Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.08.2007

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06   

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https://dejure.org/2007,21715
VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06 (https://dejure.org/2007,21715)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2007 - 21-VI-06 (https://dejure.org/2007,21715)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 21-VI-06 (https://dejure.org/2007,21715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 370
  • FamRZ 2007, 1261
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht, das - wie hier die Bestimmungen über die Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 98, 102 StPO - wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann, beschränkt sich die Überprüfung darauf, ob das Gericht willkürlich im Sinn des Art. 118 Abs. 1 BV gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; VerfGH 14.6.2004 = VerfGH 57, 56/59; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht schon dann verletzt, wenn das Gericht zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung gekommen ist (vgl. VerfGH vom 7.10.1971 - Vf. 27-VI-71 - juris; vom 12.12.1975 - Vf. 33-VI-73 - juris; vgl. auch VerfGH vom 10.1.2006 - Vf. 34-VI-04 - juris Rn. 46; vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23; vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 - juris Rn. 52 jeweils zu Art. 91 Abs. 1 BV; BVerfG vom 10.5.2002 - 1 BvR 1685/01 - juris Rn. 17 zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs kommt - unter dem Gesichtspunkt der unzureichenden Berücksichtigung von Beteiligtenvorbringen - allenfalls bei Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags in Betracht, wenn das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 14/23; VerfGH vom 27.1.2016 VerfGHE 69, 24 Rn. 26 m. w. N.; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 35; vgl. auch BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143 f.; vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 2.2.2010).

    Die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind deshalb nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH 60, 14/23 f.).

    Art. 91 Abs. 1 BV räumt jedoch keinen Anspruch darauf ein, dass sich das Gericht der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung anschließt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 60, 14/23 f.).

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    d) Von dieser Rechtsprechung ist der Verfassungsgerichtshof auch nicht etwa dadurch abgerückt, dass er in späteren Entscheidungen - abweichend von der oben zu III. 1. b) wiedergegebenen engeren Formulierung - ausgeführt hat, er prüfe in verfahrensrechtlicher Hinsicht, ob ein "Grundrecht" der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (vgl. etwa VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/21; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531; VerfGH vom 29.5.2012).
  • VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10

    Herausgabe von Krankenunterlagen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 19.7.2010).
  • VerfGH Bayern, 22.03.2012 - 50-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer mietrechtlichen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) oder das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531).

    Nur dann, wenn die auf Art. 118 Abs. 1 BV gestützte Rüge begründet wäre, könnten daneben auch andere verfassungsmäßige Rechte der Bayerischen Verfassung, wie das Eigentumsgrundrecht, durch die angegriffenen Entscheidungen verletzt sein (VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/28 f.).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    Die Geschäftsverteilung muss durch objektive, klare, allgemeine Regelungen erfolgen, die ohne Ansehen der Person und des einzelnen Falls getroffen werden (BVerfG, Beschluss des Plenums vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322 [328 f.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - Vf. 21-VI-06 - juris).

    der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes begründen nur dann eine Verletzung des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 20-IV-99; Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - Vf. 21-VI-06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.]; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990, NJW 1991, 1370; Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698; Beschluss vom 15. September 1987 - 9 CB 270/86 - juris).

  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Eine Verletzung dieser Grundrechte der Bayerischen Verfassung kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die angegriffenen Entscheidungen auf der Grundlage höherrangigen Bundesrechts ergangen sind und materiell-rechtlicher Prüfungsmaßstab deshalb das Willkürverbot ist (VerfGH vom 7.11.1997 = VerfGH 50, 219/223 f.; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/44; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/28 f.).
  • VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung des

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2009 - 41-VI-08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu

  • VerfGH Bayern, 13.05.2013 - 8-VI-12

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu Werklohnanspruch

  • VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer Titelherausgabeklage

  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • VerfGH Bayern, 02.09.2009 - 30-VI-09

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

  • VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 118 Abs 1 S 1 Verf BY und des

  • VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

  • VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14

    Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

  • VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09

    Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche

  • VerfGH Bayern, 15.07.2008 - 91-VI-07

    Entschädigung für vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VerfGH Bayern, 14.09.2012 - 29-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Berechnung von

  • VerfGH Bayern, 17.07.2008 - 98-VI-07

    Heilbehandlung durch nahen Angehörigen des Beihilfeberechtigten

  • VerfGH Bayern, 27.10.2011 - 138-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im

  • VerfGH Bayern, 17.08.2021 - 84-VI-20

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren

  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12

    Wegen Überraschungsentscheidung begründete Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

  • VerfGH Bayern, 05.12.2011 - 30-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Erstattung von nach Tarifwechsel ungültig

  • VerfGH Bayern, 11.08.2010 - 149-VI-09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Mietrechtsstreit

  • VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einem Amtshaftungsanspruch

  • VerfGH Bayern, 01.06.2012 - 102-VI-11

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 02.02.2010 - 93-VI-08

    Kindeswohlgefährdende Herausnahmeabsicht und Entzug des Sorgerechts zur Regelung

  • VerfGH Bayern, 17.05.2013 - 5-VI-12

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Immobilienkaufvertrag

  • VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 20.03.2013 - 111-VI-11

    Zur Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank

  • VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen über die Ablehnung eines

  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 27-VI-09
  • VerfGH Bayern, 17.10.2008 - 84-VI-07

    Beseitigung von Hindernissen zur Ermöglichung eines Notwegs

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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3562
BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Hierfür genügt es aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist; Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 9.7.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Hierfür genügt es aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist; Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 9.7.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

    Es genügt aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist (BGH , Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72 f.; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 341; Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202; Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12 f.; Beschluss vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 6).
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde sind die Landesregierungen nicht nur auf der Ebene der Landgerichte, sondern auch auf der Ebene der Oberlandesgerichte zur Regelung einer Zuständigkeitskonzentration für energiewirtschaftsrechtliche Streitigkeiten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 EnWG ermächtigt; dies ergibt sich aus § 106 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 1 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Willkür liegt aber dann vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15 , NJW-RR 2015, 1016 = MDR 2015, 908 Rz. 9; Beschluss v. 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 , NJW-RR 2013, 764 Rz. 7; Beschluss v. 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 , NJW-RR 2008, 1309 Rz. 6; Beschluss v. 20. August 2007 - X ARZ 247/07 , NJW-RR 2008, 370 = WuW/E DE-R 2093 Rz. 6; Beschluss v. 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05 , NJW 2006, 847 Rz. 12; Beschluss v. 10. September 2002 - X ARZ 217/02 , NJW 2002, 3634 [3635] [unter II.2.c)]; Beschluss v. 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 , BGHZ 102, 338 = NJW 1988, 1794 [1795] [unter II.2.c)], Rz. 12 bei juris; OLG Hamm, Beschluss v. 14. Mai 2014 - I-32 Sa 32/14 , MDR 2014, 1106 Rz. 15 bei juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16. Dezember 2010 - 11 AR 3/10 , WuW/E DE-R 3229 Rz. 17 bei juris; Senat, Beschluss v. 13. Dezember 2010 - VI-W (Kart) 8/10 , Rz. 21 bei juris, alle m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.10.2010 - 13 AR 5/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat; Bestimmung des

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Tz. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 281, Rdn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris Tz. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 17a m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2007 - X ARZ 336/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Der Bundesgerichtshof ist zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (Sen.Beschl. v. 20.8.2007 - X ARZ 247/07).
  • BGH, 06.11.2007 - X ARZ 335/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Der Bundesgerichtshof ist zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (Sen.Beschl. v. 20.8.2007 - X ARZ 247/07).
  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a. a. O., Rn. 17 a m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10

    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen

    Jedoch besteht aus rechtsstaatlichen Gründen ausnahmsweise dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20.08.2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27.05.2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17a m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10

    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen;

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17 a m.w.N.).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW-RR 2008, 370 m.N.).
  • OLG München, 12.03.2009 - 23 U 4606/08

    Gasversorgung: Preisanpassung bei einem Sondervertragskunden

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