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   BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06   

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https://dejure.org/2007,1044
BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Invaliditätsleistung im Rahmen einer Unfallversicherung; Vorliegen einer durch den Unfall verursachten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit; ...

  • Judicialis

    AUB 95 § 7 I (1)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 95 § 7 I Nr. 1
    Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistung nach § 7 I Nr. 1 AUB 95

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 95 § 7 I (1)
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Anforderungen an ärztliche Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 977
  • MDR 2007, 1018
  • VersR 2007, 1114
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem Versicherer auch nicht innerhalb der Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 195/86 - VersR 1988, 286 unter 2 b; BGHZ aaO S. 177).

    Zugleich soll sie eine Ausgrenzung von Spätschäden ermöglichen, die in der Regel nur schwer abklärbar und überschaubar sind und die der Versicherer deshalb von der Deckung ausnehmen will (Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 aaO).

    Dem Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 (aaO) ist Entgegenstehendes nicht zu entnehmen.

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Sie wird überdies dem Maßstab des Transparenzgebotes gerecht (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; BGHZ 162, 210, 214 ff.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Daraus folgt: Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGHZ 130, 171, 178).
  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472 unter 1 c a.E.; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472 unter 1 c a.E.; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Es fehlt jedenfalls an der Anspruchsvoraussetzung (BGHZ 137, 174, 176) einer innerhalb weiterer drei Monate ärztlich festgestellten Invalidität.
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Die fristgebundene ärztliche Invaliditätsfeststellung muss die Schädigung sowie den Bereich, auf den sich diese auswirkt, ferner die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißen, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird und stattdessen den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungsverpflichtung erstrecken muss (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2007, IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 Rn. 10 ff.).

    a) Seine anderslautende Auffassung kann das Berufungsgericht nicht auf die Senatsentscheidung vom 7. März 2007 (IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 = r+s 2007, 255 Rn. 10 ff.) stützen.

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17

    Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber

    a) Inhaltlich sind an die Feststellung zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, aber solche, die dem Zweck der Regelung entsprechen, dem Versicherer Gelegenheit zu geben, seine Leistungspflicht zu prüfen und Spätschäden abzugrenzen (BGH, Urteil vom 7.3.2007 - IV ZR 137/06, juris Rn. 11; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. § 186 Rn. 5 f.).

    Daher muss die Erklärung in der Sache bestätigen, dass innerhalb der Jahresfrist ein bestimmter, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigender gesundheitlicher Dauerschaden eingetreten ist, der auf den Unfall ursächlich zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 aaO Rn. 12 ff.; Urteil vom 16.12.1987 - IVa ZR 195/86, juris Rn. 18).

    Unzureichend ist die bloße Darstellung der erhobenen Befunde und Diagnosen, wenn hierin keine wertende Prognose einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit enthalten ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 aaO Rn. 14; OLG Saarbrücken, VersR 2008, 199; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 800 Ziff. 2 Rn. 13; Rixecker aaO Rn. 7; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. AUB, Ziff. 2.1 Rn. 99 f.).

    Eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht (fristgerecht) ärztlich festgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 - IV ZR 137/06, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Diese fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, durch die im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen, wenn der Versicherungsnehmer an der Einhaltung der Frist schuldlos ist oder die Invalidität nicht rechtzeitig erkennbar und ärztlich feststellbar gewesen ist (BGH VersR 2007, 1114, 1115.2006, 352.2005, 639.1998, 175, 176.1995, 1179, 1180.1988, 286, 287.1978 1036, 1037. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004 - 8 U 130/03 , VersR 2004, 1258).

    Der ärztlichen Feststellung muss sich also die angenommene Ursache und die Art ihrer dauerhaften Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherten entnehmen lassen (BGH VersR 2007, 1114).

    Nur die dort beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden können Grundlage eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (BGH VersR 2007, 1114).

    So hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung erneut darauf abgestellt, die - ausdrücklich so genannte - "Invaliditätsbescheinigung" solle zum einen dem Versicherer Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen (VersR 2007, 1114, 1115).

    Sind sie dort nicht aufgeführt, so kann hierauf ein Anspruch nicht gestützt werden (VersR 2007, 1114: nicht genannte Depression bei lediglich aufgeführter Zephalgie, Gedächtnisstörung, Schmerzen in der linken Hüfte und in der Wirbelsäule).

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