdrücklich darauf abgestellt, dass der Verweis des Rechtssuchenden auf anderweitige Beratungsmöglichkeiten gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG dann verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn - so wie hier - eine Einzelfallabwägung vorgenommen wird ( BVerfG, NJW-RR 2007, 347 [BVerfG 04.09.2006 - 1 BvR 1911/06] f; NJW-RR 2007, 1369 [BVerfG 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07] f).

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Beschluss vom 27.06.2003 -2Z BRH 2/03- in juris; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 452; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2007, 1369).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

  • OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11

    Beratungshilfe: Anfechtbarkeit der Entscheidung des Amtsgerichts über die

  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10

    Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung zur Gewährung von Beratungshilfe

  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 15 Wx 25/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die

  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 13 Wx 10/10

    Beratungshilfe: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 146-IV-11
  • AG Verden, 23.10.2009 - 11 II 40/09

    Beratungshilfe zur Abwehr einer Forderung der Gebühreneinzugszentrale gegen einen

  • AG Zwickau, 29.04.2008 - 14 UR II 2417/07
  • AG Berlin-Lichtenberg, 14.01.2012 - 70a II 2282/11

    Beratungshilfe bei Beantragung durch einen Analphabeten

  • AG Sangerhausen, 16.06.2008 - 16 UR II 126/08

    D (A), Beratungshilfe, Zumutbarkeit, Ausländerbehörde, Beratung,

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