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   OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07   

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OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07 (https://dejure.org/2008,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2008 - 16 U 82/07 (https://dejure.org/2008,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 16 U 82/07 (https://dejure.org/2008,3182)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung eines Reisepreises wegen ausgefallener oder eingeschränkter bzw. unter Abänderung durchgeführter Programmpunkte; Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Reiseleistungen einer Kreuzfahrt unter Auslegung der Pauschalreiserichtlinie der europäischen ...

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungskriterien für den Umfang eines Minderungsrechts i.R.e. Reisevertrags wegen der Nichtdurchführung vereinbarter Reiseleistungen; Anwendbarkeit der Erheblichkeitsschwelle i.S.d. § 651f Abs. 2 BGB vor dem Hintergrund des "Leitner-Urteils" des EuGH; Gewährung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch von Reisenden bei Unmöglichkeit des Anbietens der im Katalog beschriebenen Leistungen aufgrund eines Kalkulationsfehlers der Reederei hinsichtlich der Geschwindigkeit des Schiffes; Anspruch auf Minderung bei Unmöglichkeit des Anbietens der im Katalog ...

  • reise-recht-wiki.de

    Bemessung der Minderung bei Wegfall von besonderen Ausflügen bei Kreuzfahrt

  • Judicialis

    BGB § 651c; ; BGB § 651d; ; BGB § 651f; ; BGB § 651f Abs. 2; ; BGB § 638 Abs. 3; ; BGB § 638 Abs. 3 S. 2 n. F.; ; BGB § 638 Abs. 4

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wegfall einzelner "Highlights" einer Kreuzfahrt / Minderung / Erhebliche Beeinträchtigung der Reise / Entschädigung entgangener Urlaubszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Reisepreises wegen Wegfalls einzelner Leistungen bei einer Kreuzfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt von der Arktis zur Antarktis - wenn Leistungen wegfallen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreuzfahrt ohne "Highlights" - Kunden können Reisepreis mindern, wenn ein Teil des Angebots entfällt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 02.06.2009)

    Kreuzfahrten - Geld zurück für gestrichene Landgänge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1588
  • MDR 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 U 42/99

    Lärm als Reisemangel

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine für den Anspruch erforderliche erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Regelfall erst dann angenommen werden, wenn der Gesamtwert der Reise um mehr als 50 % gemindert ist (OLG Köln NJW-RR 2000, 1439).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07
    Dies folgt schon daraus, dass es bei der Bemessung der Minderung - wie bereits das Landgericht zu Recht ausgeführt hat - nach zutreffender Auffassung grundsätzlich auf die Reise als Gesamtheit ankommt, also darauf, inwieweit das mit der Reise verbundene Urlaubserlebnis bzw. der Nutzen der Reise beeinträchtigt ist (BGH NJW 2000, 1188 [1191]: vgl. weiter MünchKom/Tonner, BGB, 4. Auflage, § 651c Rdn. 22, § 651d Rdn. 15 u. Staudinger/Eckert, BGB, Neubearb. 2003, § 651d Rdn. 37 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Celle, 26.09.2002 - 11 U 337/01

    Minderungsquote des Reisepreises; Abweichung von der ausgeschriebenen Route bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07
    Es hat daher einer Gewichtung unter wertender Betrachtung der einzelnen Programmpunkte und nicht lediglich eine Addition einzelner Tabellenwerte zu erfolgen (OLG Celle NJW-RR 2003, 200).
  • EuGH, 12.03.2002 - C-168/00

    WIRD EIN PAUSCHALREISEVERTRAG MANGELHAFT ERFÜLLT, SO HAT DER BETROFFENE REISENDE

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07
    Ein gänzlicher Verzicht auf die Erheblichkeitsschwelle, wie er unter Bezugnahme auf das "Leitner-Urteil" des EuGH (NJW 2002, 1255) teilweise gefordert wird, weil § 651f Abs. 2 BGB insoweit europarechtswidrig und damit nicht anwendbar sei (z. B. wohl MünchKom/Tonner, § 651f Rdn. 53), ist nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Eine Gesamtbetrachtung der Reise, in die die ausgefallenen oder mangelhaft erbrachten Einzelleistungen einbezogen sind, kann die einzelnen Elemente der Reise gewichten und in ihrer Bedeutung für den Erholungswert oder die geographischen und kulturellen Eindrücke, die dem Reisenden nach der Reisebeschreibung vermittelt werden sollten, bewerten (so auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 200; OLG Köln, NJW-RR 2008, 1588).
  • LG Bonn, 13.03.2009 - 10 O 17/09

    Kreuzfahrt / Beschädigung des Schiffs / Wegfall eines "Highlights" der Reise /

    Ein Fehler liegt auch vor bei einer erheblichen Routenabweichung einer Trekking- oder Expeditionsreise gegenüber dem Prospekt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.01.1984 - 10 U 7/83 - VersR 1985, 1073; vgl. auch OLG Köln, Urteil v. 14.07.2008 - 16 U 82/07 - RRa 2008, 222 f.; Palandt/ Sprau, BGB, 68. Aufl., 2009, § 651 c Rn. 3a).

    In einem solchen Falle hat hinsichtlich der Schätzung der Minderungsquote vielmehr eine Gewichtung unter wertender Betrachtung der einzelnen Programmpunkte und nicht lediglich eine Addition einzelner Tabellenwerte zu erfolgen (OLG Köln, Urteil v. 14.07.2008 - 16 U 82/07 - RRa 2008, 222 f.; OLG Celle, Urteil v. 26.09.2002 - 11 U 337/01 - NJW-RR 2003, 200) Dies folgt schon daraus, dass es bei der Bemessung der Minderung grundsätzlich auf die Reise als Gesamtheit ankommt, also darauf, inwieweit das mit der Reise verbundene Urlaubserlebnis bzw. der Nutzen der Reise beeinträchtigt ist (BGH, Urteil v. 14.12.1999 - X ZR 122/97 - NJW 2000, 1188, 1191; OLG Köln, Urteil v. 14.07.2008 - 16 U 82/07 - RRa 2008, 222 f.).

  • AG München, 26.01.2011 - 171 C 25962/10

    Umzug im Urlaub...

    Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass von der wohl noch überwiegenden Zahl der Gerichte die Auffassung vertreten wird, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Regelfall erst angenommen werden kann, wenn der Gesamtwert der Reise um mehr als 50 % gemindert ist (vgl. statt vieler OLG Köln, 16 U 82/07, LG Frankfurt, 2/24 S 139/07, beide veröffentlicht in Juris).
  • OLG Bremen, 24.01.2011 - 3 U 13/10
    Ein Anspruch wegen vertaner Urlaubszeit gemäß § 651 f Abs. 2 BGB komme schon deshalb nicht in Betracht, weil der Gesamtwert der Reise nicht um mehr als 50% gemindert sei, was nach der Rechtsprechung des OLG Köln, dem die Kammer sich anschließe (OLG Köln, NJW-RR 2008, 1588, Rz. 24 m. w. Nachw.), erforderlich sei.

    Das OLG Köln (Urteil vom 14.07.2008, NJW-RR 2008, 1588 unter Bezugnahme auf OLG Celle, NJW-RR 2003, 200) hat dazu überzeugend ausgeführt, dass bei einer Kreuzfahrt, zudem einer solchen mit einer besonderen Ausrichtung, eine wertende Betrachtung der einzelnen Programmpunkte und des insgesamt mit der Reise verbundenen Urlaubserlebnisses zu erfolgen habe.

    Diskutiert werden Werte zwischen 30% und 50% (vgl. Führmann, a. a. O., RN 412 ff m. w. N. und OLG Köln, NJW-RR 2008, 1588).

  • AG Bremen, 26.01.2016 - 5 C 188/16

    Kreuzfahrt - Reisepreisminderung bei Vereinbarung eines bestimmten

    Weil eine Kreuzfahrt regelmäßig eine besondere Prägung aufweist, die wesentlich durch die touristischen Schwerpunkte, insbesondere durch die Landgänge, bestimmt wird und weil einzelne Teile des Reiseprogramms eine unterschiedliche Gewichtung haben können, ist bei der Minderungsquote eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die sich am Gesamtpreis zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2013 - X ZR 15/11 - Juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2008 - 16 U 82/07).
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 7 O 1674/08
    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln, der sich die Kammer anschließt, kann eine für den Anspruch erforderliche erhebliche Beeinträchtigung der Reise in der Regel erst dann angenommen werden, wenn der Gesamtwert der Reise um mehr als 50% gemindert ist (OLG Köln, NJW-RR 2008, 1588, Rz. 24 m. w. Nachw.).
  • LG Berlin, 28.01.2010 - 86 S 14/10

    Pauschalreisevertrag: Schadenersatzanspruchs wegen vertaner Urlaubszeit

    Die Erheblichkeitsschwelle des § 651f BGB stellt eine derartige Umschreibung der Anspruchsvoraussetzungen dar (so zutreffend OLG Köln Urteil vom 14.7.2008 zum Aktenzeichen 16 U 82/07 und Führich Reiserecht 5. Auflage Rz. 409).
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