Weitere Entscheidung unten: KG, 23.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,8606
OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Geschäftsunfähigkeit der Vertretenen; Rückforderung von Geldleistungen aufgrund der Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Darlegungslast und Beweislast eines Beauftragen im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Betreuers wie ein Beauftragter

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 291; BGB § 667
    Zur Frage, ob ein Betreuer einem Beauftragten im Sinne von § 667 BGB gleichzusetzen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 598
  • FamRZ 2008, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, NJW 1997, 47, 48).
  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Infolgedessen hat die Beklagte auch wie ein Beauftragter die Pflicht, die Gelder, die ihr aus dem Vermögen der Klägerin mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt wurden, sie zu deren Wohl zu verwenden, zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verwendet worden sind (vgl. v.Staudinger/Wittmann, BGB, 13. Auflage [1994], Vorbem §§ 662 ff., Rn 30 unter Bezugnahme auf RGZ 164, 98, 102 f.).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    a) Das Landgericht ist zutreffend und von der Berufung unbeanstandet davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 667 BGB auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 29; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.8.2005 - 4 W 19/05 Tz. 4; NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3 f.; jeweils zit. nach juris).

    Aus alldem folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 4, zit. nach juris).

    b) Ebenfalls zu Recht und von der Berufung unbeanstandet hat das Landgericht angenommen, dass der Beklagte als Betreuer demgemäß wie ein Beauftragter hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung der aus dem Vermögen der von ihm betreuten Erblasserin erlangten Gelder die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH WM 1987, 79 f. Tz. 8; NJW 1997, 47 ff. Tz.16; NZG 2003, 215 f. Tz. 11; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3; jeweils zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen

    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).

    Was die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder anbelangt, so trägt der Betreuer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VVM 1987, 79; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598).

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Rechtsprechung
   KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2694
KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07 (https://dejure.org/2007,2694)
KG, Entscheidung vom 23.08.2007 - 16 WF 172/07 (https://dejure.org/2007,2694)
KG, Entscheidung vom 23. August 2007 - 16 WF 172/07 (https://dejure.org/2007,2694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer; Unzumutbarkeit einer Verfahrensdauer im Fall einer Umgangsregelung; Antrag des Vaters auf Umgangsregelung und Auskunftserteilung vor mehr als einem Jahr; Rechtsschutzverweigerung als faktischer ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; EMRK Art. 13

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; EMRK Art. 13
    Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 598
  • MDR 2008, 228
  • FamRZ 2007, 2091
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07
    Trotzdem geht der Senat mit der überwiegenden neueren Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe - 2 WF 32/07 - bei juris; OLG Frankfurt, NJW 2007, 852; KG, FamRZ 2005, 729; weitere Nachweise bei Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn. 21) davon aus, dass den Rechtssuchenden bereits jetzt bei überlanger Verfahrensdauer ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07
    Trotzdem geht der Senat mit der überwiegenden neueren Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe - 2 WF 32/07 - bei juris; OLG Frankfurt, NJW 2007, 852; KG, FamRZ 2005, 729; weitere Nachweise bei Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn. 21) davon aus, dass den Rechtssuchenden bereits jetzt bei überlanger Verfahrensdauer ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG zur Verfügung gestellt werden muss.
  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07
    Trotzdem geht der Senat mit der überwiegenden neueren Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe - 2 WF 32/07 - bei juris; OLG Frankfurt, NJW 2007, 852; KG, FamRZ 2005, 729; weitere Nachweise bei Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn. 21) davon aus, dass den Rechtssuchenden bereits jetzt bei überlanger Verfahrensdauer ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Frankfurt, 15.12.2006 - 1 W 58/06

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit und Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 16 WF 172/07
    Trotzdem geht der Senat mit der überwiegenden neueren Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe - 2 WF 32/07 - bei juris; OLG Frankfurt, NJW 2007, 852; KG, FamRZ 2005, 729; weitere Nachweise bei Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn. 21) davon aus, dass den Rechtssuchenden bereits jetzt bei überlanger Verfahrensdauer ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auch zahlreiche andere Instanzengerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2008, 24 W 109/07, OLGR Düsseldorf 2008, 330; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; KG Berlin, Beschl. v. 23.8.2007, 16 WF 172/07, NJW-RR 2008, 598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393 mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.1.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Zwar ist der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 567ff. ZPO stattfindet, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (grundlegend zu Art. 13 EMRK: EGMR, Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland, NJW 2006, 2389; BVerfG, FamRZ 2001, 783; NJW-RR 2002, 424; NJW 2005, 1105, 1106; aus der jüngeren Rspr. der Obergerichte: KG, NJW-RR 2008, 598; OLG München, FamRZ 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1723; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 53, 54; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 967 u. 1296; ebenso: Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn 21 mwN; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 10; aA.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 769; KG, MDR 1998, 64, 65; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn 14).
  • KG, 07.11.2013 - 2 Ws 516/13

    Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Vielmehr wurde die Untätigkeitsbeschwerde richterrechtlich entwickelt, um eine gesetzliche Rechtsschutzlücke zu schließen (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen OLG Frankfurt NJW 2007, 852; KG NJW-RR 2008, 598).
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