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   OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07   

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https://dejure.org/2008,2931
OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07 (https://dejure.org/2008,2931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2008 - 1 U 97/07 (https://dejure.org/2008,2931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 1 U 97/07 (https://dejure.org/2008,2931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Kein Mangel bei Kraftstoffmehrverbrauch gegenüber Technischem Datenblatt

  • openjur.de

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen und Durchführung einer richtlinienkonformen Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs; Anforderungen an Darstellung der Verbrauchswerte in einem Technischen Daten-Blatt; Folgen eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Neuwagenverkäufers wegen Unterlassung eines Hinweises auf die Besonderheiten des nach der EG-Richtlinie ermittelten Kraftstoffverbrauchs und die Unterschiede zum Kraftstoffverbrauch in der täglichen Praxis; Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs eines ...

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 434; ; PKW-EnVKV

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 433; BGB § 434
    Kein Sachmangel bei Abweichung des Kraftstoffverbrauchs in der Fahrpraxis von dem vertraglich zugrunde gelegten Kraftstoffverbrauch nach der Richtlinie 1999/100/EG

  • RA Kotz

    Neuwagenkauf - Rücktritt aufgrund erhöhten Kraftstoffverbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmangel wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch - Zur Verbindlichkeit der Verbrauchsangaben nach Richtlinie 1999/100/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    NW-Handel - Kein Rücktritt vom Kauf wegen höheren Spritverbrauchs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angaben zum Kraftstoffverbrauch - nicht in der normalen Fahrpraxis zu erreichen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bedeutung der Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführung des Kfz-Käufers? - Angaben im Technischen Datenblatt zum Benzinverbrauch sind kein verbindlicher Maßstab für die Fahrpraxis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Spritverbrauchklage abgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1735
  • NZV 2008, 414
  • VersR 2009, 1638
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07
    Dem Kläger als Erklärungsempfänger war damit jedenfalls erkennbar, dass die Herstellerangaben auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhen und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu BGHZ 136, 94 ff).
  • OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86

    Benzinverbrauch; Eigenschaft; Kraftfahrzeug; Nachbesserung; Verbrauchswert;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07
    Das umfasst die der Sache anhaftenden Eigenschaften wie zum Beispiel Motorkraft, Höchstgeschwindigkeit oder Energie- bzw. Kraftstoffverbrauch (z.B. OLG München NJW 1987, 3012; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87 ff zum alten Kaufrecht).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1983 - 7 U 94/82

    Mangel; Fehler; Abweichen; Benzinverbrauch; Werksangaben; Wandelung; Minderung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07
    Das umfasst die der Sache anhaftenden Eigenschaften wie zum Beispiel Motorkraft, Höchstgeschwindigkeit oder Energie- bzw. Kraftstoffverbrauch (z.B. OLG München NJW 1987, 3012; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87 ff zum alten Kaufrecht).
  • LG Braunschweig, 27.09.2016 - 7 O 585/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung hinsichtlich der

    Der Kraftstoffverbrauch wird dabei über die Ermittlung der Abgasemissionen errechnet, die wiederum in einem genormten und eng definierten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand erfolgt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.2008 - 1 U 97/07).
  • OLG Köln, 20.02.2013 - 13 U 162/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug wegen häufiger Entladung

    Das kann auch konkludent geschehen und wird insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Fachmann handelt, der die geäußerten Vorstellungen des Käufers von bestimmten Eigenschaften und Umständen widerspruchslos stehen lässt (BGH NJW 2009, 2807; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1735; Münchener Kommentar /Westermann, a. a. O., Rdn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 1 U 238/07

    Windgeräusche und erhöhter Kraftstoffverbrauch als Mängel eines Neuwagens

    Dieses Messverfahren hat auch der Sachverständige S. im konkreten Fall zugrunde gelegt, was methodisch der allein richtige Prüfweg ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2008, 1 U 97/07, Verkehrsrecht Aktuell 2008, 128 = NJW-Spezial 2008, 458 = BeckRS 2008, 07903).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11

    Mangel eines Kraftfahrzeugs im Hinblick auf erhöhten Kraftstoffverbrauch und

    Die Herstellerangaben, die auf der vorgenannten EG-Richtlinie aufbauen, sind nicht am alltäglichen Betrieb, sondern ihrerseits nur an EG-Richtlinien zu messen (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 414; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 U 1487/09, BeckRS 2011, 00451; Reinking/Eggert, aaO, Rn. 306).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 5 U 70/12

    Neuwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung zu den Verbrauchswerten

    Zwar muss er damit rechnen, dass der tatsächliche Verbrauch erheblich höher liegt, das Messverfahren ermöglicht aber den Vergleich verschiedener Fahrzeugmodelle auf objektivierter Basis (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 414).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 2 U 193/13

    Neuwagenkauf: "Sägezahnbildung" bei frontangetriebenen Kraftfahrzeugen als

    Dabei ist der Begriff der Beschaffenheit mit dem tatsächlichen Zustand der Sache gleichzusetzen, womit alle der Sache anhaftenden Eigenschaften erfasst werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1735, 1736; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 434 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10

    Pkw-Kauf: Keine Rückabwicklung wegen Kraftstoffmehrverbrauch

    Damit war - auch für den Kläger als Erklärungsempfänger - erkennbar, dass die Herstellerangaben vielmehr auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhten und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu allgemein BGHZ 136, 94 ff.; OLG Hamm, Urteil v. 9.6.2011 - Az.: 28 U 12/11-; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008,S. 1735).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13

    Neuwagenkauf: Gestörter Fernsehempfang als Mangel; Rücktrittsrecht

    Dabei ist der Begriff der Beschaffenheit mit dem tatsächlichen Zustand der Sache gleichzusetzen, womit alle der Sache anhaftenden Eigenschaften erfasst werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1735, 1736; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 434 Rn. 10).
  • LG Offenburg, 14.05.2021 - 4 O 159/17

    Diesel-Abgasskandal: Nutzungsentschädigung bei einem Leasingvertrag über ein Kfz

    Es kommt also nicht darauf an, ob das Fahrzeug im täglichen Gebrauch einen höheren Kraftstoffverbrauch hat als in der EG-Übereinstimmungserklärung angegeben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2008 - 1 U 97/07 -, Rn. 35 - 40, juris).
  • OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1487/09

    Gewährleistung hinsichtlich der Mindestreichweite eines installierten Gastanks in

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass die Zeugin S, aufgrund der Herstellerangaben nur den sich nach der maßgeblichen EG-Richtlinie errechnenden Durchschnittsverbrauch zugrunde gelegt hat, der mit dem tatsächlichen Durchschnittsverbrauch, der auch von der Fahrweise des jeweiligen Fahrers abhängt, nicht übereinstimmen muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2008 - 1 U 97/07 - NJW-RR 2008, 1735 = VersR 2009, 1638 ).
  • LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
  • OLG München, 11.01.2021 - 23 U 3551/20
  • LG Offenburg, 11.12.2021 - 3 O 61/20

    Beschaffenheitsvereinbarung: Verbrauchswerte in einer Blatt-Information über

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