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   BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07   

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https://dejure.org/2007,1945
BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels; Möglichkeit der Anfechtung der Rücknahmeerklärung eines Rechtsmittels; Unwiderruflichkeit einer Klagerücknahme oder eines Rechtsmittels; Erforderlichkeit eines Zulassungsgrundes für die Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 565; ; ZPO § 621 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621a Abs. 1 § 516 § 565
    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mandatspraxis - Verhindern Sie Rechtsmittelrücknahmen durch Ihren Mandanten "auf eigene Faust"

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rücknahme eines Rechtsmittels kann nicht von innerprozessualer Bedingung abhängig gemacht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 85
  • MDR 2008, 98
  • FamRZ 2008, 43
  • BB 2007, 2540
  • AnwBl 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 05.11.2014 - VIII ZR 257/13

    Wohnraummiete: Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung nach billigem

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Die unwiderruflich verfahrensbeendende Wirkung der Rücknahme einer Klage dient der Rechtssicherheit, weil andernfalls ein die Beendigung des Verfahrens betreffender Schwebezustand bestände (vgl BGH vom 26.9.2007 - XII ZB 80/07 - FamRZ 2008, 43; anders für das finanzgerichtliche Verfahren BFH vom 6.7.2005 - XI R 15/04 - BFHE 210, 4) .
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
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