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   OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06   

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https://dejure.org/2006,20140
OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06 (https://dejure.org/2006,20140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2006 - 10 W 74/06 (https://dejure.org/2006,20140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2006 - 10 W 74/06 (https://dejure.org/2006,20140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen einen angedrohten Rückbau einer Grundstückszufahrt bzw. eines Stellplatzes im Wege der Selbsthilfe: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach Antragsrücknahme; possessorischer Verfügungsanspruch des langjährigen mittelbaren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenseitige Aufhebung der Kosten bei Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Rechtshängigkeit; Eintritt der Rechtshängigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren mit Eingang des entsprechenden Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hechingen, 04.10.2002 - 3 O 66/02

    (Kostenentscheidung bei Rücknahme eines einstweiligen Verfügungsantrags vor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06
    Der Zweck des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO rechtfertigt es daher, diese Vorschrift auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. dazu auch LG Bonn, Urteil vom 31.08.2004 Az.: 11 O 85/04 und LG Hechingen, Urteil vom 04.10.2002, Az.: 3 O 66/02, recherchiert in Juris).
  • LG Bonn, 31.08.2004 - 11 O 85/04

    Einstweilige Verfügung, Rücknahme vor Erlass

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06
    Der Zweck des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO rechtfertigt es daher, diese Vorschrift auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. dazu auch LG Bonn, Urteil vom 31.08.2004 Az.: 11 O 85/04 und LG Hechingen, Urteil vom 04.10.2002, Az.: 3 O 66/02, recherchiert in Juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 W 92/11

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    cc) Zu Recht wird die Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auch im einstweiligen Verfügungsverfahren für anwendbar gehalten (KGR Berlin 2009, 514; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 527; OLGR Frankfurt 2006, 266; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 920 Rn. 13).
  • KG, 07.04.2009 - 9 W 96/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund eines nach Rechtshängigkeit eingetretenen erledigenden Ereignisses zurückgenommen, kommt eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu Gunsten des Antragstellers nicht in Betracht (Entgegen OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 527).

    Darüber hinaus besteht auch kein Anlass, die Regelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO - ungeachtet ihres eindeutigen und unmissverständlichen Wortlauts - auf die vorliegende Konstellation entsprechend anzuwenden (so aber OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 527, 528; Schuschke, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 935 Rn. 30; zu Recht ablehnend hingegen Baumbach/Hartmann, ZPO, 67 Aufl., § 920 Rn. 8. f. u. 18, § 921 Rn. 6; Musielak/Huber, ZPO, 6. Aufl., § 922 Rn. 10a).

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt - trotz der abweichenden Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2007, 527, 528) zum Anwendungsbereich von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO - nicht in Betracht, weil im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung der Instanzenzug gemäß § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO beschränkt ist.

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Es ist hier der im Beschluss vom 07.04.2009 geäußerten Ansicht des Kammergerichts (9. Zivilsenat, 9 W 96/08, veröffentlicht in MDR 2009, 765 ) zuzustimmen, wonach bei Eintritt des erledigenden Ereignisses nach Rechtshängigkeit des Verfügungsantrages es an der die analoge Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung rechtfertigenden planwidrigen Regelungslücke fehlt (anders OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2006, 10 W 74/06, veröffentlicht in NJW-RR 2007, 527).
  • LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist hier der Weg zu einer Entscheidung nach dieser Vorschrift eröffnet (vgl. a. OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 527).
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