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   LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06   

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https://dejure.org/2007,15107
LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06 (https://dejure.org/2007,15107)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2007 - 324 O 858/06 (https://dejure.org/2007,15107)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2007 - 324 O 858/06 (https://dejure.org/2007,15107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungspflicht des Kunden und Rücktrittsrecht des Veranstalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung über die Zahlung des vollständigen Reisepreises spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei Ungewissheit zu diesem Zeitpunkt über die endgültige Durchführung der Reise; Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken des Reisevertragsrechts; ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Reisevertragsklausel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06
    Zur Schließung dieser Regelungslücke ist sowohl auf die Normen des allgemeinen Werkvertragsrechts als auch auf die Grundsätze des allgemeinen Schuldrechts zurückzugreifen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.03.1987, NJW 1987, 1931, 1933).

    In jedem Fall bedarf es einer Lösung, die dem Zug-um-Zug-Prinzip wegen dessen bedeutenden Gerechtigkeitsgehalts zeitlich und wertmäßig möglichst nahe kommt (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 12.03.1987, NJW 1987, 1931, 1933).

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06
    Auch nach Einführung des § 651k BGB darf durch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Vergütungsrisiko nicht ohne Rücksicht darauf, ob der Reiseveranstalter aus anderen Gründen als seiner Zahlungsfähigkeit die vertraglich geschuldete Leitung zu erbringen in der Lage und willens ist - wie hier dem Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl -, in vollem Umfang oder zu wesentlichen Teilen auf den Reisenden überbürdet werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2006, NJW 2006, 3134, 3135).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint die Bewertung einer einzelnen Klausel mit Euro 2.500,- angemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.09.2006, Az. III ZR 33/06, BeckRS 2006 Nr. 11912).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06
    Maßgeblich für die Auslegung der angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine objektive Betrachtungsweise, wobei ein genereller, überindividueller Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.01.1986, NJW 1986, 2102, 2103; Urt. v. 05.07.2001, NJW 2001, 2971, 2973; Palandt / Heinrichs, BGB, 66. A. 2007, § 307 Rn. 4).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06
    Maßgeblich für die Auslegung der angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine objektive Betrachtungsweise, wobei ein genereller, überindividueller Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.01.1986, NJW 1986, 2102, 2103; Urt. v. 05.07.2001, NJW 2001, 2971, 2973; Palandt / Heinrichs, BGB, 66. A. 2007, § 307 Rn. 4).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    (1) Dem Kunden wird bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits 90 Tage vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob die Beklagte bzw. die Y. Ltd. zu dem vereinbarten Reisetermin etwa drei Monate später noch fähig und bereit sind, die vertraglich geschuldeten Reiseleistungen zu erbringen oder nicht (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; NJW 2006, 3134 Rn. 15; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Dieser Nachteil ist jedenfalls bei teureren Pauschalreisen nicht zu vernachlässigen (vgl. auch LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440; Staudinger NJW 2006, 3136).

    Schließlich ist zu beachten, dass der Reisende unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ein berechtigtes Interesse an einer dem Austauschprinzip so weit wie möglich angenäherten Regelung hat (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Deshalb bedarf es in jedem Fall einer Lösung, die dem Zug-um-Zug-Prinzip wegen dessen bedeutenden Gerechtigkeitsgehalts zeitlich und wertmäßig möglichst nahe kommt (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933/1935; NJW 2006, 3134 Rn. 10; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2014 - 24 O 151/13

    Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Reisebuchung wettbewerbswidrig

    Erst nachdem die Insolvenzabsicherung des Reisenden durch Einschaltung von Kundengeldabsicherer vorgeschrieben war, wurde ein Anzahlung nur in Höhe von 20 % für noch angemessen erachtet (OLG Dresden NJW-RR 12, 1134; LG Hbg NJW-RR 08, 439).
  • LG Düsseldorf, 13.11.2013 - 12 O 417/12

    Klausel in Reisevertrag über sofort fälligen Anzahlungsbetrag in Höhe von 30 %

    Bei einem Fälligkeitstermin zu einem Zeitpunkt, an dem ein Reiseveranstalter die Reise noch absagen kann und sich so einseitig vom Vertrag lösen kann, wäre zwar ohne Weiteres einen Verstoß gegen § 307 BGB annehmen (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2008, 439).
  • LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11

    Voraussetzungen für eine Unterlassung der Verwendung von AGBs wegen

    In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu erwähnen, wonach die Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn jedenfalls nicht für einen Zeitpunkt vereinbart werden kann, zu dem noch eine Absagemöglichkeit für den Reiseveranstalter besteht (LG Hamburg NJW-RR 2008, S. 439).
  • LG München I, 11.10.2018 - 12 O 2913/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Reiseveranstalter

    Es finden sich zudem gerichtliche Entscheidungen, in denen zwar die Klausel für sich genommen nicht angegriffen wurde, sondern nur die Kombination aus einem Rücktrittsrecht bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt und einer Fälligkeit des Reisepreises vor diesem Zeitpunkt (Vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - Az.: 26 O 345/06, LG Hamburg, Urteil vom. 23.03.2007 - 324 O 858/06).
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