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   OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07   

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https://dejure.org/2008,3225
OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07 (https://dejure.org/2008,3225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2008 - 21 U 3/07 (https://dejure.org/2008,3225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 21 U 3/07 (https://dejure.org/2008,3225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Architektenleistungen bzgl. des Umbaus eines Miethauses; Regelmäßige Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs bei Nichtabnahme der Leistung des Architekten und nicht endgültiger Verweigerung des Auftraggebers der Abnahme ...

  • Judicialis

    HOAI § 15 Leistungsphase 9; ; BGB § ... 195 a. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 a. F.; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 639 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 251 a Abs. 2; ; ZPO § 331 a; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsfrist bei sog. "hängen gebliebenem" Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Hängen gebliebener Architektenvertrag": Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Lph 9: Schadenersatzansprüche verjähren sehr spät

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Hängen gebliebener Architektenvertrag": Wann verjähren Schadensersatzansprüche? (IBR 2008, 284)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1053
  • BauR 2008, 1482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1971, 1840) steht dem nicht entgegen, da im dort zugrunde liegenden Fall sich die Parteien auf einen Verjährungsbeginn nach Beendigung der Arbeit des Architekten ausdrücklich geeinigt hatten (vgl. Kniffka in ZfB 1998, 113, 119, Fn.88).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07
    Wurde die Leistung des Architekten nicht abgenommen und hat der Auftraggeber die Abnahme der Architektenleistung nicht endgültig verweigert oder ist der Vertrag nicht anderweitig beendet worden, dann unterliegt der Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a. F. nach der Rechtsprechung des BGH der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren (BGH in BauR 2000, 128, zit. nach Juris, Rdnr.12; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rdnr. 2397; Kniffka/Koeble, aaO, Rdnr. 504 spricht von dem "hängen gebliebenen Vertrag").
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2004 - 22 U 121/03

    Pflichten des Architekten bei Sanierung eines 100 Jahre alten Hauses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07
    (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2005, 406, 408).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18

    Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

    Es wird jedoch vertreten, dass in diesen Fällen nicht die 5-jährige Frist gelten soll, sondern die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem Kenntnis vom Mangel vorliegt, §§ 195, 199 (vgl. MüKo aaO; Werner/Pastor aaO; ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2008, Az.: 21 U 3/07, jurion, Rn. 47, jedoch letztlich offen lassend und unter Bezugnahme auf die mittlerweile geänderte BGH-Rechtsprechung; A.A.: faktisch für 5-jährige Frist durch Konstruktion einer 5-jährigen Hemmung nach dem Rechtsgedanken des § 634a BGB: OLG Stuttgart, Urteil v. 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, jurion, insbes. Rn. 104, 123).
  • LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04

    Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist nicht einheitlich (OLG München, BauR 2009, 701: keine Verjährung vor Abnahme; OLG Hamm, IBR 2008, 284: Anwendung von §§ 195, 199 BGB).
  • LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08

    Bedeutung des Zeitpunkts der Kündigung des Bauherrn gegenüber dem Architekten und

    Denn von diesem Zeitpunkt an wird dem Architekten klar, dass sein Werk endgültig in dem Zustand verbleiben wird, den es im Zeitpunkt der Kündigung erreicht hat; das Architektenwerk kann von da an abschließend beurteilt werden (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 2401; ebf. OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2008, Az.: 21 U 3/07).
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