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   BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06   

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https://dejure.org/2008,3141
BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06 (https://dejure.org/2008,3141)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2008 - XII ZR 195/06 (https://dejure.org/2008,3141)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2008 - XII ZR 195/06 (https://dejure.org/2008,3141)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EWG-VO Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 3; ZusatzabgabenVO a.F. § 12 Abs. 2 - Milchquote
    Rückübertragung verpachteter flächenloser Milchquoten bei Altpachtverträgen auch an Verpächter möglich, der selber kein Milcherzeuger ist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines vor dem 1. April 2004 geschlossenen Pachtverhältnisses; Beurteilung der Zulässigkeit einer auf die Feststellung des Verzugs des Schuldners ...

  • Judicialis

    EWG-VO Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 3; ; ZusatzabgabenVO a.F. § 12 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1086
  • NVwZ-RR 2008, 614 (Ls.)
  • NZM 2008, 621
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Die Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines Pachtverhältnisses, das vor dem 1. April 2004 geschlossen worden ist, ist auch dann möglich, wenn er selbst zwar kein Milcherzeuger ist, aber die Milchreferenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH Urteil vom 7. Juni 2007 Otten C-278/06 Slg. 2007, I-4513 und Aufgabe von Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01 - Rdl. 2005, 82).

    Der Senat hat allerdings im Urteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01 - RdL 2005, 82 angenommen, dass einem Verpächter eine flächenlose Milch-Referenzmenge nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück übertragen werden kann, wenn er - wie hier - kein Milcherzeuger ist, sondern die Referenzmenge an der Milchquotenbörse veräußern will.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Die Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines Pachtverhältnisses, das vor dem 1. April 2004 geschlossen worden ist, ist auch dann möglich, wenn er selbst zwar kein Milcherzeuger ist, aber die Milchreferenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH Urteil vom 7. Juni 2007 Otten C-278/06 Slg. 2007, I-4513 und Aufgabe von Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01 - Rdl. 2005, 82).

    Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Mai 2006 - 3 C 32/05 - RdL 2006, 246) entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 dahin auszulegen ist, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sie aber in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle (Milchbörse) an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt (EuGH Urteil vom 7. Juni 2007, 0tten, C - 278/06, Slg. 2007, I-4513).

  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Damit war es nicht verpflichtet, auch noch den Beklagten anzuhören (vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2003 - III ZR 384/02 - NJW 2003, 3636).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Zwar kann bei entscheidungserheblichen Gesprächen unter vier Augen zwischen dem Zeugen einer Partei und der anderen Partei persönlich ohne Vorhandensein anderer Beweismittel der Grundsatz der Waffengleichheit gebieten, beide Gesprächspartner zu vernehmen oder zumindest gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (EGMR NJW 1995, 1413; BGH Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Bei der Vernehmung der Zeugin war der Beklagte anwesend und hätte die aus seiner Sicht gebotenen Fragen und Vorhalte an die Zeugin stellen können (vgl. BVerfG Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 2588/06 -).
  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Mai 2006 - 3 C 32/05 - RdL 2006, 246) entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 dahin auszulegen ist, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sie aber in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle (Milchbörse) an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt (EuGH Urteil vom 7. Juni 2007, 0tten, C - 278/06, Slg. 2007, I-4513).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Zwar kann bei entscheidungserheblichen Gesprächen unter vier Augen zwischen dem Zeugen einer Partei und der anderen Partei persönlich ohne Vorhandensein anderer Beweismittel der Grundsatz der Waffengleichheit gebieten, beide Gesprächspartner zu vernehmen oder zumindest gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (EGMR NJW 1995, 1413; BGH Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Der Verzug des Schuldners ist jedoch kein Rechtsverhältnis (Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - NJW 2000, 2280).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06
    Der Senat hat dieses Ergebnis aus Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 und dem dazu ergangenen Urteil des EuGH vom 20. Juni 2002, Thomsen (C 401/99 Slg. 2002, I 5775 Rdn. 41 ff.) abgeleitet.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) erfordern, dass einer Partei, die für ein Vier-Augen-Gespräch - anders als die Gegenpartei - keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen; zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (Senat, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06 - NJW-RR 2007, 1690, 1691 Rn. 10 sowie Beschlüsse vom 25. September 2003 - III ZR 384/02 - NJW 2003, 3636 und vom 30. September 2004 - III ZR 369/03 - BeckRS 2004, 09779; BGH, Urteile vom 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 - NJW 1998, 306 f; vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363, 364; vom 19. Dezember 2002 aaO; vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 - NJW-RR 2006, 61, 63 und vom 23. April 2008 - XII ZR 195/06 - NJW-RR 2008, 1086, 1087 Rn. 13; BVerfG, NJW 2001, 2531 f; NJW 2008, 2170 f; EGMR, NJW 1995, 1413 f).

    Dass er dem Kläger als dessen Sohn nahe steht, rechtfertigt es nicht ohne weiteres, das Gespräch als ein zwischen den Parteien geführtes "Vier-Augen-Gespräch" einzuordnen (s. auch BGH, Urteil vom 23. April 2008 aaO; für den Fall des Gesprächs zwischen einer Prozesspartei und einem "außenstehenden" bzw. "nicht ausschließlich im Lager" der gegnerischen Partei stehenden Zeugen s. BGHZ 150, 334, 341 ff und Senatsbeschluss vom 30. September 2004 aaO).

    Abgesehen davon ist den Belangen der in Beweisnot geratenen Partei zureichend Genüge getan, wenn diese bei oder nach der Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) vor Gericht persönlich anwesend war und daher die Möglichkeit hatte, ihre Darstellung vom Verlauf des Gesprächs durch eine Wortmeldung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO persönlich vorzutragen oder den Zeugen zu befragen (Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 aaO und vom 30. September 2004 aaO; BGH, Urteil vom 23. April 2008 aaO; BVerfG, NJW 2008, 2170, 2171).

  • OLG Köln, 12.05.2016 - 24 U 129/15

    Pflichten des Anlageberaters

    Dieser war bei der erstinstanzlichen Beweisaufnahme persönlich zugegen und hätte deshalb seine Sicht der Dinge einbringen können (BVerfG NJW 2008, 2170, 2171 Rn. 16; BGH NJW-RR 2008, 1086, 1087 Rn. 13).
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