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   OLG Saarbrücken, 12.09.2007 - 1 U 676/06 - 210   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5282
OLG Saarbrücken, 12.09.2007 - 1 U 676/06 - 210 (https://dejure.org/2007,5282)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 U 676/06 - 210 (https://dejure.org/2007,5282)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 U 676/06 - 210 (https://dejure.org/2007,5282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes bei besonders hohem Vergütungsanspruch aus einer Beauftragung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorhandensein einer Vollmacht als Beleg für ein bestehendes Mandatsverhältnis; Sinn und Zweck einer Vollmachtsurkunde; Hinweispflicht eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Berechnung der Gebühren in Anlehnung an den Gegenstandswert; Verpflichtung eines Rechtsanwalts aus ...

  • Judicialis

    BRAO § 49b Abs. 5; ; BGB § ... 242; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 2; ; RVG § 10; ; ZPO § 263; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein anwaltlicher Honoraranspruch bei unterlassenem Hinweis auf die exorbitante Höhe des Honorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltshonorar - Kein Honoraranspruch mangels Hinweis auf exorbitante Honorarhöhe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltshonorar - Kein Honoraranspruch mangels Hinweis auf exorbitante Honorarhöhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1997 - IX ZR 119/96

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Beweiswürdigung; Pflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2007 - 1 U 676/06
    Dabei wird auch seitens des Senats nicht verkannt, dass regelmäßig eine Vollmachtserteilung ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines Mandatsverhältnisses darstellt (vgl. dazu BGH NJW-RR 1997, 1285).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2007 - 1 U 676/06
    Dabei kann dahinstehen, ob nach dieser Vorschrift der Anwalt neben dem Hinweis auf die Entstehung gesetzlicher Gebühren auch gehalten ist, Angaben über deren Höhe zu machen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.5.2007, IX ZR 89/06).
  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 47/04

    Zulassung des neuen Vorbringens gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2007 - 1 U 676/06
    Der Vortrag zu den aufgewendeten Stunden war auch nicht etwa deshalb zuzulassen, weil er unstreitig wäre; dieser von der Rechtsprechung zugelassene Ausnahmefall (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 1555) ist nämlich vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis

    b) Unabhängig von § 49 Abs. 5 BRAO begründet ein besonders hoher Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts (wie hier: über 50.000 Euro brutto) aus einer Beauftragung ausnahmsweise auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über die Höhe der Vergütung, soweit dieser schutzwürdig ist, weil er mit einer solchen Vergütungshöhe nicht rechnet (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, aaO, Tz. 10; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 509, 510).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 5 O 75/10

    Erstattung der Kosten eines Vorprozesses bei falscher Beratung eines

    Ebenso besteht keine allgemeine Pflicht, unaufgefordert über das Kostenrisiko und dessen Höhe zu belehren; eine solche Pflicht wird jedoch dann bejaht, wenn der Mandant insoweit möglicherweise falsche Vorstellungen hat (BGH, NJW 1998, 3486) oder das Honorar exorbitant hoch ist (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 509).
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