Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.07.2008 - 4 UF 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5459
OLG Bremen, 01.07.2008 - 4 UF 39/08 (https://dejure.org/2008,5459)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2008 - 4 UF 39/08 (https://dejure.org/2008,5459)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 4 UF 39/08 (https://dejure.org/2008,5459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 1687 Abs. 1 Nr. 3 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsfähigkeit der Eltern über die Abholung Kindes von einem Kindergarten, Hort oder einer Schule; Abholung eines Kindes vom Kindergarten, Hort oder der Schule als eine Angelegenheit des täglichen Lebens; Notwendigkeit einer gemeinsamen sorgerechtlichen ...

  • fr-blog.com

    Kindergartenabholung ist Alltags-Entscheidung

  • fr-blog.com

    Kindergartenabholung ist Alltagsentscheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3
    Entscheidungsbefugnisse des rechtmäßig betreuenden Elternteils bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mutter kann entscheiden wer das Kind abholt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer entscheidet, wer das Kind von der KiTa abholt ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1534
  • FamRZ 2009, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2020 - 13 UF 125/19

    Verbindlichkeit einer Absprache zum väterlichen Umgangsbeginn

    Die hier zwischen den beteiligten Eltern streitige Frage der Betreuung des Kindes nach Umgangsbeginn liegt in der Alleinentscheidungsbefugnis des rechtmäßig betreuenden Elternteils (OLG Bremen, FamRZ 2009, 355, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 10.482

    Prozesskostenhilfe; Anträge auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel

    Der Kläger verkennt insoweit, dass die Preisgabe von Sozialdaten durch Einsichtnahme in Jugendamtsakten nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (so auch VG Schleswig-Holstein vom 11.5.2009 JAmt 2009, 150), die hier nicht vorliegen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24085
OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Streit getrennt lebender Eltern über die Anmeldung des Erstwohnsitzes für ein minderjähriges Kind; Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Streit der getrennt lebenden Eltern über die Anmeldung des Erstwohnsitzes für den Sohn und Zahlung von Barunterhalt für das Kind; Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht dauerhaft getrennt lebender Eltern für ihr minderjähriges Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1534
  • FamRZ 2008, 1103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93

    Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche

    Auszug aus OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07
    Sind sie sich darüber einig, dass das Kind auf Dauer bei einem Elternteil bleiben soll, hat das Kind nur bei diesem seinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1994, 322).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07
    Um diese strengen Voraussetzungen der §§ 1666 ff. nicht auszuhöhlen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des § 1628 eng zu fassen (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 38.14

    Gesetzliche Prozessstandschaft; Melderegister; melderechtlicher

    Auch wenn sie dazu wie im vorliegenden Fall dauerhaft nicht in der Lage sind, scheidet die Anrufung des Familiengerichts nach § 1628 Satz 1 BGB aus, weil die Bestimmung seiner Hauptwohnung nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind ist (OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 - NJW-RR 2008, 1534).
  • OLG Hamburg, 13.07.2011 - 12 UF 80/11

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer Reise

    Würde sie, solange die Eltern sich nicht einigen können, unentschieden bleiben, stünde dem anderen Elternteil, hier dem Vater, eine Art Vetorecht zu (OLG München, FamRZ 2008, 1103) mit der Folge, dass die Reise zu unterbleiben hätte.
  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 13 WF 19/20

    Verfahrenskostenhilfe: Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussicht nach

    Nach einhelliger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt die melderechtliche Verlegung des Hauptwohnsitzes mangels konkreter Auswirkungen auf das Kindeswohl nicht in den eng zu fassender Anwendungsbereich des § 1628 BGB (vgl. OLG München FamRZ 2008, 1103; BVerwG FamRZ 2016, 44; OLG Koblenz FamRZ 2019, 1696).

    Nach einhelliger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt die melderechtliche Verlegung des Hauptwohnsitzes mangels konkreter Auswirkungen auf das Kindeswohl nicht in den eng zu fassender Anwendungsbereich des § 1628 BGB (vgl. OLG München FamRZ 2008, 1103; BVerwG FamRZ 2016, 44; OLG Koblenz FamRZ 2019, 1696).

  • OLG Brandenburg, 08.10.2018 - 10 UF 105/18

    Elterliche Sorge getrenntlebender Eltern: Übertragung der Entscheidung über die

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass sich die Eltern bei einem solchen Streit auch über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einig sind, weshalb vorrangig ein Verfahren betreffend die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß § 1671 BGB zu wählen sei (vergleiche BVerwG, NJW 2016, 99 Rn. 24 OLG München, NJW-RR 2008, 1534; a. A. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, 2015, § 1628 BGB Rn. 29 vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 4.5.2011 - OVG 5 N 3.11, BeckRS 2011, 52800).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 270.14

    Melderegister; paritätischen Wechselmodell bei getrenntlebenden Eltern;

    Auch wenn sie dazu dauerhaft nicht in der Lage sind, scheidet die Anrufung des Familiengerichts nach § 1628 Satz 1 BGB aus, weil die Bestimmung seiner Hauptwohnung nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 -, juris Rn. 11 ff.).
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