Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.07.2007 - 10 U 1748/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- nomos.de , S. 32
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsansprüche in der Privathaftpflichtversicherung; Einbeziehung von vorsätzlich durch Minderjährige herbeigeführten Schadensereignissen; Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Herbeiführung eines Schadensereignisses; Beweislastverteilung bezüglich einer ...
- Judicialis
VVG § 152; ; AHB § 4 Nr. II 1; ; AHB § 4 Nr. II 1 Satz 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 152; AHB § 4 II Nr. 1
Kein Leistungsausschluss wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung bei mutwilliger Betätigung eines Feuerlöschers durch einen 13-Jährigen. Mit Anmerkung: Mike Weitzel - VersR (via Owlit)
VVG § 152; AHB § 4 II Nr. 1
Kein Leistungsausschluss wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung bei mutwilliger Betätigung eines Feuerlöschers durch einen 13-Jährigen - RA Kotz
Privathaftpflichtversicherung - vorsätzliche Schadensherbeiführung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 152; AHB § 4 Nr. II 1
Haftpflichtversicherungsschutz für Schäden an Kirchenmobiliar infolge mutwilligen Betätigens eines Feuerlöschers durch minderjähriges Kind - Haftungsausschluss wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht aktuell: private Haftpflichtversicherungen müssen in bestimmten Fällen für vorsätzliches Handeln von Kindern haften
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Kind verschmutzt Kirche mit Feuerlöscher - kein Ausschluss des Versicherungsschutzes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privathaftpflicht: Versicherungsschutz, wenn minderjähriges Kind nicht vorsätzlich handelt - Verschmutzung einer Kirche durch Verwendung eines Feuerlöschers
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Privathaftpflichtversicherung - Wann kann sich der VR nicht mehr auf eine vorsätzliche Schadensherbeiführung berufen?
- bld.de (Entscheidungsanmerkung)
Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen im Rahmen des § 103 VVG 2008 (RA Mike Weitzel)
- bld.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 103 VVG
Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen im Rahmen des § 103 VVG 2008
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.11.2006 - 16 O 196/06
- OLG Koblenz, 06.07.2007 - 10 U 1748/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 45
- MDR 2007, 1425
- VersR 2007, 1506
- VersR 2008, 954
- VersR 2008, 955
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung
Nach alledem ist davon auszugehen, dass der Zeuge A zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch die weit reichenden Folgen vorausgesehen hat oder hat voraussehen können (im Ergebnis ebenso zur Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche durch einen 13 Jahre alten Schüler, OLG Koblenz, Urteil vom 06. Juli 2007 - 10 U 1748/06 -, zitiert nach Juris).Das Oberlandesgericht Koblenz hat diese Frage in seine Entscheidung, mit der es den Vorsatz eines 13 Jahre alten Schülers bei der Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche verneint hat (Urteil vom 06. Juli 2007 - 10 U 1748/06 - zitiert nach Juris) nicht einmal erwähnt.
- OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
Haftpflichtversicherung: Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer …
(…Vgl. BGH a. a. O.; ebenso für den Willen eines Kindes, das durch das Betätigen eines Feuerlöschers einen erheblichen Verschmutzungsschaden auslöst OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 45.) Gegen einen bedingten Schädigungswillen der Kinder spricht insbesondere der Umstand, dass sie bei der Hütte des Geschädigten B. H. einen erfolglosen Versuch unternommen haben, das Feuer zu löschen. - OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12
Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den …
Insoweit ist nicht erforderlich, dass der Handelnde die Folgen der Tat in allen Einzelheiten vorausgesehen hat, vielmehr kommt es zum Versicherungsausschluss auch dann, wenn der Geschehensablauf von dem Vorstellungsbild des Handelnden unwesentlich abweicht (OLG Koblenz, VersR 2007, S. 1506 ).